Hundesteuer Bad Hersfeld 2026
Stand: Satzung vom 15. Dezember 2011, geprüft am 1. Oktober 2026
In Bad Hersfeld kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 84 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2012.
Hunde aus dem Tierheim sind bis zum Ende des auf den Erwerb folgenden Kalenderjahres steuerfrei.
Steuersätze in Bad Hersfeld
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 84 € |
| Jeder weitere Hund | 96 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Als gefährlich gilt: Hunde der Rassen und Gruppen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 der hessischen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden und deren Kreuzungen sowie Hunde, die nach § 2 Abs. 2 der Verordnung gefährlich sind (§ 5 Abs. 3 und 4)
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bad Hersfeld?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 144 € | 1.440 € |
| 3 Hunde | 240 € | 2.400 € |
| 1 gefährlicher Hund | 600 € | 6.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Bad Hersfeld: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Bad Hersfeld an. Hund in Bad Hersfeld anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Bad Hersfeld gilt:
- Hunde aus dem Tierheim: bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli; bei erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Bad Hersfeld abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten
- Gebrauchshunde zur Bewachung von Herden (erforderliche Anzahl)
- Hunde von angemeldeten gewerbsmäßigen Hundehändlern
- Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutzvereinen untergebracht sind
- Hunde aus dem Tierheim: bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres
- Keine Befreiung für gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde
- Auf 20 % ermäßigt für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil
- Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde
Landesrecht in Hessen
- Hundehaftpflicht
- In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter erlaubnispflichtiger (gefährlicher) Hunde (Rasseliste und verhaltensauffällige Hunde) müssen eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen (§ 71a Abs. 2 HSOG; Nachweis als Erlaubnisvoraussetzung, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 HundeVO).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Eine Liste (§ 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO) ohne Kategorien: Für die 9 Rassen/Gruppen und deren Kreuzungen wird Gefährlichkeit vermutet; die Haltung braucht eine befristete Erlaubnis (max. 4 Jahre) mit Volljährigkeit, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Sachkunde, positiver Wesensprüfung, Chip, Haftpflichtversicherung und bezahlter Hundesteuer (§ 3 Abs. 1). Eine positive Wesensprüfung widerlegt die Vermutung nicht, befreit aber u. a. von Leinenzwang und Grundstückssicherung (§ 9 Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 3). Befreiung von der Erlaubnispflicht möglich nach bestandener VDH-Begleithundprüfung, alle zwei Jahre nachzuweisen (§ 3a Abs. 2). Vermehrung, Handel, Erwerb und Abgabe verboten ohne positive Wesensprüfung (§ 13). Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 2 Abs. 2).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber kein unbeaufsichtigtes Laufenlassen außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 1 Abs. 1 Satz 2 HundeVO). Landesweit Leinenpflicht für alle Hunde bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 9 Abs. 2 Nr. 1) sowie auf von der Gemeinde bestimmten Flächen wie Park- und Grünanlagen oder Fußgängerzonen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m Leine, außer bei positiver Wesensprüfung (§ 9 Abs. 1).
- Sachkunde
- Für alle Hunde: außerhalb des eingefriedeten Besitztums Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift (und ggf. Telefonnummer) des Halters (§ 1 Abs. 2 HundeVO). Kein landesweiter Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für gewöhnliche Hunde. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung, Wesensprüfung und Chip (§§ 3, 6, 7, 12).
- Rechtsgrundlage
- Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Bad Hersfeld im Vergleich
Bad Hersfeld liegt 30 € unter dem Median der 41 erfassten Städte in Hessen (90 €). In Hessen teilt sich Bad Hersfeld Platz 3 von 41 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Bad Hersfeld Platz 44 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Bad Hersfeld | – | 60 € | 144 € |
| Fulda | 35 km | 75 € | 195 € |
| Eisenach | 45 km | 84 € | 168 € |
| Baunatal | 48 km | 88 € | 196 € |
| Kassel | 52 km | 90 € | 210 € |
| Mühlhausen/Thüringen | 65 km | 75 € | 225 € |
| Median Hessen | – | 90 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bad Hersfeld
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bad Hersfeld für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Bad Hersfeld 144 € im Jahr: 60 € für den ersten und 84 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Bad Hersfeld einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bad Hersfeld 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Bad Hersfeld anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Bad Hersfeld innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Bad Hersfeld befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Bad Hersfeld gilt: Hunde aus dem Tierheim: bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres.
Wann ist die Hundesteuer in Bad Hersfeld fällig?
Die Hundesteuersatzung von Bad Hersfeld nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli; bei erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Kreisstadt Bad Hersfeld vom 17.12.1998 i. d. F. der 2. Änderung vom 15.12.2011 (Stadtrecht 22/02)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 15. Dezember 2011
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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