Hundesteuer Herzogenaurach 2026
Stand: Satzung vom 5. Februar 2009, geprüft am 4. Oktober 2026
In Herzogenaurach kostet der erste Hund 55 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 688 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2009.
Für einen Hund in einer Einöde oder einem Weiler im Sinne der Satzung halbiert sich die Steuer.
Steuersätze in Herzogenaurach
| Erster Hund | 55 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 55 € |
| Jeder weitere Hund | 55 € |
| Gefährlicher Hund | 688 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 der Satzung gemäß der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10.07.1992
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Herzogenaurach?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 55 € | 550 € |
| 2 Hunde | 110 € | 1.100 € |
| 3 Hunde | 165 € | 1.650 € |
| 1 gefährlicher Hund | 688 € | 6.880 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Herzogenaurach: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie unverzüglich bei einem über vier Monate alten Hund bei der Stadt Herzogenaurach an. Hund in Herzogenaurach anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Herzogenaurach
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 55 € im Jahr. Fällig: erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides, danach jährlich zum 15.04.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Herzogenaurach abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Hunde von DRK, ASB, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, THW oder Bundesluftschutzverband ausschließlich zur Erfüllung ihrer Aufgaben
- Für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrliche Hunde
- Zur Bewachung von Herden notwendige Hunde
- Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde
- Geprüfte Rettungshunde, die für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst zur Verfügung stehen
- Hunde in Tierhandlungen
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde in Einöden und Weilern nach § 6 Abs. 2, jeweils für einen Hund
- 50 % für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern überwiegend oder ausschließlich zur Jagd oder zum Jagd- oder Forstschutz; bei Jagdausübung mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung, jeweils für einen Hund
- Züchtersteuer: 50 % je Zuchthund bei mindestens zwei rassereinen Hunden derselben Rasse in zuchtfähigem Alter, darunter eine Hündin
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Bayern
- Hundehaftpflicht
- In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Für normale Hunde gibt es in Bayern keine gesetzliche Haftpflichtpflicht. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Erlaubnis von einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 LStVG). Laut Vollzugsbekanntmachung soll das regelmäßig geschehen, mit mindestens 1 Mio. Euro für Personenschäden und 0,25 Mio. Euro für Sachschäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Bei Hunden der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet. Bei Kategorie 2 gilt die Vermutung, bis der Halter mit einem Gutachten (Wesenstest) nachweist, dass der einzelne Hund nicht gesteigert aggressiv ist; dann stellt die Gemeinde ein Negativzeugnis aus. Jeder Hund kann außerdem im Einzelfall wegen einer Ausbildung auf gesteigerte Aggressivität als Kampfhund gelten.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Gemeinden können per Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG). Sie können auch Anordnungen im Einzelfall treffen. Kampfhunde müssen nach der Erlaubnis meist außerhalb des eigenen Grundstücks an die Leine. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden (Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG). Die untere oder höhere Naturschutzbehörde kann das Betretungsrecht beschränken, zum Beispiel mit einer Anleinpflicht in Wiesenbrütergebieten zur Brutzeit (Art. 31 Abs. 1 BayNatSchG). Schutzgebietsverordnungen können Leinenzwang vorschreiben. Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Besteht die Gefahr, dass ein frei laufender Hund besonders geschützten Arten nachstellt, muss er an die Leine (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).
- Sachkunde
- Für normale Hunde verlangt Bayern weder Hundeführerschein noch Sachkundenachweis. Nur bei Kampfhunden der Kategorie 2 prüft der Sachverständige im Wesenstest auch die Sachkunde des Halters. Bei einer Kampfhund-Erlaubnis kann die Gemeinde ein Gutachten zur Eignung des Halters verlangen. Wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde und muss dafür die erforderliche Sachkunde besitzen (Art. 37a Abs. 2 LStVG).
- Rechtsgrundlage
- Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), Art. 18, 37 und 37a, mit der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, Fassung vom 17. Dezember 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Herzogenaurach im Vergleich
Herzogenaurach liegt 10 € unter dem Median der 63 erfassten Städte und Gemeinden in Bayern (65 €). In Bayern steht Herzogenaurach auf Platz 18 von 63 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Herzogenaurach Platz 73 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Herzogenaurach | – | 55 € | 110 € |
| Erlangen | 9 km | 132 € | 300 € |
| Fürth | 12 km | 132 € | 312 € |
| Zirndorf | 15 km | 96 € | 270 € |
| Oberasbach | 17 km | 108 € | 216 € |
| Nürnberg | 19 km | 132 € | 264 € |
| Median Bayern | – | 65 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Herzogenaurach
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Herzogenaurach für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Herzogenaurach 110 € im Jahr: 55 € für den ersten und 55 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Herzogenaurach einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Herzogenaurach 688 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 55 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Herzogenaurach anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Herzogenaurach unverzüglich bei einem über vier Monate alten Hund anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Herzogenaurach fällig?
Die Hundesteuersatzung von Herzogenaurach nennt als Fälligkeit: erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides, danach jährlich zum 15.04.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Herzogenaurach vom 06.10.2006, zuletzt geändert am 05.02.2009
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 5. Februar 2009
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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