Hundesteuer Suhl 2026
Stand: Satzung vom 12. Januar 2024, geprüft am 1. Oktober 2026
In Suhl kostet der erste Hund 84 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 90 €. Für einen gefährlichen Hund werden 576 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.
Hunde aus der Tierauffangstation der Stadt Suhl sind in den ersten 12 Monaten steuerfrei (nicht für gefährliche Hunde).
Steuersätze in Suhl
| Erster Hund | 84 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 90 € |
| Jeder weitere Hund | 96 € |
| Gefährlicher Hund | 576 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 5 und 6 der Satzung: Bullterrier, Pitbull-Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier und deren Kreuzungen sowie nach Wesenstest im Einzelfall als gefährlich festgestellte Hunde
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Suhl?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 84 € | 840 € |
| 2 Hunde | 174 € | 1.740 € |
| 3 Hunde | 270 € | 2.700 € |
| 1 gefährlicher Hund | 576 € | 5.760 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Suhl: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Suhl an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Thüringen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Thüringen: Chippflicht für alle Hunde (Mikrochip durch den Tierarzt, Anzeige bei der Behörde) und Nachweis der Haftpflichtversicherung per Bescheinigung.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Suhl
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 84 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 01.07.; auf Antrag in monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Raten.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen (z. B. Diensthunde von Polizei, Bundespolizei, Zoll), auch nach alters- oder krankheitsbedingter Aussonderung
- Hunde von DRK, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe und THW für deren Aufgaben
- Hunde zum Schutz, zur Führung und Hilfe blinder, sehbehinderter, gehörloser, schwerhöriger oder hilfloser Personen (Merkzeichen Bl, Gl, H oder aG)
- Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst, auch nach alters- oder krankheitsbedingter Aussonderung
- Hunde in Tierhandlungen
- Hunde, die in der Tierauffangstation nicht nur vorübergehend untergebracht sind
- Hunde aus der Tierauffangstation der Stadt Suhl: die ersten 12 Monate befreit (nicht für gefährliche Hunde)
Ermäßigt wird
- 50 % für Jagd- und Forstschutzhunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern (Jagdhunde nach Brauchbarkeitsfeststellung)
- Züchtersteuer: je Zuchthund die Hälfte des Steuersatzes (nicht für gefährliche Hunde)
Landesrecht in Thüringen
- Hundehaftpflicht
- In Thüringen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für alle Hunde, mind. 500.000 Euro Personenschäden und 250.000 Euro sonstige Schäden; Nachweis gegenüber der Behörde per Versicherungsbescheinigung (§ 2 Abs. 5 ThürTierGefG).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste mehr: Mit dem Ersten Änderungsgesetz vom 12.02.2018 (GVBl. S. 1, in Kraft 21.02.2018) wurde die frühere Liste (Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen) gestrichen. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies nach einem Wesenstest im Einzelfall wegen seines Verhaltens feststellt (Beißvorfall, Angriffslust, Hetzen usw.), § 3 Abs. 2; Widerlegung durch erneuten Wesenstest frühestens nach neun Monaten (§ 3 Abs. 4). Haltung gefährlicher Hunde nur mit Erlaubnis (Sachkunde, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, Chip), § 4. Zucht-, Vermehrungs- und Handelsverbot für festgestellte gefährliche Hunde (§ 11).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im Ort; Gemeinden regeln das per ordnungsbehördlicher Verordnung. Im Wald gilt nach dem Thüringer Waldgesetz ganzjährig Leinenpflicht für alle Hunde, die nicht zur Jagd eingesetzt werden. Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums oder der Wohnung an höchstens 2 m langer Leine und mit Maulkorb (§ 12 Abs. 4 und 5 ThürTierGefG); ausgenommen sind eingezäunte, gekennzeichnete Hundeauslaufflächen (Leine).
- Sachkunde
- Chippflicht für alle Hunde (Mikrochip durch Tierarzt, Anzeige bei der Behörde, § 2 Abs. 4 ThürTierGefG i. V. m. ThürChipVO) und Nachweis der Haftpflicht per Bescheinigung. Kein allgemeiner Sachkundenachweis; eine freiwillige Sachkundeprüfung kann per Hundesteuersatzung zu einer Steuerermäßigung führen (§ 5 Abs. 5).
- Rechtsgrundlage
- Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG), Fassung vom 2. Juli 2024 (geprüft am 28. September 2026)
Suhl im Vergleich
Suhl entspricht genau dem Median der 13 erfassten Städte in Thüringen (84 €). In Thüringen teilt sich Suhl Platz 7 von 13 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Suhl Platz 153 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Suhl | – | 84 € | 174 € |
| Ilmenau | 18 km | 50 € | 150 € |
| Arnstadt | 31 km | 84 € | 168 € |
| Gotha | 38 km | 84 € | 204 € |
| Coburg | 44 km | 80 € | 160 € |
| Erfurt | 47 km | 120 € | 264 € |
| Median Thüringen | – | 84 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Suhl
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Suhl für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Suhl 174 € im Jahr: 84 € für den ersten und 90 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Suhl einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Suhl 576 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 84 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Suhl anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Suhl innerhalb von 2 Wochen anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Suhl fällig?
Die Hundesteuersatzung von Suhl nennt als Fälligkeit: jährlich zum 01.07.; auf Antrag in monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Raten.
Quelle
- Dokument
- Satzung der Stadt Suhl über Erhebung von Hundesteuern (Hundesteuersatzung) vom 09.12.2019 in der Fassung vom 12.01.2024 (Beschluss-Nr. 816/57/2023, veröffentlicht 15.03.2024)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 12. Januar 2024
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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