Hundesteuer Fürth 2026
In Fürth kostet der erste Hund 132 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 180 €. Für einen gefährlichen Hund werden 792 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.
Steuersätze in Fürth
| Erster Hund | 132 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 180 € |
| Jeder weitere Hund | 180 € |
| Gefährlicher Hund | 792 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 312 €, drei Hunde 492 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: Kampfhunde i. S. d. § 5 der Satzung (Rassen nach der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, Kategorie I und II, sowie im Einzelfall durch Ausbildung)
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW oder Bundesluftschutzverband für deren Aufgaben
- Hunde, die für Blinde, völlig Hilflose (Merkzeichen B, aG oder H), Taubblinde oder Gehörlose unentbehrlich sind (nur für einen Hund)
- Hunde zur Bewachung von Herden
- Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen o. Ä. untergebracht sind
- Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
- Hunde in Tierhandlungen
- Wesensgeprüfte Hunde des pädagogischen und therapeutischen Dienstes (Eignung und Einsatz jährlich nachzuweisen)
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde in Einöden und Weilern (Wohngebäude mehr als 500 m entfernt)
- 50 % für Jagdhunde von Forstbediensteten oder Berufsjägern mit Brauchbarkeitsprüfung
- Züchtersteuer: je Zuchthund die Hälfte des Satzes nach § 4 Abs. 1, insgesamt höchstens 198 €
- Kampfhunde der Kategorie II (§ 5 Abs. 3) mit Bescheinigung des Ordnungsamts (Negativzeugnis): erhöhter Satz halbiert (396 €)
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Hund in Fürth anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Fürth abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: jährlich zum 1. Februar
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Bayern
- Hundehaftpflicht
- In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine gesetzliche Haftpflichtpflicht für Hunde. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Haltungserlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Kampfhundeverordnung (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit): Kategorie 1 (§ 1 Abs. 1: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) gilt stets als Kampfhund. Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2: 14 Rassen und deren Kreuzungen) gilt als Kampfhund, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (in der Praxis Wesenstest/Negativzeugnis). Kampfhundehaltung braucht eine Erlaubnis der Gemeinde mit berechtigtem Interesse und Zuverlässigkeit (Art. 37 LStVG); Zucht und Kreuzung von Kampfhunden ist bußgeldbewehrt (bis 50.000 Euro, Art. 37a LStVG).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Die Gemeinden können durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG) und Einzelfallanordnungen treffen (Art. 18 Abs. 2 LStVG). Ob und wo Leinenpflicht gilt, regelt also die jeweilige Gemeinde.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Nur für Kampfhunde: Erlaubnispflicht (Art. 37 LStVG); für Kategorie-2-Hunde Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität (Wesenstest/Negativzeugnis).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG), Art. 18, 37, 37a, Fassung vom 9. Dezember 2024 (geprüft am 28. September 2026)
Fürth im Vergleich
Fürth liegt 52 € über dem Median der 17 erfassten Städte in Bayern (80 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Fürth Platz 154 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Fürth | – | 132 € | 312 € |
| Nürnberg | 7 km | 132 € | 264 € |
| Erlangen | 13 km | 132 € | 300 € |
| Bamberg | 47 km | 84 € | 215 € |
| Bayreuth | 67 km | 75 € | 150 € |
| Schweinfurt | 83 km | 50 € | 175 € |
| Median Bayern | – | 80 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Fürth vom 12.10.1994 i. d. F. der Änderungssatzung vom 24.07.2024 (Stadtzeitung Nr. 16 vom 11.09.2024), konsolidierte Fassung (Ortsrecht 22-4)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 24. Juli 2024
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie an info@lutec-solutions.com.