Hundesteuer Bayreuth 2026
In Bayreuth kostet der erste Hund 75 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig.
Hunde aus dem Tierheim Bayreuth sind im Jahr der Übernahme steuerfrei, wenn sie mindestens zwölf Monate gehalten werden.
Steuersätze in Bayreuth
| Erster Hund | 75 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 75 € |
| Jeder weitere Hund | 75 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 150 €, drei Hunde 225 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: § 5 Abs. 2 i. V. m. § 5a: Kampfhunde; Kategorie I (Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu und Kreuzungen) unwiderlegbar, Kategorie II (u. a. Rottweiler, Cane Corso, Bullterrier, Mastiff) widerlegbar vermutet; Kampfhund auch durch Ausbildung im Einzelfall
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW oder BRH für deren Aufgaben
- Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
- Hunde zur Bewachung von Herden
- Hunde in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen
- Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
- Hunde in Tierhandlungen
- Hunde aus dem Tierheim des Tierschutzvereins Bayreuth und Umgebung e. V.: auf Antrag steuerfrei im Kalenderjahr der Übernahme (Hund muss mindestens 12 Monate gehalten werden)
- Assistenzhunde im Sinne des § 12e Abs. 3 BGG
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde in Einöden und Weilern
- 50 % für Jagdhunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern (mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung)
- Züchtersteuer: je Zuchthund die Hälfte des Steuersatzes
- Befreiungen und Ermäßigungen gelten nicht für Kampfhunde (außer Tierasyl)
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt anmelden.
- Hund in Bayreuth anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Bayreuth abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: jährlich zum 15. Februar; bei Beginn im laufenden Jahr vier Wochen nach Bekanntgabe des Bescheides
Landesrecht in Bayern
- Hundehaftpflicht
- In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine gesetzliche Haftpflichtpflicht für Hunde. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Haltungserlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Kampfhundeverordnung (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit): Kategorie 1 (§ 1 Abs. 1: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) gilt stets als Kampfhund. Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2: 14 Rassen und deren Kreuzungen) gilt als Kampfhund, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (in der Praxis Wesenstest/Negativzeugnis). Kampfhundehaltung braucht eine Erlaubnis der Gemeinde mit berechtigtem Interesse und Zuverlässigkeit (Art. 37 LStVG); Zucht und Kreuzung von Kampfhunden ist bußgeldbewehrt (bis 50.000 Euro, Art. 37a LStVG).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Die Gemeinden können durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG) und Einzelfallanordnungen treffen (Art. 18 Abs. 2 LStVG). Ob und wo Leinenpflicht gilt, regelt also die jeweilige Gemeinde.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Nur für Kampfhunde: Erlaubnispflicht (Art. 37 LStVG); für Kategorie-2-Hunde Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität (Wesenstest/Negativzeugnis).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG), Art. 18, 37, 37a, Fassung vom 9. Dezember 2024 (geprüft am 28. September 2026)
Bayreuth im Vergleich
Bayreuth liegt 5 € unter dem Median der 17 erfassten Städte in Bayern (80 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Bayreuth Platz 21 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Bayreuth | – | 75 € | 150 € |
| Bamberg | 50 km | 84 € | 215 € |
| Erlangen | 56 km | 132 € | 300 € |
| Nürnberg | 66 km | 132 € | 264 € |
| Fürth | 67 km | 132 € | 312 € |
| Plauen | 73 km | 80 € | 199 € |
| Median Bayern | – | 80 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Bayreuth (Bayreuther Stadtrecht 931) vom 3. Dezember 1980, zuletzt geändert am 17. Dezember 2025
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 17. Dezember 2025
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie an info@lutec-solutions.com.