Hundesteuer Bad Salzungen 2026
Stand: Satzung vom 18. Dezember 2024, geprüft am 4. Oktober 2026
In Bad Salzungen kostet der erste Hund 80 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.
Mit anerkanntem Hundeführerschein gibt es auf Antrag 50 % Steuerermäßigung, außer für gefährliche Hunde.
Steuersätze in Bad Salzungen
| Erster Hund | 80 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 80 € |
| Jeder weitere Hund | 80 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 2 der Satzung in Verbindung mit dem Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG, zuletzt geändert am 10.05.2018)
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bad Salzungen?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 80 € | 800 € |
| 2 Hunde | 160 € | 1.600 € |
| 3 Hunde | 240 € | 2.400 € |
| 1 gefährlicher Hund | 600 € | 6.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Bad Salzungen: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Bad Salzungen an. Hund in Bad Salzungen anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Thüringen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Thüringen: Chippflicht für alle Hunde (Mikrochip durch den Tierarzt, Anzeige bei der Behörde) und Nachweis der Haftpflichtversicherung per Bescheinigung.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Bad Salzungen gilt:
- Hunde aus Tierheimen oder ähnlichen Tierschutzeinrichtungen: erstes Jahr nach Anschaffung steuerfrei
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 80 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 01.07.; erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides, sofern kein anderes Datum genannt wird.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Bad Salzungen abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde ausschließlich für öffentliche Aufgaben, auch nach alters- oder krankheitsbedingter Aussonderung in Pflege
- Hunde von Hilfsorganisationen ausschließlich für deren Aufgaben
- Für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrliche Hunde
- Zur Bewachung von Herden notwendige Hunde
- Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde
- Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst, auch nach alters- oder krankheitsbedingter Aussonderung in Pflege
- Hunde in Tierhandlungen
- Hunde aus Tierheimen oder ähnlichen Tierschutzeinrichtungen: erstes Jahr nach Anschaffung steuerfrei
- Selbstgezogene Hunde im Zwinger bis zum Alter von 6 Monaten (§ 7)
Ermäßigt wird
- 50 % auf Antrag für Hunde in Einöden oder Weilern nach § 6 Abs. 2 (mehr als 500 m Abstand zu anderen Wohngebäuden; Weiler höchstens 50 Einwohner)
- 50 % auf Antrag für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern überwiegend zur Jagd oder zum Jagd- und Forstschutz; Jagdhunde mit Brauchbarkeitsprüfung oder gleichgestellter Prüfung
- 50 % auf Antrag bei Vorlage des Bad Salzunger Hundeführerscheins, eines VDH-Hundeführerscheins oder eines gleichwertigen Nachweises
- Züchtersteuer auf Antrag: 50 % je Zuchthund bei mindestens zwei rassereinen zuchtfähigen Hunden derselben Rasse, darunter eine Hündin; entfällt nach zwei aufeinanderfolgenden Jahren ohne Zucht
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Thüringen
- Hundehaftpflicht
- In Thüringen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Der Halter jedes Hundes muss eine Haftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten: mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden (§ 2 Abs. 5). Der Abschluss ist der zuständigen Behörde nachzuweisen. Ausgenommen sind Diensthunde von Behörden, Hunde des Rettungsdienstes oder des Katastrophenschutzes und Blindenführhunde (§ 13 Abs. 2). Für Personen ohne Wohnung in Thüringen, die sich höchstens zwei Monate mit einem gefährlichen Hund im Land aufhalten, gilt die Pflicht nicht (§ 13 Abs. 1).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste mehr. Die frühere Liste (Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen) wurde 2018 gestrichen. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies nach einem Wesenstest im Einzelfall wegen seines Verhaltens feststellt, etwa nach Beißattacken oder anderem aggressiven Verhalten (§ 3 Abs. 2). Die Gefährlichkeit kann auf Antrag durch einen erneuten Wesenstest widerlegt werden, frühestens nach neun Monaten (§ 3 Abs. 4).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im Ort. Die Gemeinden regeln das per ordnungsbehördlicher Verordnung. Im Wald sind Hunde, die nicht zur Jagd verwendet werden, ganzjährig an der Leine zu führen (§ 6 Abs. 2 Satz 2 ThürWaldG). In einem Jagdbezirk ist es eine Ordnungswidrigkeit, Hunde unbeaufsichtigt frei laufen zu lassen (§ 56 Abs. 1 Nr. 16 ThJG). Gefährliche Hunde sind außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m langer Leine mit Maulkorb zu führen (§ 12 Abs. 4 und 5 ThürTierGefG). Eine landesweite Brut- und Setzzeit mit festem Zeitraum gibt es im Wald- und Jagdgesetz nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können weitere Leinenpflichten festlegen.
- Sachkunde
- Es gibt keinen allgemeinen Sachkundenachweis für Hundehalter. Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, braucht eine Erlaubnis (§ 4). Dafür muss er mindestens 18 Jahre alt sein und die Sachkunde durch eine bestandene Sachkundeprüfung nachweisen (§ 5 Abs. 1). Der Nachweis gilt nur für den Hund, für den er erbracht wurde.
- Rechtsgrundlage
- Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG), Fassung vom 2. Juli 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Bad Salzungen im Vergleich
Bad Salzungen liegt 5 € über dem Median der 23 erfassten Städte in Thüringen (75 €). In Thüringen teilt sich Bad Salzungen Platz 13 von 23 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Bad Salzungen Platz 232 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Bad Salzungen | – | 80 € | 160 € |
| Schmalkalden | 18 km | 80 € | 180 € |
| Eisenach | 20 km | 84 € | 168 € |
| Meiningen | 29 km | 90 € | 180 € |
| Gotha | 36 km | 84 € | 204 € |
| Bad Hersfeld | 38 km | 60 € | 144 € |
| Median Thüringen | – | 75 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bad Salzungen
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bad Salzungen für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Bad Salzungen 160 € im Jahr: 80 € für den ersten und 80 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Bad Salzungen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bad Salzungen 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 80 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Bad Salzungen anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Bad Salzungen innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Bad Salzungen befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Bad Salzungen gilt: Hunde aus Tierheimen oder ähnlichen Tierschutzeinrichtungen: erstes Jahr nach Anschaffung steuerfrei.
Wann ist die Hundesteuer in Bad Salzungen fällig?
Die Hundesteuersatzung von Bad Salzungen nennt als Fälligkeit: jährlich zum 01.07.; erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides, sofern kein anderes Datum genannt wird.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Bad Salzungen einschließlich aller Ortsteile vom 04.11.2021, geändert durch 1. Änderungssatzung vom 18.12.2024 (bekannt gemacht am 19.12.2024)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 18. Dezember 2024
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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