Hundesteuer Oberasbach 2026

In Oberasbach kostet der erste Hund 108 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 1.000 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Für Kampfhunde der Kategorie 2 mit Negativzeugnis sinkt der Jahressteuersatz ab dem Folgemonat auf 300 €.

Erster Hund108 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen216 €pro Jahr
Gefährlicher Hund1.000 €pro Jahr

Steuersätze in Oberasbach

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund108 €
Zweiter Hund108 €
Jeder weitere Hund108 €
Gefährlicher Hund1.000 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 2 der Satzung, insbesondere alle Rassen und Gruppen nach § 1 der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Oberasbach?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 108 € 1.080 €
2 Hunde 216 € 2.160 €
3 Hunde 324 € 3.240 €
1 gefährlicher Hund 1.000 € 10.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Oberasbach: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat nach Anschaffung eines über vier Monate alten Hundes oder nach Vollendung des vierten Lebensmonats bei der Stadt Oberasbach an. Hund in Oberasbach anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Oberasbach
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 108 € im Jahr. Fällig: Einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides; bis zu einem neuen Bescheid jährlich zum 15.04.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Oberasbach abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde allein zu Erwerbszwecken, insbesondere in Tierhandlungen und zur notwendigen Bewachung gewerblich gehaltener Herden
  • Hunde von DRK, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, THW oder Bundesluftschutzverband ausschließlich für deren Aufgaben
  • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde
  • Für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrliche Hunde (nicht für Kampfhunde)
  • Geprüfte Rettungshunde, die für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst zur Verfügung stehen (nicht für Kampfhunde)
  • Geprüfte ASP-Kadaver-Suchhunde in der Bayerischen Bereitschaftsstaffel des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zur Vorbeugung oder Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (nicht für Kampfhunde)

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde in Einöden mit mehr als 500 m Luftlinie zum nächsten anderen Wohngebäude (nicht für Kampfhunde)
  • 50 % für jagdlich geprüfte Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern, die ausschließlich oder überwiegend der Jagd oder dem Jagd- oder Forstschutz dienen (nicht für Kampfhunde)
  • 300 € jährlich für Kampfhunde nach § 1 Abs. 2 der bayerischen Kampfhundeverordnung mit Negativzeugnis, ab dem nächsten Kalendermonat
  • Züchtersteuer bei mindestens zwei reinrassigen Hunden derselben Rasse in zuchtfähigem Alter, darunter eine Hündin: halber Steuersatz je Zuchthund, insgesamt höchstens das Dreifache dieses halben Satzes

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Bayern

Hundehaftpflicht
In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Für normale Hunde gibt es in Bayern keine gesetzliche Haftpflichtpflicht. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Erlaubnis von einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 LStVG). Laut Vollzugsbekanntmachung soll das regelmäßig geschehen, mit mindestens 1 Mio. Euro für Personenschäden und 0,25 Mio. Euro für Sachschäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Bei Hunden der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet. Bei Kategorie 2 gilt die Vermutung, bis der Halter mit einem Gutachten (Wesenstest) nachweist, dass der einzelne Hund nicht gesteigert aggressiv ist; dann stellt die Gemeinde ein Negativzeugnis aus. Jeder Hund kann außerdem im Einzelfall wegen einer Ausbildung auf gesteigerte Aggressivität als Kampfhund gelten.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Gemeinden können per Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG). Sie können auch Anordnungen im Einzelfall treffen. Kampfhunde müssen nach der Erlaubnis meist außerhalb des eigenen Grundstücks an die Leine. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden (Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG). Die untere oder höhere Naturschutzbehörde kann das Betretungsrecht beschränken, zum Beispiel mit einer Anleinpflicht in Wiesenbrütergebieten zur Brutzeit (Art. 31 Abs. 1 BayNatSchG). Schutzgebietsverordnungen können Leinenzwang vorschreiben. Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Besteht die Gefahr, dass ein frei laufender Hund besonders geschützten Arten nachstellt, muss er an die Leine (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).
Sachkunde
Für normale Hunde verlangt Bayern weder Hundeführerschein noch Sachkundenachweis. Nur bei Kampfhunden der Kategorie 2 prüft der Sachverständige im Wesenstest auch die Sachkunde des Halters. Bei einer Kampfhund-Erlaubnis kann die Gemeinde ein Gutachten zur Eignung des Halters verlangen. Wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde und muss dafür die erforderliche Sachkunde besitzen (Art. 37a Abs. 2 LStVG).
Rechtsgrundlage
Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), Art. 18, 37 und 37a, mit der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, Fassung vom 17. Dezember 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Bayern

Oberasbach im Vergleich

Oberasbach liegt 43 € über dem Median der 63 erfassten Städte und Gemeinden in Bayern (65 €). In Bayern teilt sich Oberasbach Platz 57 von 63 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Oberasbach Platz 476 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Oberasbach–108 €216 €
Zirndorf 2 km 96 € 270 €
Fürth 7 km 132 € 312 €
Nürnberg 9 km 132 € 264 €
Schwabach 11 km 100 € 240 €
Herzogenaurach 17 km 55 € 110 €
Median Bayern–65 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Oberasbach

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Oberasbach für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Oberasbach 216 € im Jahr: 108 € für den ersten und 108 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Oberasbach einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Oberasbach 1.000 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 108 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Oberasbach anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Oberasbach innerhalb von 1 Monat nach Anschaffung eines über vier Monate alten Hundes oder nach Vollendung des vierten Lebensmonats anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Oberasbach fällig?

Die Hundesteuersatzung von Oberasbach nennt als Fälligkeit: Einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides; bis zu einem neuen Bescheid jährlich zum 15.04.

Quelle

Dokument
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Oberasbach vom 08. Dezember 2025, ausgefertigt am 09.12.2025
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
8. Dezember 2025
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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