Hundesteuer Erfurt 2026
In Erfurt kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 144 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Juli 2026.
Seit 1. Juli 2026 gibt es keine Hundesteuermarken mehr, bei der Anmeldung wird die Chipnummer angegeben; für einen Ersthund aus dem Tierheim Erfurt gilt drei Jahre lang der halbe Satz.
Erster Hund120 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen264 €pro Jahr
Steuersätze in Erfurt
| Erster Hund | 120 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 144 € |
| Jeder weitere Hund | 144 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Zusammen kosten zwei Hunde 264 €, drei Hunde 408 € im Jahr.
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Rettungshunde mit bestandener Prüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, und/oder Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Ein Ersthund, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe schwerbehinderter Personen mit Merkzeichen Bl, Gl, H oder TBl dient (insbesondere Assistenzhunde nach Assistenzhundeverordnung)
- Therapiehunde mit Ausbildungszertifikat als Therapiebegleithund
- Jagdhunde von Forstbediensteten oder Jagdscheininhabern mit jagdrechtlicher Brauchbarkeitsprüfung
- Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend im Tierheim, ähnlichen Einrichtungen oder vertraglich gebundenen Pflegestellen des Tierheims Erfurt untergebracht sind
- Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
- Hunde in gewerblicher Hundezucht
- Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen
Ermäßigt wird
- 50 % für den Ersthund von Inhabern des Sozialausweises der Landeshauptstadt Erfurt oder einkommensmäßig Gleichgestellten (längstens ein Jahr je Antrag)
- 50 % für einen Ersthund aus dem Tierheim Erfurt, drei Jahre ab Übernahme
- 50 % für drei Jahre für Hunde ab 12 Monaten mit freiwillig abgelegtem „Hundeführerschein“ bei qualifizierten Hundetrainern/Vereinen (nicht bei sicherheitsrechtlichen Anordnungen oder gesetzlich verpflichtendem Hundeführerschein)
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Hund in Erfurt anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Erfurt abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag als Jahressteuer zum 1. Juli
- Erfurt gibt keine Hundesteuermarke aus.
Landesrecht in Thüringen
- Hundehaftpflicht
- In Thüringen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für alle Hunde, mind. 500.000 Euro Personenschäden und 250.000 Euro sonstige Schäden; Nachweis gegenüber der Behörde per Versicherungsbescheinigung (§ 2 Abs. 5 ThürTierGefG).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste mehr: Mit dem Ersten Änderungsgesetz vom 12.02.2018 (GVBl. S. 1, in Kraft 21.02.2018) wurde die frühere Liste (Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen) gestrichen. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies nach einem Wesenstest im Einzelfall wegen seines Verhaltens feststellt (Beißvorfall, Angriffslust, Hetzen usw.), § 3 Abs. 2; Widerlegung durch erneuten Wesenstest frühestens nach neun Monaten (§ 3 Abs. 4). Haltung gefährlicher Hunde nur mit Erlaubnis (Sachkunde, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, Chip), § 4. Zucht-, Vermehrungs- und Handelsverbot für festgestellte gefährliche Hunde (§ 11).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im Ort; Gemeinden regeln das per ordnungsbehördlicher Verordnung. Im Wald gilt nach dem Thüringer Waldgesetz ganzjährig Leinenpflicht für alle Hunde, die nicht zur Jagd eingesetzt werden. Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums oder der Wohnung an höchstens 2 m langer Leine und mit Maulkorb (§ 12 Abs. 4 und 5 ThürTierGefG); ausgenommen sind eingezäunte, gekennzeichnete Hundeauslaufflächen (Leine).
- Sachkunde
- Chippflicht für alle Hunde (Mikrochip durch Tierarzt, Anzeige bei der Behörde, § 2 Abs. 4 ThürTierGefG i. V. m. ThürChipVO) und Nachweis der Haftpflicht per Bescheinigung. Kein allgemeiner Sachkundenachweis; eine freiwillige Sachkundeprüfung kann per Hundesteuersatzung zu einer Steuerermäßigung führen (§ 5 Abs. 5).
- Rechtsgrundlage
- Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG), Fassung vom 2. Juli 2024 (geprüft am 28. September 2026)
Erfurt im Vergleich
Erfurt liegt 21 € über dem Median der 4 erfassten Städte in Thüringen (99 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Erfurt Platz 118 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Erfurt | – | 120 € | 264 € |
| Weimar | 21 km | 60 € | 132 € |
| Jena | 40 km | 102 € | 222 € |
| Gera | 75 km | 96 € | 220,80 € |
| Halle (Saale) | 86 km | 120 € | 300 € |
| Plauen | 95 km | 80 € | 199 € |
| Median Thüringen | – | 99 € |
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Erfurt (HStSEF) vom 26. März 2026 (Beschluss Nr. 2922/25, Amtsblatt vom 29.04.2026)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 26. März 2026
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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