Hundesteuer Saalfeld/Saale 2026
Stand: Satzung vom 3. Februar 2021, geprüft am 1. Oktober 2026
In Saalfeld/Saale kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 100 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2014.
Hunde aus dem Tierheim Pflanzwirbach sind im Jahr der Übernahme steuerfrei.
Steuersätze in Saalfeld/Saale
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 100 € |
| Jeder weitere Hund | 150 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 2 ThürTierGefG (Rasseliste oder im Einzelfall festgestellte Gefährlichkeit), § 4 Abs. 3 der Satzung; 600 € für jeden gefährlichen Hund
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Saalfeld/Saale?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 160 € | 1.600 € |
| 3 Hunde | 310 € | 3.100 € |
| 1 gefährlicher Hund | 600 € | 6.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Saalfeld/Saale: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 3 Monaten bei der Stadt Saalfeld/Saale an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Thüringen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Thüringen: Chippflicht für alle Hunde (Mikrochip durch den Tierarzt, Anzeige bei der Behörde) und Nachweis der Haftpflichtversicherung per Bescheinigung.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Saalfeld/Saale gilt:
- Hunde aus dem Tierheim Pflanzwirbach: befreit für das Kalenderjahr der Übernahme
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 15. April.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, insbesondere Diensthunde von Polizei, Bundespolizei und Zoll
- Hunde von DRK, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe und THW für deren Aufgaben
- Hunde, die ausschließlich zur Bewachung von Herden notwendig sind
- Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierschutzeinrichtungen untergebracht sind
- Auf Antrag: Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG, G, GL oder H)
- Auf Antrag: geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
- Auf Antrag: Hunde für Erwerbszwecke, insbesondere geprüfte und eingesetzte Therapie- oder Begleithunde (VDH-Prüfung)
- Hunde aus dem Tierheim Pflanzwirbach: befreit für das Kalenderjahr der Übernahme
Ermäßigt wird
- 50 % für Wachhunde bei Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für Jagd- und Forstschutzhunde von Forstbediensteten oder Berufsjägern mit Brauchbarkeitsprüfung
- 75 % (Steuer auf ein Viertel) für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom nächsten Ortsteil
- Keine Befreiung oder Ermäßigung für gefährliche Hunde
Landesrecht in Thüringen
- Hundehaftpflicht
- In Thüringen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für alle Hunde, mind. 500.000 Euro Personenschäden und 250.000 Euro sonstige Schäden; Nachweis gegenüber der Behörde per Versicherungsbescheinigung (§ 2 Abs. 5 ThürTierGefG).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste mehr: Mit dem Ersten Änderungsgesetz vom 12.02.2018 (GVBl. S. 1, in Kraft 21.02.2018) wurde die frühere Liste (Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen) gestrichen. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies nach einem Wesenstest im Einzelfall wegen seines Verhaltens feststellt (Beißvorfall, Angriffslust, Hetzen usw.), § 3 Abs. 2; Widerlegung durch erneuten Wesenstest frühestens nach neun Monaten (§ 3 Abs. 4). Haltung gefährlicher Hunde nur mit Erlaubnis (Sachkunde, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, Chip), § 4. Zucht-, Vermehrungs- und Handelsverbot für festgestellte gefährliche Hunde (§ 11).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im Ort; Gemeinden regeln das per ordnungsbehördlicher Verordnung. Im Wald gilt nach dem Thüringer Waldgesetz ganzjährig Leinenpflicht für alle Hunde, die nicht zur Jagd eingesetzt werden. Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums oder der Wohnung an höchstens 2 m langer Leine und mit Maulkorb (§ 12 Abs. 4 und 5 ThürTierGefG); ausgenommen sind eingezäunte, gekennzeichnete Hundeauslaufflächen (Leine).
- Sachkunde
- Chippflicht für alle Hunde (Mikrochip durch Tierarzt, Anzeige bei der Behörde, § 2 Abs. 4 ThürTierGefG i. V. m. ThürChipVO) und Nachweis der Haftpflicht per Bescheinigung. Kein allgemeiner Sachkundenachweis; eine freiwillige Sachkundeprüfung kann per Hundesteuersatzung zu einer Steuerermäßigung führen (§ 5 Abs. 5).
- Rechtsgrundlage
- Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG), Fassung vom 2. Juli 2024 (geprüft am 28. September 2026)
Saalfeld/Saale im Vergleich
Saalfeld/Saale liegt 24 € unter dem Median der 13 erfassten Städte in Thüringen (84 €). In Thüringen teilt sich Saalfeld/Saale Platz 2 von 13 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Saalfeld/Saale Platz 44 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Saalfeld/Saale | – | 60 € | 160 € |
| Ilmenau | 32 km | 50 € | 150 € |
| Jena | 35 km | 102 € | 222 € |
| Arnstadt | 36 km | 84 € | 168 € |
| Weimar | 37 km | 60 € | 132 € |
| Erfurt | 44 km | 120 € | 264 € |
| Median Thüringen | – | 84 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Saalfeld/Saale
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Saalfeld/Saale für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Saalfeld/Saale 160 € im Jahr: 60 € für den ersten und 100 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Saalfeld/Saale einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Saalfeld/Saale 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Saalfeld/Saale anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Saalfeld/Saale innerhalb von 3 Monaten anmelden.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Saalfeld/Saale befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Saalfeld/Saale gilt: Hunde aus dem Tierheim Pflanzwirbach: befreit für das Kalenderjahr der Übernahme.
Wann ist die Hundesteuer in Saalfeld/Saale fällig?
Die Hundesteuersatzung von Saalfeld/Saale nennt als Fälligkeit: jährlich zum 15. April.
Quelle
- Dokument
- Satzung der Stadt Saalfeld/Saale für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 14.11.2013 mit 1. Änderungssatzung (in Kraft 21.02.2018) und 2. Änderungssatzung (in Kraft 01.01.2021)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 3. Februar 2021
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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