Hundesteuer Bamberg 2026

In Bamberg kostet der erste Hund 84 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 131 €. Für einen gefährlichen Hund werden 612 € fällig.

Erster Hund84 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen215 €pro Jahr
Gefährlicher Hund612 €pro Jahr

Steuersätze in Bamberg

Hundesteuer pro Hund und Jahr
Erster Hund84 €
Zweiter Hund131 €
Jeder weitere Hund155 €
Gefährlicher Hund612 €

Zusammen kosten zwei Hunde 215 €, drei Hunde 370 € im Jahr.

Als gefährlich gilt: § 5, § 6: Kampfhunde; Kategorie 1 stets vermutet (Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Tosa-Inu), Kategorie 2 vermutet bis Gegenbeweis (u. a. Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario/Mallorquin, Rottweiler), sowie Hunde mit Ausbildung zu gesteigerter Aggressivität; keine Befreiungen/Ermäßigungen

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW, Bundesluftschutzverband für deren Aufgaben
  • Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
  • Herdengebrauchshunde
  • Hunde in Tierasylen
  • geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
  • Hunde in Tierhandlungen

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde in Einöden und Weilern (mehr als 500 m zum nächsten Wohngebäude)
  • 50 % für Jagd- und Forstschutzhunde von Forstbediensteten, Berufsjägern und Jagdscheininhabern (Brauchbarkeitsprüfung erforderlich)
  • Züchtersteuer: halber Steuersatz je Zuchthund
  • Ermäßigung je Grund nur für einen Hund; nicht für Kampfhunde

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von unverzüglich bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Bamberg anmelden (offizielle Seite)
  • Hund in Bamberg abmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: einen Monat nach Bekanntgabe des Hundesteuerbescheides
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Bayern

Hundehaftpflicht
In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine gesetzliche Haftpflichtpflicht für Hunde. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Haltungserlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Kampfhundeverordnung (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit): Kategorie 1 (§ 1 Abs. 1: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) gilt stets als Kampfhund. Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2: 14 Rassen und deren Kreuzungen) gilt als Kampfhund, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (in der Praxis Wesenstest/Negativzeugnis). Kampfhundehaltung braucht eine Erlaubnis der Gemeinde mit berechtigtem Interesse und Zuverlässigkeit (Art. 37 LStVG); Zucht und Kreuzung von Kampfhunden ist bußgeldbewehrt (bis 50.000 Euro, Art. 37a LStVG).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Die Gemeinden können durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG) und Einzelfallanordnungen treffen (Art. 18 Abs. 2 LStVG). Ob und wo Leinenpflicht gilt, regelt also die jeweilige Gemeinde.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Nur für Kampfhunde: Erlaubnispflicht (Art. 37 LStVG); für Kategorie-2-Hunde Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität (Wesenstest/Negativzeugnis).
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG), Art. 18, 37, 37a, Fassung vom 9. Dezember 2024 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Bayern

Bamberg im Vergleich

Bamberg liegt 4 € über dem Median der 17 erfassten Städte in Bayern (80 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Bamberg Platz 32 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Bamberg–84 €215 €
Erlangen 34 km 132 € 300 €
Fürth 47 km 132 € 312 €
Bayreuth 50 km 75 € 150 €
Schweinfurt 50 km 50 € 175 €
Nürnberg 51 km 132 € 264 €
Median Bayern–80 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Bamberg (Hundesteuersatzung) vom 13.11.2006, zuletzt geändert durch Satzung vom 11. Dezember 2020
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
11. Dezember 2020
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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