Hundesteuer Apolda 2026

In Apolda kostet der erste Hund 72 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 96 €. Für einen gefährlichen Hund werden 720 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. März 2016.

Für Hunde aus der Tierauffangstation Apolda oder durch sie vermittelte Hunde wird die Steuer auf Antrag ein Jahr lang halbiert.

Erster Hund72 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen168 €pro Jahr
Gefährlicher Hund720 €pro Jahr

Steuersätze in Apolda

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. März 2016
Erster Hund72 €
Zweiter Hund96 €
Jeder weitere Hund96 €
Gefährlicher Hund720 €

Als gefährlich gilt: Hunde, deren Gefährlichkeit nach dem Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren bestimmt ist (§ 4 Abs. 5 der Satzung); keine Steuervergünstigungen für gefährliche Hunde

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Apolda?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 72 € 720 €
2 Hunde 168 € 1.680 €
3 Hunde 264 € 2.640 €
1 gefährlicher Hund 720 € 7.200 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Apolda: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen nach Anschaffung oder Zuzug; neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des vierten Monats als angeschafft bei der Stadt Apolda an. Hund in Apolda anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Apolda gibt keine Hundesteuermarke aus.
  3. Hundehaftpflicht. In Thüringen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Thüringen: Chippflicht für alle Hunde (Mikrochip durch den Tierarzt, Anzeige bei der Behörde) und Nachweis der Haftpflichtversicherung per Bescheinigung.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Apolda
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 72 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli; bei Festsetzung nach dem 1. Juli einen Monat nach Zugang des Bescheides; auf Antrag vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Apolda abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde ausschließlich für öffentliche Aufgaben, auch nach alters- oder krankheitsbedingter Aussonderung in Pflege
  • Hunde von DRK, ASB, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe und THW ausschließlich zur Erfüllung ihrer Aufgaben
  • Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, aG, H oder RF)
  • Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde
  • Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst, auch nach alters- oder krankheitsbedingter Aussonderung in Pflege
  • Hunde in Tierhandlungen
  • Gewerbliche Zuchthunde bei mindestens zwei rassereinen, zuchtfähigen Hunden derselben Rasse, darunter eine Hündin, und Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 a Tierschutzgesetz
  • Für den Dienst erforderliche Gebrauchshunde zugelassener Bewachungsunternehmen

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen erforderlichen Wachhund bei Grundstücken oder Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt (kürzeste Wegstrecke von den Grundstücksgrenzen)
  • 50 % für einen Hund von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern überwiegend zur Jagd oder zum Jagd- und Forstschutz, Einsatzgebiet hauptsächlich Apolda; Jagdhunde mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung oder gleichgestellter Prüfung
  • 50 % für Hunde aus der Tierauffangstation Apolda oder durch diese vermittelte Hunde: ein Jahr ab dem Monat nach der Übernahme
  • 50 % für Zuchthunde bei mindestens zwei rassereinen, zuchtfähigen Hunden derselben Rasse, darunter eine Hündin, mit ordnungsgemäßer Buchführung
  • Erlass oder Ermäßigung auf Antrag in begründeten unbilligen Einzelfällen (§ 9)

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Thüringen

Hundehaftpflicht
In Thüringen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Der Halter jedes Hundes muss eine Haftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten: mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden (§ 2 Abs. 5). Der Abschluss ist der zuständigen Behörde nachzuweisen. Ausgenommen sind Diensthunde von Behörden, Hunde des Rettungsdienstes oder des Katastrophenschutzes und Blindenführhunde (§ 13 Abs. 2). Für Personen ohne Wohnung in Thüringen, die sich höchstens zwei Monate mit einem gefährlichen Hund im Land aufhalten, gilt die Pflicht nicht (§ 13 Abs. 1).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste mehr. Die frühere Liste (Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen) wurde 2018 gestrichen. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies nach einem Wesenstest im Einzelfall wegen seines Verhaltens feststellt, etwa nach Beißattacken oder anderem aggressiven Verhalten (§ 3 Abs. 2). Die Gefährlichkeit kann auf Antrag durch einen erneuten Wesenstest widerlegt werden, frühestens nach neun Monaten (§ 3 Abs. 4).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im Ort. Die Gemeinden regeln das per ordnungsbehördlicher Verordnung. Im Wald sind Hunde, die nicht zur Jagd verwendet werden, ganzjährig an der Leine zu führen (§ 6 Abs. 2 Satz 2 ThürWaldG). In einem Jagdbezirk ist es eine Ordnungswidrigkeit, Hunde unbeaufsichtigt frei laufen zu lassen (§ 56 Abs. 1 Nr. 16 ThJG). Gefährliche Hunde sind außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m langer Leine mit Maulkorb zu führen (§ 12 Abs. 4 und 5 ThürTierGefG). Eine landesweite Brut- und Setzzeit mit festem Zeitraum gibt es im Wald- und Jagdgesetz nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können weitere Leinenpflichten festlegen.
Sachkunde
Es gibt keinen allgemeinen Sachkundenachweis für Hundehalter. Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, braucht eine Erlaubnis (§ 4). Dafür muss er mindestens 18 Jahre alt sein und die Sachkunde durch eine bestandene Sachkundeprüfung nachweisen (§ 5 Abs. 1). Der Nachweis gilt nur für den Hund, für den er erbracht wurde.
Rechtsgrundlage
Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG), Fassung vom 2. Juli 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Thüringen

Apolda im Vergleich

Apolda liegt 3 € unter dem Median der 23 erfassten Städte in Thüringen (75 €). In Thüringen teilt sich Apolda Platz 9 von 23 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Apolda Platz 170 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Apolda–72 €168 €
Jena 12 km 102 € 222 €
Weimar 14 km 60 € 132 €
Naumburg (Saale) 25 km 100 € 250 €
Sömmerda 32 km 50 € 130 €
Erfurt 35 km 120 € 264 €
Median Thüringen–75 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Apolda

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Apolda für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Apolda 168 € im Jahr: 72 € für den ersten und 96 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Apolda einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Apolda 720 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 72 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Apolda anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Apolda innerhalb von 2 Wochen nach Anschaffung oder Zuzug; neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des vierten Monats als angeschafft anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Apolda fällig?

Die Hundesteuersatzung von Apolda nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli; bei Festsetzung nach dem 1. Juli einen Monat nach Zugang des Bescheides; auf Antrag vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Quelle

Dokument
Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer der Stadt Apolda vom 10.03.2008, Arbeitsfassung einschließlich 5. Änderung vom 09.03.2020
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
9. März 2020
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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