Hundesteuer Sömmerda 2026
Stand: Satzung vom 18. Dezember 2015, geprüft am 4. Oktober 2026
In Sömmerda kostet der erste Hund 50 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 80 €. Für einen gefährlichen Hund werden 400 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2016.
Für nachgewiesene Fundhunde aus einem Sömmerdaer Tierheim wird die Steuer um 50 % ermäßigt.
Steuersätze in Sömmerda
| Erster Hund | 50 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 80 € |
| Jeder weitere Hund | 80 € |
| Gefährlicher Hund | 400 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 1 Abs. 4 der Satzung in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor Tiergefahren in der jeweils geltenden Fassung; keine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Sömmerda?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 50 € | 500 € |
| 2 Hunde | 130 € | 1.300 € |
| 3 Hunde | 210 € | 2.100 € |
| 1 gefährlicher Hund | 400 € | 4.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Sömmerda: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie unverzüglich (schriftlich; ab einem Alter von über 3 Monaten) bei der Stadt Sömmerda an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Thüringen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Thüringen: Chippflicht für alle Hunde (Mikrochip durch den Tierarzt, Anzeige bei der Behörde) und Nachweis der Haftpflichtversicherung per Bescheinigung.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Sömmerda
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 50 € im Jahr. Fällig: in zwei Halbjahresraten am 15.05. und 15.08.; abweichende Fälligkeit im Abgabenbescheid möglich.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Sanitäts- und Rettungshunde von DRK, ASB, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe oder THW ausschließlich für deren Aufgaben
- Für blinde, taube, schwerhörige oder völlig hilflose Personen unentbehrliche Hunde (Merkzeichen GL, BL, aG oder H)
- Zur Bewachung von Herden notwendige Herdenhunde in der erforderlichen Zahl
- Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde
- Hunde in gewerblichen Tierhandlungen
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde in Einöden und Weilern bei dortigem Wohnsitz des Halters (mehr als 1.000 m Abstand zu anderen Wohngebäuden; Weiler mit höchstens 50 Einwohnern)
- 50 % für jagdlich geprüfte Diensthunde von Forstbeamten, Forstbediensteten, im Privatforstdienst angestellten Personen oder bestätigten Jagdaufsehern
- 50 % für nachweisliche Fundhunde aus einem Sömmerdaer Tierheim mit Bescheinigung und Fundnummer
- Züchtersteuer: 50 % des jeweiligen regulären Steuersatzes je Zuchthund bei mindestens zwei rassereinen Hunden derselben Rasse im zuchtfähigen Alter, darunter eine Hündin
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Thüringen
- Hundehaftpflicht
- In Thüringen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Der Halter jedes Hundes muss eine Haftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten: mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden (§ 2 Abs. 5). Der Abschluss ist der zuständigen Behörde nachzuweisen. Ausgenommen sind Diensthunde von Behörden, Hunde des Rettungsdienstes oder des Katastrophenschutzes und Blindenführhunde (§ 13 Abs. 2). Für Personen ohne Wohnung in Thüringen, die sich höchstens zwei Monate mit einem gefährlichen Hund im Land aufhalten, gilt die Pflicht nicht (§ 13 Abs. 1).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste mehr. Die frühere Liste (Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen) wurde 2018 gestrichen. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies nach einem Wesenstest im Einzelfall wegen seines Verhaltens feststellt, etwa nach Beißattacken oder anderem aggressiven Verhalten (§ 3 Abs. 2). Die Gefährlichkeit kann auf Antrag durch einen erneuten Wesenstest widerlegt werden, frühestens nach neun Monaten (§ 3 Abs. 4).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im Ort. Die Gemeinden regeln das per ordnungsbehördlicher Verordnung. Im Wald sind Hunde, die nicht zur Jagd verwendet werden, ganzjährig an der Leine zu führen (§ 6 Abs. 2 Satz 2 ThürWaldG). In einem Jagdbezirk ist es eine Ordnungswidrigkeit, Hunde unbeaufsichtigt frei laufen zu lassen (§ 56 Abs. 1 Nr. 16 ThJG). Gefährliche Hunde sind außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m langer Leine mit Maulkorb zu führen (§ 12 Abs. 4 und 5 ThürTierGefG). Eine landesweite Brut- und Setzzeit mit festem Zeitraum gibt es im Wald- und Jagdgesetz nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können weitere Leinenpflichten festlegen.
- Sachkunde
- Es gibt keinen allgemeinen Sachkundenachweis für Hundehalter. Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, braucht eine Erlaubnis (§ 4). Dafür muss er mindestens 18 Jahre alt sein und die Sachkunde durch eine bestandene Sachkundeprüfung nachweisen (§ 5 Abs. 1). Der Nachweis gilt nur für den Hund, für den er erbracht wurde.
- Rechtsgrundlage
- Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG), Fassung vom 2. Juli 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Sömmerda im Vergleich
Sömmerda liegt 25 € unter dem Median der 23 erfassten Städte in Thüringen (75 €). In Thüringen teilt sich Sömmerda Platz 1 von 23 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Sömmerda Platz 46 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Sömmerda | – | 50 € | 130 € |
| Erfurt | 21 km | 120 € | 264 € |
| Weimar | 25 km | 60 € | 132 € |
| Sondershausen | 29 km | 50 € | 130 € |
| Apolda | 32 km | 72 € | 168 € |
| Bad Langensalza | 33 km | 100 € | 260 € |
| Median Thüringen | – | 75 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Sömmerda
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Sömmerda für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Sömmerda 130 € im Jahr: 50 € für den ersten und 80 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Sömmerda einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Sömmerda 400 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 50 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Sömmerda anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Sömmerda unverzüglich (schriftlich; ab einem Alter von über 3 Monaten) anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Sömmerda fällig?
Die Hundesteuersatzung von Sömmerda nennt als Fälligkeit: in zwei Halbjahresraten am 15.05. und 15.08.; abweichende Fälligkeit im Abgabenbescheid möglich.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Sömmerda vom 18.12.2015
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 18. Dezember 2015
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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