Hundesteuer Erlangen 2026
In Erlangen kostet der erste Hund 132 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 168 €. Für einen gefährlichen Hund werden 1.056 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Für Hunde aus dem Tierheim Erlangen gibt es nach zwei Jahren Haltung auf Antrag eine nachträgliche Befreiung für die ersten zwölf Monate.
Steuersätze in Erlangen
| Erster Hund | 132 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 168 € |
| Jeder weitere Hund | 168 € |
| Gefährlicher Hund | 1.056 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 300 €, drei Hunde 468 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 4a Abs. 1 bis 4 der Satzung (u. a. American Staffordshire Terrier, Bandog, Pit-Bull, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie vermutete Rassen wie Rottweiler, Bullterrier, Cane Corso ohne Negativzeugnis)
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Hunde freiwilliger Hilfsorganisationen und des THW für deren Aufgaben
- Ein Hund von Halter*innen mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl, Gl oder H, oder mit Schwerbehindertenausweis und ärztlichem Zeugnis über die unterstützende Funktion des besonders ausgebildeten Hundes
- Hunde zur Bewachung von Herden
- Hunde, die vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
- Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
- Hunde in Tierhandlungen
- Hunde aus dem Tierheim Erlangen: nach zwei Jahren Haltung auf Antrag nachträglich für die ersten zwölf Monate befreit
Ermäßigt wird
- 50 % für zertifizierte Therapiehunde mit Einsatz an mindestens 10 Tagen im Jahr
- 50 % für einen Hund von Inhaber*innen des Erlangen-Passes
- Züchter*innensteuer: je Zuchthund die Hälfte des Steuersatzes, höchstens das Doppelte des Satzes für den ersten Hund
- Kampfhunde der vermuteten Rassen (§ 4a Abs. 3) mit Negativzeugnis: 264 € statt 1.056 €
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Hund in Erlangen anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Erlangen abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: erstmals einen Monat nach Zustellung des Steuerbescheids, danach jährlich zum 1. Februar
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Bayern
- Hundehaftpflicht
- In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine gesetzliche Haftpflichtpflicht für Hunde. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Haltungserlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Kampfhundeverordnung (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit): Kategorie 1 (§ 1 Abs. 1: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) gilt stets als Kampfhund. Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2: 14 Rassen und deren Kreuzungen) gilt als Kampfhund, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (in der Praxis Wesenstest/Negativzeugnis). Kampfhundehaltung braucht eine Erlaubnis der Gemeinde mit berechtigtem Interesse und Zuverlässigkeit (Art. 37 LStVG); Zucht und Kreuzung von Kampfhunden ist bußgeldbewehrt (bis 50.000 Euro, Art. 37a LStVG).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Die Gemeinden können durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG) und Einzelfallanordnungen treffen (Art. 18 Abs. 2 LStVG). Ob und wo Leinenpflicht gilt, regelt also die jeweilige Gemeinde.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Nur für Kampfhunde: Erlaubnispflicht (Art. 37 LStVG); für Kategorie-2-Hunde Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität (Wesenstest/Negativzeugnis).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG), Art. 18, 37, 37a, Fassung vom 9. Dezember 2024 (geprüft am 28. September 2026)
Erlangen im Vergleich
Erlangen liegt 52 € über dem Median der 17 erfassten Städte in Bayern (80 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Erlangen Platz 154 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Erlangen | – | 132 € | 300 € |
| Fürth | 13 km | 132 € | 312 € |
| Nürnberg | 17 km | 132 € | 264 € |
| Bamberg | 34 km | 84 € | 215 € |
| Bayreuth | 56 km | 75 € | 150 € |
| Schweinfurt | 75 km | 50 € | 175 € |
| Median Bayern | – | 80 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Erlangen vom 26.11.2020 i. d. F. vom 25.09.2025 (Die amtlichen Seiten Nr. 21 vom 09.10.2025)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 25. September 2025
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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