Hundesteuer Arnstadt 2026

In Arnstadt kostet der erste Hund 84 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2019.

Wer bei der Anmeldung Chip und Hundehaftpflichtversicherung nachweist, zahlt dauerhaft 25 % weniger Hundesteuer.

Erster Hund84 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen168 €pro Jahr

Steuersätze in Arnstadt

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2019
Erster Hund84 €
Zweiter Hund84 €
Jeder weitere Hund84 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Arnstadt?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 84 € 840 €
2 Hunde 168 € 1.680 €
3 Hunde 252 € 2.520 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Arnstadt: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Arnstadt an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Thüringen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Thüringen: Chippflicht für alle Hunde (Mikrochip durch den Tierarzt, Anzeige bei der Behörde) und Nachweis der Haftpflichtversicherung per Bescheinigung.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Arnstadt
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 84 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag bis 30.09. ab Folgejahr als Jahresbetrag am 01.07.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, deren Haltung ausschließlich der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dient
  • Hunde von DRK, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe, THW oder anderen anerkannten Rettungsorganisationen für deren Aufgaben
  • Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
  • Auf Antrag: ein Hund, der für den Schutz oder die Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfsbedürftiger Personen mit entsprechendem Merkzeichen unentbehrlich ist
  • Hunde, die der gewerblichen Erzielung von Einnahmen dienen, unterliegen nicht der Steuer

Ermäßigt wird

  • 25 % dauerhaft für jeden Hund, wenn bei der Anmeldung nachgewiesen wird, dass der Hund gechipt und mindestens in gesetzlicher Höhe haftpflichtversichert ist
  • 50 % dauerhaft für einen Wachhund bei Gebäuden oder Grundstücken mehr als 500 m Luftlinie von bewohnten Ansiedlungen

Landesrecht in Thüringen

Hundehaftpflicht
In Thüringen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für alle Hunde, mind. 500.000 Euro Personenschäden und 250.000 Euro sonstige Schäden; Nachweis gegenüber der Behörde per Versicherungsbescheinigung (§ 2 Abs. 5 ThürTierGefG).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste mehr: Mit dem Ersten Änderungsgesetz vom 12.02.2018 (GVBl. S. 1, in Kraft 21.02.2018) wurde die frühere Liste (Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen) gestrichen. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies nach einem Wesenstest im Einzelfall wegen seines Verhaltens feststellt (Beißvorfall, Angriffslust, Hetzen usw.), § 3 Abs. 2; Widerlegung durch erneuten Wesenstest frühestens nach neun Monaten (§ 3 Abs. 4). Haltung gefährlicher Hunde nur mit Erlaubnis (Sachkunde, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, Chip), § 4. Zucht-, Vermehrungs- und Handelsverbot für festgestellte gefährliche Hunde (§ 11).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im Ort; Gemeinden regeln das per ordnungsbehördlicher Verordnung. Im Wald gilt nach dem Thüringer Waldgesetz ganzjährig Leinenpflicht für alle Hunde, die nicht zur Jagd eingesetzt werden. Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums oder der Wohnung an höchstens 2 m langer Leine und mit Maulkorb (§ 12 Abs. 4 und 5 ThürTierGefG); ausgenommen sind eingezäunte, gekennzeichnete Hundeauslaufflächen (Leine).
Sachkunde
Chippflicht für alle Hunde (Mikrochip durch Tierarzt, Anzeige bei der Behörde, § 2 Abs. 4 ThürTierGefG i. V. m. ThürChipVO) und Nachweis der Haftpflicht per Bescheinigung. Kein allgemeiner Sachkundenachweis; eine freiwillige Sachkundeprüfung kann per Hundesteuersatzung zu einer Steuerermäßigung führen (§ 5 Abs. 5).
Rechtsgrundlage
Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG), Fassung vom 2. Juli 2024 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Thüringen

Arnstadt im Vergleich

Arnstadt entspricht genau dem Median der 13 erfassten Städte in Thüringen (84 €). In Thüringen teilt sich Arnstadt Platz 7 von 13 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Arnstadt Platz 153 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Arnstadt–84 €168 €
Ilmenau 16 km 50 € 150 €
Erfurt 17 km 120 € 264 €
Gotha 21 km 84 € 204 €
Suhl 31 km 84 € 174 €
Weimar 31 km 60 € 132 €
Median Thüringen–84 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Arnstadt

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Arnstadt für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Arnstadt 168 € im Jahr: 84 € für den ersten und 84 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Arnstadt einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Arnstadt gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Arnstadt anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Arnstadt innerhalb von 1 Monat anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Arnstadt fällig?

Die Hundesteuersatzung von Arnstadt nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag bis 30.09. ab Folgejahr als Jahresbetrag am 01.07.

Quelle

Dokument
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuern in der Stadt Arnstadt (Hundesteuersatzung) vom 26.11.2018 (B VI/2018/0803)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
26. November 2018
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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