Hundesteuer Forchheim 2026
Stand: Satzung vom 28. Oktober 2025, geprüft am 1. Oktober 2026
In Forchheim kostet der erste Hund 110 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 130 €. Für einen gefährlichen Hund werden 830 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Steuersätze in Forchheim
| Erster Hund | 110 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 130 € |
| Jeder weitere Hund | 150 € |
| Gefährlicher Hund | 830 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 4 Abs. 2 bis 5 der Satzung: stets vermutet bei Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu; vermutet bis zum Negativzeugnis bei Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler und Kreuzungen; im Einzelfall auch durch Ausbildung
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Forchheim?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 110 € | 1.100 € |
| 2 Hunde | 240 € | 2.400 € |
| 3 Hunde | 390 € | 3.900 € |
| 1 gefährlicher Hund | 830 € | 8.300 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Forchheim: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Forchheim an. Hund in Forchheim anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Forchheim
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 110 € im Jahr. Fällig: einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Forchheim abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde zu Erwerbszwecken
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter oder THW für deren Aufgaben
- Hunde des Besuchshundedienstes mit Eignungstest und jährlichem Einsatznachweis
- Ausgebildete Hunde von Haltern mit Schwerbehindertenausweis, Merkzeichen Bl, Gl oder H
- Hunde zur Bewachung von Herden
- Hunde, die vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen wie Pflegestellen untergebracht sind
- Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
- Hunde in Tierhandlungen
- Hunde von Mitgliedern verbündeter Stationierungsstreitkräfte und deren Angehörigen
- Hunde von Angehörigen ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen
- Geprüfte ASP-Kadaver-Suchhunde der bayerischen Bereitschaftsstaffel
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde in Einöden und Weilern (Weiler: höchstens 100 Einwohner)
- 50 % für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern zur Jagd oder zum Jagd- und Forstschutz (Jagdhunde mit Brauchbarkeitsprüfung)
- Züchtersteuer: die Hälfte des Steuersatzes je Zuchthund
Landesrecht in Bayern
- Hundehaftpflicht
- In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine gesetzliche Haftpflichtpflicht für Hunde. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Haltungserlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Kampfhundeverordnung (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit): Kategorie 1 (§ 1 Abs. 1: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) gilt stets als Kampfhund. Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2: 14 Rassen und deren Kreuzungen) gilt als Kampfhund, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (in der Praxis Wesenstest/Negativzeugnis). Kampfhundehaltung braucht eine Erlaubnis der Gemeinde mit berechtigtem Interesse und Zuverlässigkeit (Art. 37 LStVG); Zucht und Kreuzung von Kampfhunden ist bußgeldbewehrt (bis 50.000 Euro, Art. 37a LStVG).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Die Gemeinden können durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG) und Einzelfallanordnungen treffen (Art. 18 Abs. 2 LStVG). Ob und wo Leinenpflicht gilt, regelt also die jeweilige Gemeinde.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Nur für Kampfhunde: Erlaubnispflicht (Art. 37 LStVG); für Kategorie-2-Hunde Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität (Wesenstest/Negativzeugnis).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz, LStVG), Art. 18, 37, 37a, Fassung vom 9. Dezember 2024 (geprüft am 28. September 2026)
Forchheim im Vergleich
Forchheim liegt 45 € über dem Median der 50 erfassten Städte in Bayern (65 €). In Bayern steht Forchheim auf Platz 46 von 50 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Forchheim Platz 351 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Forchheim | – | 110 € | 240 € |
| Erlangen | 14 km | 132 € | 300 € |
| Bamberg | 23 km | 84 € | 215 € |
| Fürth | 27 km | 132 € | 312 € |
| Lauf a.d.Pegnitz | 28 km | 63 € | 126 € |
| Nürnberg | 30 km | 132 € | 264 € |
| Median Bayern | – | 65 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Forchheim
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Forchheim für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Forchheim 240 € im Jahr: 110 € für den ersten und 130 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Forchheim einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Forchheim 830 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 110 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Forchheim anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Forchheim innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Forchheim fällig?
Die Hundesteuersatzung von Forchheim nennt als Fälligkeit: einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung - HStS) der Großen Kreisstadt Forchheim vom 28.10.2025 (Stadtratsbeschluss 28.10.2025, Amtsblatt Nr. 24 vom 21.11.2025), in Kraft 01.01.2026
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 28. Oktober 2025
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden