Hundesteuer Eisenach 2026
Stand: Satzung vom 18. März 2016, geprüft am 1. Oktober 2026
In Eisenach kostet der erste Hund 84 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2015.
Hunde direkt aus einem Tierheim sind 24 Monate steuerfrei (nicht für gefährliche Hunde).
Steuersätze in Eisenach
| Erster Hund | 84 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 84 € |
| Jeder weitere Hund | 84 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 3 der Satzung: Hunde mit erhöhter Verletzungsgefahr, insbesondere Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Eisenach?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 84 € | 840 € |
| 2 Hunde | 168 € | 1.680 € |
| 3 Hunde | 252 € | 2.520 € |
| 1 gefährlicher Hund | 600 € | 6.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Eisenach: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie unverzüglich bei der Stadt Eisenach an. Hund in Eisenach anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Thüringen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Thüringen: Chippflicht für alle Hunde (Mikrochip durch den Tierarzt, Anzeige bei der Behörde) und Nachweis der Haftpflichtversicherung per Bescheinigung.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Eisenach gilt:
- Hunde unmittelbar aus Tierheimen: 24 Monate befreit (nicht für gefährliche Hunde)
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 84 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. oder jährlich am 01.07.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Eisenach abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Hunde von DRK, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe und THW für deren Aufgaben
- Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
- Hunde, die zur Bewachung von Herden notwendig sind
- Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
- Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
- Hunde in Tierhandlungen
- Hunde unmittelbar aus Tierheimen: 24 Monate befreit (nicht für gefährliche Hunde)
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde in Einöden und Weilern
- 50 % für Jagd- und Forstschutzhunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern (Jagdhunde mit Brauchbarkeitsprüfung)
- 60 € im Jahr für Hunde von Inhabern eines gültigen Eisenacher Stadtpasses
- Züchtersteuer: je Zuchthund die Hälfte des Steuersatzes
- Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde
Landesrecht in Thüringen
- Hundehaftpflicht
- In Thüringen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für alle Hunde, mind. 500.000 Euro Personenschäden und 250.000 Euro sonstige Schäden; Nachweis gegenüber der Behörde per Versicherungsbescheinigung (§ 2 Abs. 5 ThürTierGefG).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste mehr: Mit dem Ersten Änderungsgesetz vom 12.02.2018 (GVBl. S. 1, in Kraft 21.02.2018) wurde die frühere Liste (Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen) gestrichen. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies nach einem Wesenstest im Einzelfall wegen seines Verhaltens feststellt (Beißvorfall, Angriffslust, Hetzen usw.), § 3 Abs. 2; Widerlegung durch erneuten Wesenstest frühestens nach neun Monaten (§ 3 Abs. 4). Haltung gefährlicher Hunde nur mit Erlaubnis (Sachkunde, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, Chip), § 4. Zucht-, Vermehrungs- und Handelsverbot für festgestellte gefährliche Hunde (§ 11).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im Ort; Gemeinden regeln das per ordnungsbehördlicher Verordnung. Im Wald gilt nach dem Thüringer Waldgesetz ganzjährig Leinenpflicht für alle Hunde, die nicht zur Jagd eingesetzt werden. Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums oder der Wohnung an höchstens 2 m langer Leine und mit Maulkorb (§ 12 Abs. 4 und 5 ThürTierGefG); ausgenommen sind eingezäunte, gekennzeichnete Hundeauslaufflächen (Leine).
- Sachkunde
- Chippflicht für alle Hunde (Mikrochip durch Tierarzt, Anzeige bei der Behörde, § 2 Abs. 4 ThürTierGefG i. V. m. ThürChipVO) und Nachweis der Haftpflicht per Bescheinigung. Kein allgemeiner Sachkundenachweis; eine freiwillige Sachkundeprüfung kann per Hundesteuersatzung zu einer Steuerermäßigung führen (§ 5 Abs. 5).
- Rechtsgrundlage
- Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG), Fassung vom 2. Juli 2024 (geprüft am 28. September 2026)
Eisenach im Vergleich
Eisenach entspricht genau dem Median der 13 erfassten Städte in Thüringen (84 €). In Thüringen teilt sich Eisenach Platz 7 von 13 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Eisenach Platz 153 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Eisenach | – | 84 € | 168 € |
| Gotha | 27 km | 84 € | 204 € |
| Mühlhausen/Thüringen | 28 km | 75 € | 225 € |
| Bad Hersfeld | 45 km | 60 € | 144 € |
| Arnstadt | 47 km | 84 € | 168 € |
| Suhl | 48 km | 84 € | 174 € |
| Median Thüringen | – | 84 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Eisenach
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Eisenach für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Eisenach 168 € im Jahr: 84 € für den ersten und 84 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Eisenach einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Eisenach 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 84 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Eisenach anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Eisenach unverzüglich anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Eisenach befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Eisenach gilt: Hunde unmittelbar aus Tierheimen: 24 Monate befreit (nicht für gefährliche Hunde).
Wann ist die Hundesteuer in Eisenach fällig?
Die Hundesteuersatzung von Eisenach nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. oder jährlich am 01.07.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Eisenach vom 19.05.1998 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 18.03.2016
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 18. März 2016
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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