Hundesteuer Schmalkalden 2026
Stand: Satzung vom 23. Dezember 2014, geprüft am 4. Oktober 2026
In Schmalkalden kostet der erste Hund 80 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 100 €. Für einen gefährlichen Hund werden 400 € fällig.
Mit bestimmten VDH-anerkannten Ausbildungsnachweisen sind 20 € Steuerermäßigung möglich.
Steuersätze in Schmalkalden
| Erster Hund | 80 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 100 € |
| Jeder weitere Hund | 100 € |
| Gefährlicher Hund | 400 € |
Als gefährlich gilt: Jeder gefährliche Hund nach dem Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren in der jeweils gültigen Fassung (§ 5 Abs. 2 und 3 der Satzung)
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Schmalkalden?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 80 € | 800 € |
| 2 Hunde | 180 € | 1.800 € |
| 3 Hunde | 280 € | 2.800 € |
| 1 gefährlicher Hund | 400 € | 4.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Schmalkalden: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie unverzüglich nach Anschaffung oder Zuzug; neugeborene Hunde mit Ablauf des vierten Lebensmonats bei der Stadt Schmalkalden an. Hund in Schmalkalden anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundehaftpflicht. In Thüringen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Thüringen: Chippflicht für alle Hunde (Mikrochip durch den Tierarzt, Anzeige bei der Behörde) und Nachweis der Haftpflichtversicherung per Bescheinigung.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Schmalkalden gilt:
- Hunde aus der Tierauffangstation eines in Schmalkalden ansässigen Tierschutzvereins: 12 Monate ab dem Folgemonat der Übernahme
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 80 € im Jahr. Fällig: erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides, danach vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich am 01.07.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Schmalkalden abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde ausschließlich für öffentliche Aufgaben, auch nach alters- oder krankheitsbedingter Aussonderung in Pflege
- Schul- und Therapiehunde für die Dauer ihres Einsatzes
- Hunde von DRK, ASB, Malteser-Hilfs-Dienst, Johanniter-Unfallhilfe und THW ausschließlich für deren Aufgaben
- Unentbehrliche Hunde für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose mit Anspruch auf Merkzeichen nach SGB IX
- Zur Bewachung von Herden notwendige Hunde
- Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde
- Geprüfte und tatsächlich eingesetzte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst, auch nach alters- oder krankheitsbedingter Aussonderung in Pflege
- Hunde in Tierhandlungen
- Hunde aus der Tierauffangstation eines in Schmalkalden ansässigen Tierschutzvereins: 12 Monate ab dem Folgemonat der Übernahme
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Hund in einer Einöde mit mehr als 200 m Abstand zu jedem anderen Wohngebäude
- 50 % für einen Hund von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern überwiegend zur Jagd oder zum Jagd- oder Forstschutz; Jagdhunde mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung oder gleichgestellter Prüfung
- 20 € Nachlass mit gültiger VDH-anerkannter Übungsleiterlizenz oder höchstens 12 Monate altem Hundeführerschein bzw. Prüfungsleistungsnachweis eines VDH-anerkannten Prüfers; Nachweis bis 31.12. des Vorjahres
- Züchtersteuer: 50 % des jeweiligen Steuersatzes je Zuchthund bei mindestens zwei reinrassigen Hunden gleicher Rasse in zuchtfähigem Alter, darunter eine Hündin
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Thüringen
- Hundehaftpflicht
- In Thüringen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Der Halter jedes Hundes muss eine Haftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten: mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden (§ 2 Abs. 5). Der Abschluss ist der zuständigen Behörde nachzuweisen. Ausgenommen sind Diensthunde von Behörden, Hunde des Rettungsdienstes oder des Katastrophenschutzes und Blindenführhunde (§ 13 Abs. 2). Für Personen ohne Wohnung in Thüringen, die sich höchstens zwei Monate mit einem gefährlichen Hund im Land aufhalten, gilt die Pflicht nicht (§ 13 Abs. 1).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste mehr. Die frühere Liste (Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen) wurde 2018 gestrichen. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies nach einem Wesenstest im Einzelfall wegen seines Verhaltens feststellt, etwa nach Beißattacken oder anderem aggressiven Verhalten (§ 3 Abs. 2). Die Gefährlichkeit kann auf Antrag durch einen erneuten Wesenstest widerlegt werden, frühestens nach neun Monaten (§ 3 Abs. 4).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im Ort. Die Gemeinden regeln das per ordnungsbehördlicher Verordnung. Im Wald sind Hunde, die nicht zur Jagd verwendet werden, ganzjährig an der Leine zu führen (§ 6 Abs. 2 Satz 2 ThürWaldG). In einem Jagdbezirk ist es eine Ordnungswidrigkeit, Hunde unbeaufsichtigt frei laufen zu lassen (§ 56 Abs. 1 Nr. 16 ThJG). Gefährliche Hunde sind außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m langer Leine mit Maulkorb zu führen (§ 12 Abs. 4 und 5 ThürTierGefG). Eine landesweite Brut- und Setzzeit mit festem Zeitraum gibt es im Wald- und Jagdgesetz nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können weitere Leinenpflichten festlegen.
- Sachkunde
- Es gibt keinen allgemeinen Sachkundenachweis für Hundehalter. Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, braucht eine Erlaubnis (§ 4). Dafür muss er mindestens 18 Jahre alt sein und die Sachkunde durch eine bestandene Sachkundeprüfung nachweisen (§ 5 Abs. 1). Der Nachweis gilt nur für den Hund, für den er erbracht wurde.
- Rechtsgrundlage
- Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG), Fassung vom 2. Juli 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Schmalkalden im Vergleich
Schmalkalden liegt 5 € über dem Median der 23 erfassten Städte in Thüringen (75 €). In Thüringen teilt sich Schmalkalden Platz 13 von 23 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Schmalkalden Platz 232 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Schmalkalden | – | 80 € | 180 € |
| Meiningen | 17 km | 90 € | 180 € |
| Bad Salzungen | 18 km | 80 € | 160 € |
| Suhl | 21 km | 84 € | 174 € |
| Eisenach | 30 km | 84 € | 168 € |
| Gotha | 31 km | 84 € | 204 € |
| Median Thüringen | – | 75 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Schmalkalden
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Schmalkalden für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Schmalkalden 180 € im Jahr: 80 € für den ersten und 100 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Schmalkalden einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Schmalkalden 400 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 80 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Schmalkalden anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Schmalkalden unverzüglich nach Anschaffung oder Zuzug; neugeborene Hunde mit Ablauf des vierten Lebensmonats anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Schmalkalden befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Schmalkalden gilt: Hunde aus der Tierauffangstation eines in Schmalkalden ansässigen Tierschutzvereins: 12 Monate ab dem Folgemonat der Übernahme.
Wann ist die Hundesteuer in Schmalkalden fällig?
Die Hundesteuersatzung von Schmalkalden nennt als Fälligkeit: erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides, danach vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich am 01.07.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Schmalkalden (Hundesteuersatzung) vom 23.12.2014, beschlossen am 15.12.2014
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 23. Dezember 2014
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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