Hundesteuer Kulmbach 2026

In Kulmbach kostet der erste Hund 40 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 50 €. Für einen gefährlichen Hund werden 615 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2011.

Erster Hund40 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen90 €pro Jahr
Gefährlicher Hund615 €pro Jahr

Steuersätze in Kulmbach

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2011
Erster Hund40 €
Zweiter Hund50 €
Jeder weitere Hund60 €
Gefährlicher Hund615 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5a der Satzung: Hunde im Sinne von Art. 37 Abs. 1 LStVG in Verbindung mit der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit in der jeweils gültigen Fassung

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Kulmbach?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 40 € 400 €
2 Hunde 90 € 900 €
3 Hunde 150 € 1.500 €
1 gefährlicher Hund 615 € 6.150 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Kulmbach: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie unverzüglich bei der Stadt Kulmbach an. Hund in Kulmbach anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Kulmbach
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 40 € im Jahr. Fällig: erstmals einen Monat nach Zustellung des Bescheids, danach jährlich zum 15. Februar.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Kulmbach abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Hunde von DRK, ASB, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe und THW für deren Aufgaben
  • Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
  • Hunde zur Bewachung von Herden
  • Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
  • Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
  • Hunde in Tierhandlungen

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde in Einöden und Weilern (nur für einen Hund)
  • 50 % für Jagd- und Forstschutzhunde (Jagdhunde nur mit Brauchbarkeitsprüfung, nur für einen Hund)
  • Züchtersteuer: halber Steuersatz je Zuchthund für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse, darunter eine Hündin

Landesrecht in Bayern

Hundehaftpflicht
In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine gesetzliche Haftpflichtpflicht für Hunde. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Haltungserlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Kampfhundeverordnung (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit): Kategorie 1 (§ 1 Abs. 1: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) gilt stets als Kampfhund. Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2: 14 Rassen und deren Kreuzungen) gilt als Kampfhund, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (in der Praxis Wesenstest/Negativzeugnis). Kampfhundehaltung braucht eine Erlaubnis der Gemeinde mit berechtigtem Interesse und Zuverlässigkeit (Art. 37 LStVG); Zucht und Kreuzung von Kampfhunden ist bußgeldbewehrt (bis 50.000 Euro, Art. 37a LStVG).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Die Gemeinden können durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG) und Einzelfallanordnungen treffen (Art. 18 Abs. 2 LStVG). Ob und wo Leinenpflicht gilt, regelt also die jeweilige Gemeinde.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Nur für Kampfhunde: Erlaubnispflicht (Art. 37 LStVG); für Kategorie-2-Hunde Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität (Wesenstest/Negativzeugnis).
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz, LStVG), Art. 18, 37, 37a, Fassung vom 9. Dezember 2024 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Bayern

Kulmbach im Vergleich

Kulmbach liegt 25 € unter dem Median der 50 erfassten Städte in Bayern (65 €). In Bayern teilt sich Kulmbach Platz 4 von 50 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Kulmbach Platz 7 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Kulmbach–40 €90 €
Bayreuth 20 km 75 € 150 €
Coburg 39 km 80 € 160 €
Hof 40 km 75 € 175 €
Bamberg 47 km 84 € 215 €
Forchheim 52 km 110 € 240 €
Median Bayern–65 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Kulmbach

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Kulmbach für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Kulmbach 90 € im Jahr: 40 € für den ersten und 50 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Kulmbach einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Kulmbach 615 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 40 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Kulmbach anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Kulmbach unverzüglich anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Kulmbach fällig?

Die Hundesteuersatzung von Kulmbach nennt als Fälligkeit: erstmals einen Monat nach Zustellung des Bescheids, danach jährlich zum 15. Februar.

Quelle

Dokument
Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Kulmbach vom 22. Dezember 2010 (Stadtrecht 90.2)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
22. Dezember 2010
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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