Hundesteuer Fulda 2026

In Fulda kostet der erste Hund 75 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2022.

Erster Hund75 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen195 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Fulda

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2022
Erster Hund75 €
Zweiter Hund120 €
Jeder weitere Hund150 €
Gefährlicher Hund600 €

Zusammen kosten zwei Hunde 195 €, drei Hunde 345 € im Jahr.

Als gefährlich gilt: § 5 Abs. 3 bis 5: 600 € je gefährlichem Hund (gefährliche Hunde zählen in der Reihenfolge zuerst); gefährlich sind Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler und Kreuzungen (Vermutung nach § 2 Abs. 1 HundeVO Hessen) sowie im Einzelfall gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 HundeVO

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Gebrauchshunde zur Bewachung von Herden
  • Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutzvereinen untergebracht sind
  • Diensthunde von Polizei, Bundesgrenzschutz, Zoll und kommunalen Ordnungsbeamten
  • Keine Befreiung für gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für den ersten Hund zur Bewachung bewohnter Gebäude, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 75 % Ermäßigung (Steuer 25 %) für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil
  • 50 % für Hunde mit bestandener Begleithundprüfung, Teamtest, Prüfung nach dem Augsburger Modell oder vergleichbarer Prüfung (gilt auch für gefährliche Hunde)

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Fulda anmelden (offizielle Seite)
  • Hund in Fulda abmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: jährlich zum 1. Juli (erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides)
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Hessen

Hundehaftpflicht
In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter erlaubnispflichtiger (gefährlicher) Hunde – Rasseliste und verhaltensauffällige Hunde – müssen eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen (§ 71a Abs. 2 HSOG; Nachweis als Erlaubnisvoraussetzung, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 HundeVO).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Eine Liste (§ 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO) ohne Kategorien: Für die 9 Rassen/Gruppen und deren Kreuzungen wird Gefährlichkeit vermutet; die Haltung braucht eine befristete Erlaubnis (max. 4 Jahre) mit Volljährigkeit, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Sachkunde, positiver Wesensprüfung, Chip, Haftpflichtversicherung und bezahlter Hundesteuer (§ 3 Abs. 1). Eine positive Wesensprüfung widerlegt die Vermutung nicht, befreit aber u. a. von Leinenzwang und Grundstückssicherung (§ 9 Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 3). Befreiung von der Erlaubnispflicht möglich nach bestandener VDH-Begleithundprüfung, alle zwei Jahre nachzuweisen (§ 3a Abs. 2). Vermehrung, Handel, Erwerb und Abgabe verboten ohne positive Wesensprüfung (§ 13). Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 2 Abs. 2).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht, aber kein unbeaufsichtigtes Laufenlassen außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 1 Abs. 1 Satz 2 HundeVO). Landesweit Leinenpflicht für alle Hunde bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 9 Abs. 2 Nr. 1) sowie auf von der Gemeinde bestimmten Flächen wie Park- und Grünanlagen oder Fußgängerzonen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m Leine, außer bei positiver Wesensprüfung (§ 9 Abs. 1).
Sachkunde
Für alle Hunde: außerhalb des eingefriedeten Besitztums Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift (und ggf. Telefonnummer) des Halters (§ 1 Abs. 2 HundeVO). Kein landesweiter Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für gewöhnliche Hunde. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung, Wesensprüfung und Chip (§§ 3, 6, 7, 12).
Rechtsgrundlage
Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Hessen

Fulda im Vergleich

Fulda liegt 12 € unter dem Median der 12 erfassten Städte in Hessen (87 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Fulda Platz 21 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Fulda–75 €195 €
Schweinfurt 69 km 50 € 175 €
Marburg 70 km 84 € 216 €
Gießen 71 km 84 € 204 €
Hanau 71 km 80 € 230 €
Aschaffenburg 75 km 50 € 100 €
Median Hessen–87 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Fulda vom 21.12.1998 in der ab 01.01.2022 geltenden Fassung (Vierter Nachtrag vom 21.12.2021)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
21. Dezember 2021
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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