Hundesteuer Rudolstadt 2026

In Rudolstadt kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 84 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2010.

Mit nachgewiesener Begleithundeprüfung kostet der zweite Hund 60 € und der dritte Hund 96 € jährlich.

Erster Hund60 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen144 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Rudolstadt

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2010
Erster Hund60 €
Zweiter Hund84 €
Jeder weitere Hund120 €
Gefährlicher Hund600 €

Als gefährlich gilt: Je gefährlichem Hund nach § 1 Abs. 3: Hunde mit festgestellter Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 ThürTierGefG sowie durch Rechtsverordnung bestimmte Hunderassen und Kreuzungen

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Rudolstadt?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 60 € 600 €
2 Hunde 144 € 1.440 €
3 Hunde 264 € 2.640 €
1 gefährlicher Hund 600 € 6.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Rudolstadt: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tage nach Beginn der Haltung oder Erreichen des steuerpflichtigen Alters von über vier Monaten bei der Stadt Rudolstadt an. Hund in Rudolstadt anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Thüringen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Thüringen: Chippflicht für alle Hunde (Mikrochip durch den Tierarzt, Anzeige bei der Behörde) und Nachweis der Haftpflichtversicherung per Bescheinigung.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Rudolstadt
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli; bei Beginn der Steuerpflicht im laufenden Jahr einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Rudolstadt abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde für öffentliche Aufgaben, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird, insbesondere Diensthunde der Sicherheitsorgane
  • Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
  • Hunde ausschließlich zum Schutz, zur Führung und Hilfe blinder, hochgradig sehbehinderter, gehörloser, hochgradig schwerhöriger oder hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, Gl, G, aG oder H)
  • Erforderliche Gebrauchshunde von Forstbeamten, im Privatforstdienst Beschäftigten, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften
  • Aus Tierschutzgründen vorübergehend in erlaubten Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde
  • Herdengebrauchshunde in erforderlicher Anzahl
  • Selbstgezogene Hunde im begünstigten Zwinger bis zum Alter von sechs Monaten
  • Bereits bei Ankunft gehaltene Hunde von Personen mit Aufenthalt in Rudolstadt von höchstens zwei Monaten

Ermäßigt wird

  • 50 % für Ersthunde zur Bewachung von Gebäuden außerhalb der geschlossenen Ortslage, mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude innerhalb der Ortslage entfernt
  • 50 % für Ersthunde landwirtschaftlicher Vollerwerbsbetriebe
  • 50 % für Ersthunde aus dem Tierheim Pflanzwirbach für ein Jahr ab Übernahmemonat
  • 50 % für abgerichtete Hunde, die Artisten oder Schausteller für ihre Berufsarbeit benötigen
  • 50 % für erforderliche Gebrauchshunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder berufsmäßiger Einzelwächter
  • 50 % für einen Jagdgebrauchshund mit Jagdeignungsprüfung, der von einem Revierinhaber jagdlich geführt wird
  • 50 % für verwendete Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde mit Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern (Prüfungszeugnis höchstens zwei Jahre alt)
  • 50 % für alters- oder krankheitsbedingt ausgesonderte Hunde nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 und 3, die in Pflege gehalten werden
  • 50 % für Hunde in Einöden (mehr als 200 m Luftlinie zu jedem anderen Wohngebäude) und Weilern (höchstens 50 Einwohner, mehr als 500 m zu jedem anderen Wohngebäude)
  • Bei schriftlichem Nachweis einer Begleithundeprüfung: zweiter Hund 60 € jährlich, dritter Hund 96 € jährlich
  • Zwingersteuer für eingetragene Züchter mit mindestens zwei rassereinen zuchtfähigen Hunden derselben Rasse, darunter eine Hündin: halbe Steuer je Zuchthund, höchstens die Steuer für zwei Hunde

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Thüringen

Hundehaftpflicht
In Thüringen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Der Halter jedes Hundes muss eine Haftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten: mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden (§ 2 Abs. 5). Der Abschluss ist der zuständigen Behörde nachzuweisen. Ausgenommen sind Diensthunde von Behörden, Hunde des Rettungsdienstes oder des Katastrophenschutzes und Blindenführhunde (§ 13 Abs. 2). Für Personen ohne Wohnung in Thüringen, die sich höchstens zwei Monate mit einem gefährlichen Hund im Land aufhalten, gilt die Pflicht nicht (§ 13 Abs. 1).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste mehr. Die frühere Liste (Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen) wurde 2018 gestrichen. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies nach einem Wesenstest im Einzelfall wegen seines Verhaltens feststellt, etwa nach Beißattacken oder anderem aggressiven Verhalten (§ 3 Abs. 2). Die Gefährlichkeit kann auf Antrag durch einen erneuten Wesenstest widerlegt werden, frühestens nach neun Monaten (§ 3 Abs. 4).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im Ort. Die Gemeinden regeln das per ordnungsbehördlicher Verordnung. Im Wald sind Hunde, die nicht zur Jagd verwendet werden, ganzjährig an der Leine zu führen (§ 6 Abs. 2 Satz 2 ThürWaldG). In einem Jagdbezirk ist es eine Ordnungswidrigkeit, Hunde unbeaufsichtigt frei laufen zu lassen (§ 56 Abs. 1 Nr. 16 ThJG). Gefährliche Hunde sind außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m langer Leine mit Maulkorb zu führen (§ 12 Abs. 4 und 5 ThürTierGefG). Eine landesweite Brut- und Setzzeit mit festem Zeitraum gibt es im Wald- und Jagdgesetz nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können weitere Leinenpflichten festlegen.
Sachkunde
Es gibt keinen allgemeinen Sachkundenachweis für Hundehalter. Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, braucht eine Erlaubnis (§ 4). Dafür muss er mindestens 18 Jahre alt sein und die Sachkunde durch eine bestandene Sachkundeprüfung nachweisen (§ 5 Abs. 1). Der Nachweis gilt nur für den Hund, für den er erbracht wurde.
Rechtsgrundlage
Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG), Fassung vom 2. Juli 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Thüringen

Rudolstadt im Vergleich

Rudolstadt liegt 15 € unter dem Median der 23 erfassten Städte in Thüringen (75 €). In Thüringen teilt sich Rudolstadt Platz 5 von 23 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Rudolstadt Platz 78 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Rudolstadt–60 €144 €
Saalfeld/Saale 8 km 60 € 160 €
Weimar 29 km 60 € 132 €
Jena 29 km 102 € 222 €
Ilmenau 30 km 50 € 150 €
Arnstadt 31 km 84 € 168 €
Median Thüringen–75 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Rudolstadt

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Rudolstadt für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Rudolstadt 144 € im Jahr: 60 € für den ersten und 84 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Rudolstadt einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Rudolstadt 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Rudolstadt anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Rudolstadt innerhalb von 14 Tage nach Beginn der Haltung oder Erreichen des steuerpflichtigen Alters von über vier Monaten anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Rudolstadt fällig?

Die Hundesteuersatzung von Rudolstadt nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli; bei Beginn der Steuerpflicht im laufenden Jahr einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Rudolstadt vom 12.04.2010, Lesefassung mit 3. Änderungssatzung vom 01.12.2022
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
1. Dezember 2022
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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