Hundesteuer Sonneberg 2026
Stand: Satzung vom 4. Dezember 2024, geprüft am 4. Oktober 2026
In Sonneberg kostet der erste Hund 50 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 80 €. Für einen gefährlichen Hund werden 280 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.
Die erhöhte Steuer gilt auch für American Bullys und deren Kreuzungen.
Steuersätze in Sonneberg
| Erster Hund | 50 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 80 € |
| Jeder weitere Hund | 100 € |
| Gefährlicher Hund | 280 € |
Als gefährlich gilt: Nach § 1 Abs. 3 und 4: Bullterrier, Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, American Bully und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sowie nach Wesenstest im Einzelfall behördlich als gefährlich festgestellte Hunde; jeder weitere gefährliche Hund 320 € jährlich; keine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Sonneberg?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 50 € | 500 € |
| 2 Hunde | 130 € | 1.300 € |
| 3 Hunde | 230 € | 2.300 € |
| 1 gefährlicher Hund | 280 € | 2.800 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Sonneberg: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Sonneberg an. Hund in Sonneberg anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Thüringen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Thüringen: Chippflicht für alle Hunde (Mikrochip durch den Tierarzt, Anzeige bei der Behörde) und Nachweis der Haftpflichtversicherung per Bescheinigung.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Sonneberg
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 50 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich am 01.07.; erstmals einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides für die zurückliegende Zeit.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Sonneberg abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Hunde von DRK, ASB, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe und THW ausschließlich zur Durchführung ihrer Aufgaben
- Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
- Hunde, die zur Bewachung von Herden notwendig sind
- Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde
- Geprüfte Rettungshunde, die für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst zur Verfügung stehen
- Hunde in Tierhandlungen
- Abgerichtete Hunde, die Artisten oder Schausteller für ihre Berufsarbeit benötigen
- Hunde wissenschaftlicher Einrichtungen ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke
- Selbstgezogene Hunde im begünstigten Zwinger bis zum Alter von 6 Monaten
Ermäßigt wird
- 50 % für erforderliche Wachhunde an Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt
- 50 % für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern ausschließlich oder überwiegend zur Jagd oder zum Jagd- oder Forstschutz; bei Jagdhunden mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung oder gleichgestellter Prüfung
- 50 % für verwendete Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit Prüfungszeugnis eines anerkannten Vereins oder Verbandes
- 50 % für Zuchthunde bei mindestens zwei zuchttauglichen Hunden derselben Rasse, darunter einer Hündin, mit Zuchtbucheintragung und Bestandsaufzeichnungen; Zwingersteuer höchstens in Höhe der Steuer für einen ersten oder zweiten Hund
- Teilweiser oder vollständiger Erlass in begründeten Einzelfällen bei unbilliger Härte
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Thüringen
- Hundehaftpflicht
- In Thüringen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Der Halter jedes Hundes muss eine Haftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten: mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden (§ 2 Abs. 5). Der Abschluss ist der zuständigen Behörde nachzuweisen. Ausgenommen sind Diensthunde von Behörden, Hunde des Rettungsdienstes oder des Katastrophenschutzes und Blindenführhunde (§ 13 Abs. 2). Für Personen ohne Wohnung in Thüringen, die sich höchstens zwei Monate mit einem gefährlichen Hund im Land aufhalten, gilt die Pflicht nicht (§ 13 Abs. 1).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste mehr. Die frühere Liste (Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen) wurde 2018 gestrichen. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies nach einem Wesenstest im Einzelfall wegen seines Verhaltens feststellt, etwa nach Beißattacken oder anderem aggressiven Verhalten (§ 3 Abs. 2). Die Gefährlichkeit kann auf Antrag durch einen erneuten Wesenstest widerlegt werden, frühestens nach neun Monaten (§ 3 Abs. 4).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im Ort. Die Gemeinden regeln das per ordnungsbehördlicher Verordnung. Im Wald sind Hunde, die nicht zur Jagd verwendet werden, ganzjährig an der Leine zu führen (§ 6 Abs. 2 Satz 2 ThürWaldG). In einem Jagdbezirk ist es eine Ordnungswidrigkeit, Hunde unbeaufsichtigt frei laufen zu lassen (§ 56 Abs. 1 Nr. 16 ThJG). Gefährliche Hunde sind außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m langer Leine mit Maulkorb zu führen (§ 12 Abs. 4 und 5 ThürTierGefG). Eine landesweite Brut- und Setzzeit mit festem Zeitraum gibt es im Wald- und Jagdgesetz nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können weitere Leinenpflichten festlegen.
- Sachkunde
- Es gibt keinen allgemeinen Sachkundenachweis für Hundehalter. Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, braucht eine Erlaubnis (§ 4). Dafür muss er mindestens 18 Jahre alt sein und die Sachkunde durch eine bestandene Sachkundeprüfung nachweisen (§ 5 Abs. 1). Der Nachweis gilt nur für den Hund, für den er erbracht wurde.
- Rechtsgrundlage
- Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG), Fassung vom 2. Juli 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Sonneberg im Vergleich
Sonneberg liegt 25 € unter dem Median der 23 erfassten Städte in Thüringen (75 €). In Thüringen teilt sich Sonneberg Platz 1 von 23 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Sonneberg Platz 46 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Sonneberg | – | 50 € | 130 € |
| Kronach | 17 km | 70 € | 170 € |
| Coburg | 19 km | 80 € | 160 € |
| Kulmbach | 34 km | 40 € | 90 € |
| Saalfeld/Saale | 35 km | 60 € | 160 € |
| Ilmenau | 41 km | 50 € | 150 € |
| Median Thüringen | – | 75 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Sonneberg
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Sonneberg für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Sonneberg 130 € im Jahr: 50 € für den ersten und 80 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Sonneberg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Sonneberg 280 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 50 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Sonneberg anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Sonneberg innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Sonneberg fällig?
Die Hundesteuersatzung von Sonneberg nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich am 01.07.; erstmals einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides für die zurückliegende Zeit.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Sonneberg vom 20.10.2014, zuletzt geändert am 04.12.2024, Neubekanntmachung vom 12.12.2024, Amtsblatt 01/2025, Seiten 9 bis 13
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 4. Dezember 2024
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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