Hundesteuer Coburg 2026

In Coburg kostet der erste Hund 80 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 610 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.

Hunde aus dem Tierheim Coburg sind im ersten Jahr auf Antrag steuerfrei.

Erster Hund80 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen160 €pro Jahr
Gefährlicher Hund610 €pro Jahr

Steuersätze in Coburg

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2025
Erster Hund80 €
Zweiter Hund80 €
Jeder weitere Hund80 €
Gefährlicher Hund610 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 2 der Satzung: jedenfalls Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler und Kreuzungen; ein Negativzeugnis senkt den Satz nicht

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Coburg?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 80 € 800 €
2 Hunde 160 € 1.600 €
3 Hunde 240 € 2.400 €
1 gefährlicher Hund 610 € 6.100 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Coburg: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie unverzüglich bei der Stadt Coburg an. Hund in Coburg anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Coburg gilt:
    • Hunde aus dem Tierheim Coburg: im ersten steuerpflichtigen Jahr befreit (auf Antrag)
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 80 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 15. Februar; erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Coburg abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW oder Bundesluftschutzverband für deren Aufgaben
  • Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder Hilflose unentbehrlich sind
  • Hunde zur Bewachung von Herden
  • Hunde, die vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
  • Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
  • Hunde in Tierhandlungen
  • Hunde aus dem Tierheim Coburg: im ersten steuerpflichtigen Jahr befreit (auf Antrag)

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern zur Jagd oder zum Jagd- und Forstschutz (mit Brauchbarkeitsprüfung)
  • 50 % für Hunde in Einöden und Weilern
  • Ermäßigung für zertifizierte, nachweislich eingesetzte Therapiehunde (auf Antrag, rückwirkend)
  • Züchtersteuer: pauschal das Doppelte des Steuersatzes (160 €) je Rasse

Landesrecht in Bayern

Hundehaftpflicht
In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine gesetzliche Haftpflichtpflicht für Hunde. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Haltungserlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Kampfhundeverordnung (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit): Kategorie 1 (§ 1 Abs. 1: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) gilt stets als Kampfhund. Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2: 14 Rassen und deren Kreuzungen) gilt als Kampfhund, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (in der Praxis Wesenstest/Negativzeugnis). Kampfhundehaltung braucht eine Erlaubnis der Gemeinde mit berechtigtem Interesse und Zuverlässigkeit (Art. 37 LStVG); Zucht und Kreuzung von Kampfhunden ist bußgeldbewehrt (bis 50.000 Euro, Art. 37a LStVG).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Die Gemeinden können durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG) und Einzelfallanordnungen treffen (Art. 18 Abs. 2 LStVG). Ob und wo Leinenpflicht gilt, regelt also die jeweilige Gemeinde.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Nur für Kampfhunde: Erlaubnispflicht (Art. 37 LStVG); für Kategorie-2-Hunde Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität (Wesenstest/Negativzeugnis).
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz, LStVG), Art. 18, 37, 37a, Fassung vom 9. Dezember 2024 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Bayern

Coburg im Vergleich

Coburg liegt 15 € über dem Median der 50 erfassten Städte in Bayern (65 €). In Bayern teilt sich Coburg Platz 34 von 50 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Coburg Platz 142 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Coburg–80 €160 €
Kulmbach 39 km 40 € 90 €
Bamberg 41 km 84 € 215 €
Suhl 44 km 84 € 174 €
Ilmenau 48 km 50 € 150 €
Saalfeld/Saale 52 km 60 € 160 €
Median Bayern–65 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Coburg

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Coburg für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Coburg 160 € im Jahr: 80 € für den ersten und 80 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Coburg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Coburg 610 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 80 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Coburg anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Coburg unverzüglich anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Coburg befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Coburg gilt: Hunde aus dem Tierheim Coburg: im ersten steuerpflichtigen Jahr befreit (auf Antrag).

Wann ist die Hundesteuer in Coburg fällig?

Die Hundesteuersatzung von Coburg nennt als Fälligkeit: jährlich zum 15. Februar; erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Quelle

Dokument
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Coburg vom 29.11.2024, in Kraft 01.01.2025 (Stadtrecht 073)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
29. November 2024
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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