Hundesteuer Kronach 2026

In Kronach kostet der erste Hund 70 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 100 €. Für einen gefährlichen Hund werden 200 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2023.

Für zertifizierte und nachweislich eingesetzte Therapiehunde gibt es auf Antrag 50 % Ermäßigung für einen Hund.

Erster Hund70 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen170 €pro Jahr
Gefährlicher Hund200 €pro Jahr

Steuersätze in Kronach

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2023
Erster Hund70 €
Zweiter Hund100 €
Jeder weitere Hund150 €
Gefährlicher Hund200 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 2 der Satzung: Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit aufgrund rassenspezifischer Merkmale, Zucht und Ausbildung; alle Rassen und Gruppen nach § 1 der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Keine Steuerbefreiung nach § 2 und keine Ermäßigung nach § 6.

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Kronach?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 70 € 700 €
2 Hunde 170 € 1.700 €
3 Hunde 320 € 3.200 €
1 gefährlicher Hund 200 € 2.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Kronach: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat nach Anschaffung eines über vier Monate alten Hundes oder nach Vollendung des vierten Lebensmonats bei der Stadt Kronach an. Hund in Kronach anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Kronach
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 70 € im Jahr. Fällig: jährlich am 15. Mai, frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Kronach abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde allein zu Erwerbszwecken, insbesondere in Tierhandlungen und zur notwendigen Bewachung gewerblich gehaltener Herden
  • Hunde von DRK, ASB, Malteser Hilfsdienst, Johanniter-Unfall-Hilfe und THW ausschließlich für deren Aufgaben
  • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Hunde von Mitgliedern verbündeter Stationierungstreitkräfte, deren zivilem Gefolge und Angehörigen
  • Hunde von Angehörigen ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen
  • Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde
  • Geprüfte Rettungshunde, die für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst zur Verfügung stehen
  • Für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrliche Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde in Einöden: Wohngebäude mehr als 500 m Luftlinie von jedem anderen Wohngebäude entfernt, nur für einen Hund
  • 50 % für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern ausschließlich oder überwiegend zur Jagd oder zum Jagd- oder Forstschutz mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung oder gleichgestellter Prüfung, nur für einen Hund
  • 50 % für Therapiehunde mit zertifizierter Therapiehundeprüfung und nachgewiesenem Einsatz für soziale und therapeutische Zwecke, nur für einen Hund

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Bayern

Hundehaftpflicht
In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Für normale Hunde gibt es in Bayern keine gesetzliche Haftpflichtpflicht. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Erlaubnis von einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 LStVG). Laut Vollzugsbekanntmachung soll das regelmäßig geschehen, mit mindestens 1 Mio. Euro für Personenschäden und 0,25 Mio. Euro für Sachschäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Bei Hunden der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet. Bei Kategorie 2 gilt die Vermutung, bis der Halter mit einem Gutachten (Wesenstest) nachweist, dass der einzelne Hund nicht gesteigert aggressiv ist; dann stellt die Gemeinde ein Negativzeugnis aus. Jeder Hund kann außerdem im Einzelfall wegen einer Ausbildung auf gesteigerte Aggressivität als Kampfhund gelten.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Gemeinden können per Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG). Sie können auch Anordnungen im Einzelfall treffen. Kampfhunde müssen nach der Erlaubnis meist außerhalb des eigenen Grundstücks an die Leine. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden (Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG). Die untere oder höhere Naturschutzbehörde kann das Betretungsrecht beschränken, zum Beispiel mit einer Anleinpflicht in Wiesenbrütergebieten zur Brutzeit (Art. 31 Abs. 1 BayNatSchG). Schutzgebietsverordnungen können Leinenzwang vorschreiben. Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Besteht die Gefahr, dass ein frei laufender Hund besonders geschützten Arten nachstellt, muss er an die Leine (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).
Sachkunde
Für normale Hunde verlangt Bayern weder Hundeführerschein noch Sachkundenachweis. Nur bei Kampfhunden der Kategorie 2 prüft der Sachverständige im Wesenstest auch die Sachkunde des Halters. Bei einer Kampfhund-Erlaubnis kann die Gemeinde ein Gutachten zur Eignung des Halters verlangen. Wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde und muss dafür die erforderliche Sachkunde besitzen (Art. 37a Abs. 2 LStVG).
Rechtsgrundlage
Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), Art. 18, 37 und 37a, mit der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, Fassung vom 17. Dezember 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Bayern

Kronach im Vergleich

Kronach liegt 5 € über dem Median der 63 erfassten Städte und Gemeinden in Bayern (65 €). In Bayern teilt sich Kronach Platz 34 von 63 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Kronach Platz 157 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Kronach–70 €170 €
Sonneberg 17 km 50 € 130 €
Kulmbach 17 km 40 € 90 €
Coburg 26 km 80 € 160 €
Bayreuth 37 km 75 € 150 €
Hof 43 km 75 € 175 €
Median Bayern–65 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Kronach

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Kronach für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Kronach 170 € im Jahr: 70 € für den ersten und 100 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Kronach einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Kronach 200 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 70 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Kronach anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Kronach innerhalb von 1 Monat nach Anschaffung eines über vier Monate alten Hundes oder nach Vollendung des vierten Lebensmonats anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Kronach fällig?

Die Hundesteuersatzung von Kronach nennt als Fälligkeit: jährlich am 15. Mai, frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.

Quelle

Dokument
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Kronach (Hundesteuersatzung), Kopfdatum 14.06.2022, ausgefertigt am 07.11.2022
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
7. November 2022
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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