Hundesteuer Sondershausen 2026

In Sondershausen kostet der erste Hund 50 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 80 €. Für einen gefährlichen Hund werden 400 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2020.

Für den ersten abgerichteten Hund erhalten aktive Mitglieder eines Gebrauchshundesportvereins 50 % Ermäßigung.

Erster Hund50 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen130 €pro Jahr
Gefährlicher Hund400 €pro Jahr

Steuersätze in Sondershausen

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2020
Erster Hund50 €
Zweiter Hund80 €
Jeder weitere Hund110 €
Gefährlicher Hund400 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 1 Abs. 4 der Satzung in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und 4 Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren in der jeweils geltenden Fassung; 400 € für jeden gefährlichen Hund

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Sondershausen?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 50 € 500 €
2 Hunde 130 € 1.300 €
3 Hunde 240 € 2.400 €
1 gefährlicher Hund 400 € 4.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Sondershausen: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tage nach Beginn der Haltung, Zuzug oder Erreichen des steuerpflichtigen Alters von über 4 Monaten bei der Stadt Sondershausen an. Hund in Sondershausen anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Thüringen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Thüringen: Chippflicht für alle Hunde (Mikrochip durch den Tierarzt, Anzeige bei der Behörde) und Nachweis der Haftpflichtversicherung per Bescheinigung.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Sondershausen gilt:
    • Hunde aus dem Tierheim der Stadt Sondershausen: 1 Jahr steuerfrei, ausgenommen Tiere aus eigener Zucht des Betreibers
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 50 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag jährlich am 1. Juli; im Übrigen einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Sondershausen abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst sowie Hunde von DRK, ASB, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe und THW ausschließlich für deren Aufgaben
  • Ein Hund ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen mit GdB 100 und Merkzeichen Bl, aG, Gl oder H
  • Gebrauchshunde ausschließlich zur Einkommenserzielung im Rahmen der Berufsausübung
  • Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
  • Hunde in Tierhandlungen
  • Hunde aus dem Tierheim der Stadt Sondershausen: 1 Jahr steuerfrei, ausgenommen Tiere aus eigener Zucht des Betreibers

Ermäßigt wird

  • 50 % für jagdlich eingesetzte Hunde von Jagdscheininhabern mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung und Nachweis der Unteren Jagdbehörde des Kyffhäuserkreises
  • 50 % für den ersten abgerichteten Hund bei aktiver Tätigkeit des Halters im Gebrauchshundesportverein
  • Züchtersteuer: 50 % des jeweiligen Steuersatzes je Zuchthund bei mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse im zuchtfähigen Alter, darunter eine Hündin, und Nachweis eines eingetragenen Zwingernamens

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Thüringen

Hundehaftpflicht
In Thüringen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Der Halter jedes Hundes muss eine Haftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten: mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden (§ 2 Abs. 5). Der Abschluss ist der zuständigen Behörde nachzuweisen. Ausgenommen sind Diensthunde von Behörden, Hunde des Rettungsdienstes oder des Katastrophenschutzes und Blindenführhunde (§ 13 Abs. 2). Für Personen ohne Wohnung in Thüringen, die sich höchstens zwei Monate mit einem gefährlichen Hund im Land aufhalten, gilt die Pflicht nicht (§ 13 Abs. 1).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste mehr. Die frühere Liste (Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen) wurde 2018 gestrichen. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies nach einem Wesenstest im Einzelfall wegen seines Verhaltens feststellt, etwa nach Beißattacken oder anderem aggressiven Verhalten (§ 3 Abs. 2). Die Gefährlichkeit kann auf Antrag durch einen erneuten Wesenstest widerlegt werden, frühestens nach neun Monaten (§ 3 Abs. 4).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im Ort. Die Gemeinden regeln das per ordnungsbehördlicher Verordnung. Im Wald sind Hunde, die nicht zur Jagd verwendet werden, ganzjährig an der Leine zu führen (§ 6 Abs. 2 Satz 2 ThürWaldG). In einem Jagdbezirk ist es eine Ordnungswidrigkeit, Hunde unbeaufsichtigt frei laufen zu lassen (§ 56 Abs. 1 Nr. 16 ThJG). Gefährliche Hunde sind außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m langer Leine mit Maulkorb zu führen (§ 12 Abs. 4 und 5 ThürTierGefG). Eine landesweite Brut- und Setzzeit mit festem Zeitraum gibt es im Wald- und Jagdgesetz nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können weitere Leinenpflichten festlegen.
Sachkunde
Es gibt keinen allgemeinen Sachkundenachweis für Hundehalter. Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, braucht eine Erlaubnis (§ 4). Dafür muss er mindestens 18 Jahre alt sein und die Sachkunde durch eine bestandene Sachkundeprüfung nachweisen (§ 5 Abs. 1). Der Nachweis gilt nur für den Hund, für den er erbracht wurde.
Rechtsgrundlage
Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG), Fassung vom 2. Juli 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Thüringen

Sondershausen im Vergleich

Sondershausen liegt 25 € unter dem Median der 23 erfassten Städte in Thüringen (75 €). In Thüringen teilt sich Sondershausen Platz 1 von 23 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Sondershausen Platz 46 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Sondershausen–50 €130 €
Nordhausen 16 km 72 € 192 €
Sömmerda 29 km 50 € 130 €
Sangerhausen 32 km 60 € 138 €
Bad Langensalza 33 km 100 € 260 €
Mühlhausen/Thüringen 34 km 75 € 225 €
Median Thüringen–75 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Sondershausen

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Sondershausen für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Sondershausen 130 € im Jahr: 50 € für den ersten und 80 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Sondershausen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Sondershausen 400 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 50 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Sondershausen anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Sondershausen innerhalb von 14 Tage nach Beginn der Haltung, Zuzug oder Erreichen des steuerpflichtigen Alters von über 4 Monaten anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Sondershausen befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Sondershausen gilt: Hunde aus dem Tierheim der Stadt Sondershausen: 1 Jahr steuerfrei, ausgenommen Tiere aus eigener Zucht des Betreibers.

Wann ist die Hundesteuer in Sondershausen fällig?

Die Hundesteuersatzung von Sondershausen nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag jährlich am 1. Juli; im Übrigen einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Quelle

Dokument
Satzung der Stadt Sondershausen für die Erhebung einer Hundesteuer vom 05.12.2019, veröffentlicht im Sondershäuser Heimatecho Nr. 15/2019 vom 18.12.2019
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
5. Dezember 2019
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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