Hundesteuer Jena 2026

In Jena kostet der erste Hund 102 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig.

Hunde aus dem Jenaer Tierheim sind ein Jahr steuerfrei; für Hunde, die dort länger als zwei Jahre nicht vermittelt werden konnten, entfällt die Steuer dauerhaft.

Erster Hund102 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen222 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Jena

Hundesteuer pro Hund und Jahr
Erster Hund102 €
Zweiter Hund120 €
Jeder weitere Hund120 €
Gefährlicher Hund600 €

Zusammen kosten zwei Hunde 222 €, drei Hunde 342 € im Jahr.

Als gefährlich gilt: Hunde, die von der Ordnungsbehörde nach Wesenstest gemäß § 9 Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren als gefährlich eingestuft wurden (§ 1 Abs. 2 der Satzung)

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Auf Antrag: Hunde für Schutz, Führung und Hilfe Blinder, hochgradig Sehbehinderter, Gehörloser, hochgradig Schwerhöriger oder hilfloser Personen (Merkzeichen BL, GL, aG, G oder H), ein Hund je Person
  • Auf Antrag: geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
  • Auf Antrag: Therapiehunde staatlich anerkannter Fachkräfte mit Ausbildungszertifikat und nachgewiesenem Einsatz
  • Auf Antrag: Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG mit Ausbildung nach §§ 12f, 12g BGG, ein Hund je Person
  • Hunde aus dem Jenaer Tierheim: ein Jahr steuerfrei; bei Hunden, die länger als 2 Jahre nicht vermittelt werden konnten, bis zum Ableben
  • Keine Befreiung oder Ermäßigung für gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für brauchbare Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten/Jagdscheininhabern oder Schweißhunde bestätigter Schweißhundeführer (festgestellte Brauchbarkeit)
  • 50 % für Hunde mit bestandener Begleithundeprüfung nach FCI-Prüfungsordnung

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
  • Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (auf Antrag jährlich zum 1. Juli)
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Thüringen

Hundehaftpflicht
In Thüringen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für alle Hunde, mind. 500.000 Euro Personenschäden und 250.000 Euro sonstige Schäden; Nachweis gegenüber der Behörde per Versicherungsbescheinigung (§ 2 Abs. 5 ThürTierGefG).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste mehr: Mit dem Ersten Änderungsgesetz vom 12.02.2018 (GVBl. S. 1, in Kraft 21.02.2018) wurde die frühere Liste (Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen) gestrichen. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies nach einem Wesenstest im Einzelfall wegen seines Verhaltens feststellt (Beißvorfall, Angriffslust, Hetzen usw.), § 3 Abs. 2; Widerlegung durch erneuten Wesenstest frühestens nach neun Monaten (§ 3 Abs. 4). Haltung gefährlicher Hunde nur mit Erlaubnis (Sachkunde, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, Chip), § 4. Zucht-, Vermehrungs- und Handelsverbot für festgestellte gefährliche Hunde (§ 11).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im Ort; Gemeinden regeln das per ordnungsbehördlicher Verordnung. Im Wald gilt nach dem Thüringer Waldgesetz ganzjährig Leinenpflicht für alle Hunde, die nicht zur Jagd eingesetzt werden. Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums oder der Wohnung an höchstens 2 m langer Leine und mit Maulkorb (§ 12 Abs. 4 und 5 ThürTierGefG); ausgenommen sind eingezäunte, gekennzeichnete Hundeauslaufflächen (Leine).
Sachkunde
Chippflicht für alle Hunde (Mikrochip durch Tierarzt, Anzeige bei der Behörde, § 2 Abs. 4 ThürTierGefG i. V. m. ThürChipVO) und Nachweis der Haftpflicht per Bescheinigung. Kein allgemeiner Sachkundenachweis; eine freiwillige Sachkundeprüfung kann per Hundesteuersatzung zu einer Steuerermäßigung führen (§ 5 Abs. 5).
Rechtsgrundlage
Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG), Fassung vom 2. Juli 2024 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Thüringen

Jena im Vergleich

Jena liegt 3 € über dem Median der 4 erfassten Städte in Thüringen (99 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Jena Platz 82 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Jena–102 €222 €
Weimar 19 km 60 € 132 €
Gera 35 km 96 € 220,80 €
Erfurt 40 km 120 € 264 €
Plauen 62 km 80 € 199 €
Halle (Saale) 67 km 120 € 300 €
Median Thüringen–99 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Jena vom 09.05.2019 (Ortsrecht B2), Lesefassung inkl. Änderungssatzung vom 27.11.2024 (Amtsblatt 51/24 vom 19.12.2024)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
27. November 2024
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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