Hundesteuer Nürnberg 2026

In Nürnberg kostet der erste Hund 132 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 1.056 € fällig.

Ab 1. Januar 2027 steigt die Hundesteuer auf 144 € für den ersten und 168 € für jeden weiteren Hund im Haushalt.

Erster Hund132 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen264 €pro Jahr
Gefährlicher Hund1.056 €pro Jahr

Steuersätze in Nürnberg

Hundesteuer pro Hund und Jahr
Erster Hund132 €
Zweiter Hund132 €
Jeder weitere Hund132 €
Gefährlicher Hund1.056 €

Zusammen kosten zwei Hunde 264 €, drei Hunde 396 € im Jahr.

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 1 bis 4 der Satzung (Rassen nach der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, z. B. Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu; Rassen nach § 5 Abs. 3 ohne Negativzeugnis)

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Hunde freiwilliger Hilfsorganisationen (Art. 2 Abs. 12 BayRDG) und des THW
  • Hunde, die für blinde, gehörlose, schwerhörige oder hilflose Menschen (Merkzeichen Bl, Gl oder H) unentbehrlich und entsprechend ausgebildet sind
  • Hunde zur Bewachung von Herden
  • Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
  • Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
  • Hunde in Tierhandlungen
  • Hunde von Berufsjägern im Forstdienst, ausschließlich zur Jagd oder zum Jagd-/Forstschutz
  • Hunde aus dem Nürnberger Tierheim: nach zwei Jahren Haltung auf Antrag nachträglich 12 Monate steuerfrei

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde in Einöden und Weilern (Wohngebäude mehr als 500 m entfernt)
  • 50 % für Jagdhunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern (mit Brauchbarkeitsprüfung)
  • 50 % für zertifizierte Therapiehunde mit nachgewiesenem Einsatz
  • 50 % für einen Hund pro Haushalt bei Inhabern des Nürnberg-Passes
  • Einmalig 50 € Ermäßigung je Hund bei freiwillig bestandenem Hundeführerschein
  • Züchtersteuer: Hälfte des Steuersatzes je Zuchthund
  • Keine Ermäßigung für Kampfhunde

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Landesrecht in Bayern

Hundehaftpflicht
In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine gesetzliche Haftpflichtpflicht für Hunde. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Haltungserlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Kampfhundeverordnung (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit): Kategorie 1 (§ 1 Abs. 1: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) gilt stets als Kampfhund. Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2: 14 Rassen und deren Kreuzungen) gilt als Kampfhund, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (in der Praxis Wesenstest/Negativzeugnis). Kampfhundehaltung braucht eine Erlaubnis der Gemeinde mit berechtigtem Interesse und Zuverlässigkeit (Art. 37 LStVG); Zucht und Kreuzung von Kampfhunden ist bußgeldbewehrt (bis 50.000 Euro, Art. 37a LStVG).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Die Gemeinden können durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG) und Einzelfallanordnungen treffen (Art. 18 Abs. 2 LStVG). Ob und wo Leinenpflicht gilt, regelt also die jeweilige Gemeinde.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Nur für Kampfhunde: Erlaubnispflicht (Art. 37 LStVG); für Kategorie-2-Hunde Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität (Wesenstest/Negativzeugnis).
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG), Art. 18, 37, 37a, Fassung vom 9. Dezember 2024 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Bayern

Nürnberg im Vergleich

Nürnberg liegt 52 € über dem Median der 17 erfassten Städte in Bayern (80 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Nürnberg Platz 154 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Nürnberg–132 €264 €
Fürth 7 km 132 € 312 €
Erlangen 17 km 132 € 300 €
Bamberg 51 km 84 € 215 €
Bayreuth 66 km 75 € 150 €
Ingolstadt 80 km 65 € 149 €
Median Bayern–80 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Satzung zur Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung – HStS) der Stadt Nürnberg vom 15. Dezember 2014, zuletzt geändert durch Satzung vom 16. November 2023 (Amtsblatt S. 520), Stadtrecht 210.340, 79. Nachtrag Dezember 2023
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
16. November 2023
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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