Hundesteuer Zirndorf 2026
Stand: Satzung vom 5. Dezember 2024, geprüft am 1. Oktober 2026
In Zirndorf kostet der erste Hund 96 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 174 €. Für einen gefährlichen Hund werden 660 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.
Hunde aus dem Tierheim sind in den ersten 12 Monaten steuerfrei.
Steuersätze in Zirndorf
| Erster Hund | 96 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 174 € |
| Jeder weitere Hund | 216 € |
| Gefährlicher Hund | 660 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 3 bis 5 der Satzung: Pitbull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu stets; 14 weitere Rassen (u. a. Rottweiler, Bullterrier, Cane Corso) ohne Nachweis fehlender Gefährlichkeit; sowie Hunde mit Einzelanordnung nach Art. 18 Abs. 2 LStVG
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Zirndorf?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 96 € | 960 € |
| 2 Hunde | 270 € | 2.700 € |
| 3 Hunde | 486 € | 4.860 € |
| 1 gefährlicher Hund | 660 € | 6.600 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Zirndorf: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Zirndorf an. Hund in Zirndorf anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Zirndorf gilt:
- Hunde aus einem Tierheim: die ersten 12 Monate der Haltung steuerfrei (Bescheinigung des Tierheims nötig)
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 96 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. April, sonst einen Monat nach Zustellung des Bescheids.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Zirndorf abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Hunde der freiwilligen Hilfsorganisationen und des THW für deren Aufgaben
- Ausgebildete Hunde für blinde, gehörlose, schwerhörige oder hilflose Menschen (Merkzeichen BL, GL, TBI oder H)
- Hunde zur Bewachung von Herden (mehr als neun Tiere)
- Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
- Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
- Hunde in Tierhandlungen
- Hunde aus einem Tierheim: die ersten 12 Monate der Haltung steuerfrei (Bescheinigung des Tierheims nötig)
- Keine Befreiung für Kampfhunde
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde in Einöden und Weilern
- 50 % für Jagd- und Forstschutzhunde (Jagdhunde nur mit Brauchbarkeitsprüfung)
- 50 % für zertifizierte Therapiehunde im nachgewiesenen sozialen oder therapeutischen Einsatz
- 50 % für den ersten Hund von Beziehern von Bürgergeld (SGB II) oder Sozialhilfe (3. und 4. Kapitel SGB XII)
- 50 % für einen Hund mit Begleithundeprüfung, nur im Jahr der Prüfung
- 50 % für Kampfhunde mit Negativzeugnis ab dem folgenden Steuerjahr
- Züchtersteuer: halber Steuersatz je Zuchthund, insgesamt höchstens das Dreifache
Landesrecht in Bayern
- Hundehaftpflicht
- In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine gesetzliche Haftpflichtpflicht für Hunde. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Haltungserlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Kampfhundeverordnung (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit): Kategorie 1 (§ 1 Abs. 1: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) gilt stets als Kampfhund. Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2: 14 Rassen und deren Kreuzungen) gilt als Kampfhund, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (in der Praxis Wesenstest/Negativzeugnis). Kampfhundehaltung braucht eine Erlaubnis der Gemeinde mit berechtigtem Interesse und Zuverlässigkeit (Art. 37 LStVG); Zucht und Kreuzung von Kampfhunden ist bußgeldbewehrt (bis 50.000 Euro, Art. 37a LStVG).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Die Gemeinden können durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG) und Einzelfallanordnungen treffen (Art. 18 Abs. 2 LStVG). Ob und wo Leinenpflicht gilt, regelt also die jeweilige Gemeinde.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Nur für Kampfhunde: Erlaubnispflicht (Art. 37 LStVG); für Kategorie-2-Hunde Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität (Wesenstest/Negativzeugnis).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz, LStVG), Art. 18, 37, 37a, Fassung vom 9. Dezember 2024 (geprüft am 28. September 2026)
Zirndorf im Vergleich
Zirndorf liegt 31 € über dem Median der 50 erfassten Städte in Bayern (65 €). In Bayern steht Zirndorf auf Platz 40 von 50 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Zirndorf Platz 228 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Zirndorf | – | 96 € | 270 € |
| Fürth | 5 km | 132 € | 312 € |
| Nürnberg | 9 km | 132 € | 264 € |
| Schwabach | 13 km | 100 € | 240 € |
| Erlangen | 17 km | 132 € | 300 € |
| Lauf a.d.Pegnitz | 25 km | 63 € | 126 € |
| Median Bayern | – | 65 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Zirndorf
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Zirndorf für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Zirndorf 270 € im Jahr: 96 € für den ersten und 174 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Zirndorf einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Zirndorf 660 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 96 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Zirndorf anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Zirndorf innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Zirndorf befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Zirndorf gilt: Hunde aus einem Tierheim: die ersten 12 Monate der Haltung steuerfrei (Bescheinigung des Tierheims nötig).
Wann ist die Hundesteuer in Zirndorf fällig?
Die Hundesteuersatzung von Zirndorf nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. April, sonst einen Monat nach Zustellung des Bescheids.
Quelle
- Dokument
- Satzung zur Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung, HStS) der Stadt Zirndorf vom 8. Dezember 2020, konsolidierte Fassung, zuletzt geändert durch Satzung vom 05.12.2024
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 5. Dezember 2024
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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