Hundesteuer Eschwege 2026

In Eschwege kostet der erste Hund 64,80 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 93,60 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2013.

Für einen ersten Wachhund auf einem abgelegenen landwirtschaftlichen Anwesen kann die Steuer auf Antrag auf 5 % ermäßigt werden.

Erster Hund64,80 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen158,40 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Eschwege

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2013
Erster Hund64,80 €
Zweiter Hund93,60 €
Jeder weitere Hund115,20 €
Gefährlicher Hund600 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 4 der Satzung: Rassen und Gruppen einschließlich Kreuzungen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 sowie gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 der hessischen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden in der jeweils geltenden Fassung

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Eschwege?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 64,80 € 648 €
2 Hunde 158,40 € 1.584,00 €
3 Hunde 273,60 € 2.736,00 €
1 gefährlicher Hund 600 € 6.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Eschwege: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei selbst gezogenen Hunden innerhalb von 2 Wochen nach Vollendung des dritten Lebensmonats; bei Pflege, Unterbringung, Probe oder Anlernen innerhalb von 2 Wochen nach Überschreiten von 2 Monaten bei der Stadt Eschwege an. Hund in Eschwege anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Eschwege gilt:
    • Auf Antrag für aus einem Tierheim erworbene Hunde bis zum Ende des 12. Monats nach Erwerb
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 64,80 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 01.07.; bei erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides; auf Antrag vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Eschwege abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Auf Antrag für Hunde zum ausschließlichen Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG, G oder H)
  • Auf Antrag für Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten, auf Weisung des Dienstherrn aufgenommen, auf dessen Kosten angeschafft und in dessen Eigentum, mit überwiegend öffentlich finanziertem Unterhalt
  • Auf Antrag für ausschließlich zur Herdenbewachung verwendete Gebrauchshunde in erforderlicher Anzahl
  • Auf Antrag für vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebrachte Hunde
  • Auf Antrag für aus einem Tierheim erworbene Hunde bis zum Ende des 12. Monats nach Erwerb

Ermäßigt wird

  • 50 % auf Antrag für einen Ersthund pro Grundstück zur Bewachung bewohnter Gebäude mit mehr als 100 m Abstand zum nächsten bewohnten Gebäude
  • 50 % auf Antrag für eingesetzte Rettungshunde mit bestandener Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Stadt anerkannten Vereins oder Verbandes
  • 95 % (Steuer auf 5 %) auf Antrag für einen Ersthund pro Grundstück zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mit mehr als 200 m Abstand zum nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil
  • Ein Drittel (Steuer auf 66 ⅔ %) auf Antrag für den ersten Hund bei Empfängern von Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II und XII sowie einkommensmäßig gleichstehenden Personen

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Hessen

Hundehaftpflicht
In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht für alle Hunde. Wer einen erlaubnispflichtigen (gefährlichen) Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen und aufrechterhalten (§ 71a Abs. 2 HSOG). Das betrifft Listenhunde und auffällige Hunde. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Erlaubnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO). Wer nach § 3a HundeVO von der Erlaubnispflicht befreit ist, fällt nicht unter diese Pflicht.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Für die neun Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 2 Abs. 1 HundeVO). Es gibt nur eine Liste ohne Kategorien. Daneben gilt jeder Hund als gefährlich, der zum Beispiel einen Menschen ohne Anlass gebissen, ein anderes Tier durch Biss geschädigt oder unkontrolliert Wild gehetzt hat (§ 2 Abs. 2).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht in Hessen. Hunde dürfen aber außerhalb des eingefriedeten Besitztums nicht unbeaufsichtigt laufen und brauchen ein Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift des Halters. Alle Hunde müssen an die Leine bei Versammlungen, Volksfesten, Märkten, Messen und anderen Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln. Das gilt auch auf Flächen, die die Gemeinde bestimmt, etwa Parks, Grünanlagen und Fußgängerzonen. Im Jagdbezirk dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können das Anleinen in der Flur per Satzung regeln, auch für die Brut- und Setzzeit.
Sachkunde
Nur Halter und Führer gefährlicher Hunde (Rasseliste oder auffällige Hunde) brauchen einen Sachkundenachweis. Er ist bei der ersten Erlaubnis vorzulegen und gilt nur für den einen Hund. Der Nachweis ist erst fällig, wenn der Hund 15 Monate alt ist. Das gilt nicht, wenn er vorher auffällig war oder aus einer Aggressionszucht stammt (§ 4 Abs. 4). Für gewöhnliche Hunde gibt es in Hessen keinen Sachkundenachweis und keinen Hundeführerschein.
Rechtsgrundlage
Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Hessen

Eschwege im Vergleich

Eschwege liegt 21,70 € unter dem Median der 50 erfassten Städte in Hessen (86,50 €). In Hessen steht Eschwege auf Platz 10 von 50 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden steht Eschwege auf Platz 141 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Eschwege–64,80 €158,40 €
Witzenhausen 22 km 108 € 261 €
Mühlhausen/Thüringen 28 km 75 € 225 €
Eisenach 30 km 84 € 168 €
Hann. Münden 38 km 84 € 216 €
Duderstadt 39 km 95 € 225 €
Median Hessen–86,50 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Eschwege

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Eschwege für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Eschwege 158,40 € im Jahr: 64,80 € für den ersten und 93,60 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Eschwege einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Eschwege 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 64,80 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Eschwege anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Eschwege innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei selbst gezogenen Hunden innerhalb von 2 Wochen nach Vollendung des dritten Lebensmonats; bei Pflege, Unterbringung, Probe oder Anlernen innerhalb von 2 Wochen nach Überschreiten von 2 Monaten anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Eschwege befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Eschwege gilt: Auf Antrag für aus einem Tierheim erworbene Hunde bis zum Ende des 12. Monats nach Erwerb.

Wann ist die Hundesteuer in Eschwege fällig?

Die Hundesteuersatzung von Eschwege nennt als Fälligkeit: jährlich zum 01.07.; bei erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides; auf Antrag vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Kreisstadt Eschwege vom 21.12.2012, beschlossen am 20.12.2012, veröffentlicht am 22.12.2012
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
21. Dezember 2012
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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