Hundesteuer Arnstadt 2026
Stand: Satzung vom 26. November 2018, geprüft am 1. Oktober 2026
In Arnstadt kostet der erste Hund 84 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2019.
Wer bei der Anmeldung Chip und Hundehaftpflichtversicherung nachweist, zahlt dauerhaft 25 % weniger Hundesteuer.
Steuersätze in Arnstadt
| Erster Hund | 84 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 84 € |
| Jeder weitere Hund | 84 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Arnstadt?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 84 € | 840 € |
| 2 Hunde | 168 € | 1.680 € |
| 3 Hunde | 252 € | 2.520 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Arnstadt: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Arnstadt an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Thüringen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Thüringen: Chippflicht für alle Hunde (Mikrochip durch den Tierarzt, Anzeige bei der Behörde) und Nachweis der Haftpflichtversicherung per Bescheinigung.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Arnstadt
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 84 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag bis 30.09. ab Folgejahr als Jahresbetrag am 01.07.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, deren Haltung ausschließlich der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dient
- Hunde von DRK, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, THW oder anderen anerkannten Rettungsorganisationen für deren Aufgaben
- Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
- Auf Antrag: ein Hund, der für den Schutz oder die Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfsbedürftiger Personen mit entsprechendem Merkzeichen unentbehrlich ist
- Hunde, die der gewerblichen Erzielung von Einnahmen dienen, unterliegen nicht der Steuer
Ermäßigt wird
- 25 % dauerhaft für jeden Hund, wenn bei der Anmeldung nachgewiesen wird, dass der Hund gechipt und mindestens in gesetzlicher Höhe haftpflichtversichert ist
- 50 % dauerhaft für einen Wachhund bei Gebäuden oder Grundstücken mehr als 500 m Luftlinie von bewohnten Ansiedlungen
Landesrecht in Thüringen
- Hundehaftpflicht
- In Thüringen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für alle Hunde, mind. 500.000 Euro Personenschäden und 250.000 Euro sonstige Schäden; Nachweis gegenüber der Behörde per Versicherungsbescheinigung (§ 2 Abs. 5 ThürTierGefG).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste mehr: Mit dem Ersten Änderungsgesetz vom 12.02.2018 (GVBl. S. 1, in Kraft 21.02.2018) wurde die frühere Liste (Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen) gestrichen. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies nach einem Wesenstest im Einzelfall wegen seines Verhaltens feststellt (Beißvorfall, Angriffslust, Hetzen usw.), § 3 Abs. 2; Widerlegung durch erneuten Wesenstest frühestens nach neun Monaten (§ 3 Abs. 4). Haltung gefährlicher Hunde nur mit Erlaubnis (Sachkunde, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, Chip), § 4. Zucht-, Vermehrungs- und Handelsverbot für festgestellte gefährliche Hunde (§ 11).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im Ort; Gemeinden regeln das per ordnungsbehördlicher Verordnung. Im Wald gilt nach dem Thüringer Waldgesetz ganzjährig Leinenpflicht für alle Hunde, die nicht zur Jagd eingesetzt werden. Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums oder der Wohnung an höchstens 2 m langer Leine und mit Maulkorb (§ 12 Abs. 4 und 5 ThürTierGefG); ausgenommen sind eingezäunte, gekennzeichnete Hundeauslaufflächen (Leine).
- Sachkunde
- Chippflicht für alle Hunde (Mikrochip durch Tierarzt, Anzeige bei der Behörde, § 2 Abs. 4 ThürTierGefG i. V. m. ThürChipVO) und Nachweis der Haftpflicht per Bescheinigung. Kein allgemeiner Sachkundenachweis; eine freiwillige Sachkundeprüfung kann per Hundesteuersatzung zu einer Steuerermäßigung führen (§ 5 Abs. 5).
- Rechtsgrundlage
- Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG), Fassung vom 2. Juli 2024 (geprüft am 28. September 2026)
Arnstadt im Vergleich
Arnstadt entspricht genau dem Median der 13 erfassten Städte in Thüringen (84 €). In Thüringen teilt sich Arnstadt Platz 7 von 13 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Arnstadt Platz 153 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Arnstadt | – | 84 € | 168 € |
| Ilmenau | 16 km | 50 € | 150 € |
| Erfurt | 17 km | 120 € | 264 € |
| Gotha | 21 km | 84 € | 204 € |
| Suhl | 31 km | 84 € | 174 € |
| Weimar | 31 km | 60 € | 132 € |
| Median Thüringen | – | 84 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Arnstadt
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Arnstadt für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Arnstadt 168 € im Jahr: 84 € für den ersten und 84 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Arnstadt einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Arnstadt gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.
Bis wann muss ich einen Hund in Arnstadt anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Arnstadt innerhalb von 1 Monat anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Arnstadt fällig?
Die Hundesteuersatzung von Arnstadt nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag bis 30.09. ab Folgejahr als Jahresbetrag am 01.07.
Quelle
- Dokument
- Neufassung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuern in der Stadt Arnstadt (Hundesteuersatzung) vom 26.11.2018 (B VI/2018/0803)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 26. November 2018
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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