Hundesteuer Lauf a.d.Pegnitz 2026

In Lauf a.d.Pegnitz kostet der erste Hund 63 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 630 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2020.

Hunde der Rassen nach § 1 Abs. 2 der Kampfhundeverordnung mit Negativzeugnis zahlen 126 € statt 630 €.

Erster Hund63 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen126 €pro Jahr
Gefährlicher Hund630 €pro Jahr

Steuersätze in Lauf a.d.Pegnitz

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2020
Erster Hund63 €
Zweiter Hund63 €
Jeder weitere Hund63 €
Gefährlicher Hund630 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 der Satzung: Rassen nach § 1 Abs. 1 der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit stets, Rassen nach § 1 Abs. 2 ohne Negativzeugnis, im Einzelfall auch durch Ausbildung

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Lauf a.d.Pegnitz?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 63 € 630 €
2 Hunde 126 € 1.260 €
3 Hunde 189 € 1.890 €
1 gefährlicher Hund 630 € 6.300 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Lauf a.d.Pegnitz: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Lauf a.d.Pegnitz an. Hund in Lauf a.d.Pegnitz anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Lauf a.d.Pegnitz
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 63 € im Jahr. Fällig: erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, danach jährlich zum 1. März.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Hunde der freiwilligen Hilfsorganisationen und des THW für deren Aufgaben
  • Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
  • Hunde zur Bewachung von Herden
  • Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
  • Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
  • Hunde in Tierhandlungen

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde in Einöden und Weilern (nur für einen Hund)
  • 50 % für Jagd- und Forstschutzhunde (Jagdhunde nur mit Brauchbarkeitsprüfung, nur für einen Hund)
  • Züchtersteuer: halber Steuersatz je Zuchthund für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse, darunter eine Hündin
  • Hunde der Rassen nach § 1 Abs. 2 der Kampfhundeverordnung mit Negativzeugnis: 126 €
  • Keine Ermäßigung für Kampfhunde

Landesrecht in Bayern

Hundehaftpflicht
In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine gesetzliche Haftpflichtpflicht für Hunde. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Haltungserlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Kampfhundeverordnung (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit): Kategorie 1 (§ 1 Abs. 1: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) gilt stets als Kampfhund. Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2: 14 Rassen und deren Kreuzungen) gilt als Kampfhund, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (in der Praxis Wesenstest/Negativzeugnis). Kampfhundehaltung braucht eine Erlaubnis der Gemeinde mit berechtigtem Interesse und Zuverlässigkeit (Art. 37 LStVG); Zucht und Kreuzung von Kampfhunden ist bußgeldbewehrt (bis 50.000 Euro, Art. 37a LStVG).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Die Gemeinden können durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG) und Einzelfallanordnungen treffen (Art. 18 Abs. 2 LStVG). Ob und wo Leinenpflicht gilt, regelt also die jeweilige Gemeinde.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Nur für Kampfhunde: Erlaubnispflicht (Art. 37 LStVG); für Kategorie-2-Hunde Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität (Wesenstest/Negativzeugnis).
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz, LStVG), Art. 18, 37, 37a, Fassung vom 9. Dezember 2024 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Bayern

Lauf a.d.Pegnitz im Vergleich

Lauf a.d.Pegnitz liegt 2 € unter dem Median der 50 erfassten Städte in Bayern (65 €). In Bayern steht Lauf a.d.Pegnitz auf Platz 24 von 50 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten steht Lauf a.d.Pegnitz auf Platz 87 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Lauf a.d.Pegnitz–63 €126 €
Nürnberg 16 km 132 € 264 €
Fürth 21 km 132 € 312 €
Erlangen 22 km 132 € 300 €
Zirndorf 25 km 96 € 270 €
Schwabach 27 km 100 € 240 €
Median Bayern–65 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Lauf a.d.Pegnitz

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Lauf a.d.Pegnitz für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Lauf a.d.Pegnitz 126 € im Jahr: 63 € für den ersten und 63 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Lauf a.d.Pegnitz einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Lauf a.d.Pegnitz 630 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 63 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Lauf a.d.Pegnitz anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Lauf a.d.Pegnitz innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Lauf a.d.Pegnitz fällig?

Die Hundesteuersatzung von Lauf a.d.Pegnitz nennt als Fälligkeit: erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, danach jährlich zum 1. März.

Quelle

Dokument
Satzung zur Erhebung der Hundesteuer der Stadt Lauf a.d.Pegnitz vom 26.11.2019
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
26. November 2019
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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