Hundesteuer Schwabach 2026

In Schwabach kostet der erste Hund 100 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 140 €. Für einen gefährlichen Hund werden 800 € fällig.

Wer einen Hund aus der Schwabacher Tierauffangstation aufnimmt, bekommt nach zwei Jahren Haltung ein Jahr Hundesteuer erstattet.

Erster Hund100 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen240 €pro Jahr
Gefährlicher Hund800 €pro Jahr

Steuersätze in Schwabach

Hundesteuer pro Hund und Jahr
Erster Hund100 €
Zweiter Hund140 €
Jeder weitere Hund140 €
Gefährlicher Hund800 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 6 der Satzung: insbesondere Kampfhunde nach Art. 37 Abs. 1 Satz 2 LStVG und der bayerischen Kampfhundeverordnung, im Einzelfall auch durch Ausbildung; mit Negativzeugnis gilt der normale Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Schwabach?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 100 € 1.000 €
2 Hunde 240 € 2.400 €
3 Hunde 380 € 3.800 €
1 gefährlicher Hund 800 € 8.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Schwabach: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Schwabach an. Hund in Schwabach anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Schwabach
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 100 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. April; sonst einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Schwabach abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde ausschließlich für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW oder einer sonstigen gemeinnützigen Hilfsorganisation für deren Aufgaben
  • Ausgebildete Hunde für blinde, gehörlose, schwerhörige oder hilflose Menschen (Merkzeichen Bl, Gl oder H)
  • Hunde zur Bewachung von Herden
  • Hunde, die vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
  • Geprüfte Rettungshunde für Zivil- und Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
  • Zertifizierte Therapiehunde mit jährlich nachgewiesenem Einsatz
  • Hunde in Tierhandlungen
  • Hunde aus der Schwabacher Tierauffangstation: nach zwei Jahren Haltung rückwirkend 12 Monate befreit

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde in Einöden und Weilern
  • 50 % für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern zur Jagd oder zum Jagd- und Forstschutz (Jagdhunde mit Brauchbarkeitsprüfung)
  • Züchtersteuer: die Hälfte des Steuersatzes je Zuchthund

Landesrecht in Bayern

Hundehaftpflicht
In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine gesetzliche Haftpflichtpflicht für Hunde. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Haltungserlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Kampfhundeverordnung (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit): Kategorie 1 (§ 1 Abs. 1: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) gilt stets als Kampfhund. Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2: 14 Rassen und deren Kreuzungen) gilt als Kampfhund, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (in der Praxis Wesenstest/Negativzeugnis). Kampfhundehaltung braucht eine Erlaubnis der Gemeinde mit berechtigtem Interesse und Zuverlässigkeit (Art. 37 LStVG); Zucht und Kreuzung von Kampfhunden ist bußgeldbewehrt (bis 50.000 Euro, Art. 37a LStVG).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Die Gemeinden können durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG) und Einzelfallanordnungen treffen (Art. 18 Abs. 2 LStVG). Ob und wo Leinenpflicht gilt, regelt also die jeweilige Gemeinde.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Nur für Kampfhunde: Erlaubnispflicht (Art. 37 LStVG); für Kategorie-2-Hunde Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität (Wesenstest/Negativzeugnis).
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz, LStVG), Art. 18, 37, 37a, Fassung vom 9. Dezember 2024 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Bayern

Schwabach im Vergleich

Schwabach liegt 35 € über dem Median der 50 erfassten Städte in Bayern (65 €). In Bayern teilt sich Schwabach Platz 41 von 50 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Schwabach Platz 281 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Schwabach–100 €240 €
Zirndorf 13 km 96 € 270 €
Nürnberg 14 km 132 € 264 €
Fürth 17 km 132 € 312 €
Lauf a.d.Pegnitz 27 km 63 € 126 €
Erlangen 30 km 132 € 300 €
Median Bayern–65 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Schwabach

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Schwabach für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Schwabach 240 € im Jahr: 100 € für den ersten und 140 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Schwabach einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Schwabach 800 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 100 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Schwabach anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Schwabach innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Schwabach fällig?

Die Hundesteuersatzung von Schwabach nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. April; sonst einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Quelle

Dokument
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Schwabach vom 10.04.2007, Stand: 4. Änderungssatzung vom 05.11.2020
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
5. November 2020
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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