Hundesteuer Fulda 2026
In Fulda kostet der erste Hund 75 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2022.
Steuersätze in Fulda
| Erster Hund | 75 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 120 € |
| Jeder weitere Hund | 150 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 195 €, drei Hunde 345 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: § 5 Abs. 3 bis 5: 600 € je gefährlichem Hund (gefährliche Hunde zählen in der Reihenfolge zuerst); gefährlich sind Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler und Kreuzungen (Vermutung nach § 2 Abs. 1 HundeVO Hessen) sowie im Einzelfall gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 HundeVO
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Gebrauchshunde zur Bewachung von Herden
- Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutzvereinen untergebracht sind
- Diensthunde von Polizei, Bundesgrenzschutz, Zoll und kommunalen Ordnungsbeamten
- Keine Befreiung für gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für den ersten Hund zur Bewachung bewohnter Gebäude, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 75 % Ermäßigung (Steuer 25 %) für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil
- 50 % für Hunde mit bestandener Begleithundprüfung, Teamtest, Prüfung nach dem Augsburger Modell oder vergleichbarer Prüfung (gilt auch für gefährliche Hunde)
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Hund in Fulda anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Fulda abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: jährlich zum 1. Juli (erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides)
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Hessen
- Hundehaftpflicht
- In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter erlaubnispflichtiger (gefährlicher) Hunde – Rasseliste und verhaltensauffällige Hunde – müssen eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen (§ 71a Abs. 2 HSOG; Nachweis als Erlaubnisvoraussetzung, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 HundeVO).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Eine Liste (§ 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO) ohne Kategorien: Für die 9 Rassen/Gruppen und deren Kreuzungen wird Gefährlichkeit vermutet; die Haltung braucht eine befristete Erlaubnis (max. 4 Jahre) mit Volljährigkeit, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Sachkunde, positiver Wesensprüfung, Chip, Haftpflichtversicherung und bezahlter Hundesteuer (§ 3 Abs. 1). Eine positive Wesensprüfung widerlegt die Vermutung nicht, befreit aber u. a. von Leinenzwang und Grundstückssicherung (§ 9 Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 3). Befreiung von der Erlaubnispflicht möglich nach bestandener VDH-Begleithundprüfung, alle zwei Jahre nachzuweisen (§ 3a Abs. 2). Vermehrung, Handel, Erwerb und Abgabe verboten ohne positive Wesensprüfung (§ 13). Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 2 Abs. 2).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber kein unbeaufsichtigtes Laufenlassen außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 1 Abs. 1 Satz 2 HundeVO). Landesweit Leinenpflicht für alle Hunde bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 9 Abs. 2 Nr. 1) sowie auf von der Gemeinde bestimmten Flächen wie Park- und Grünanlagen oder Fußgängerzonen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m Leine, außer bei positiver Wesensprüfung (§ 9 Abs. 1).
- Sachkunde
- Für alle Hunde: außerhalb des eingefriedeten Besitztums Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift (und ggf. Telefonnummer) des Halters (§ 1 Abs. 2 HundeVO). Kein landesweiter Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für gewöhnliche Hunde. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung, Wesensprüfung und Chip (§§ 3, 6, 7, 12).
- Rechtsgrundlage
- Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Fulda im Vergleich
Fulda liegt 12 € unter dem Median der 12 erfassten Städte in Hessen (87 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Fulda Platz 21 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Fulda | – | 75 € | 195 € |
| Schweinfurt | 69 km | 50 € | 175 € |
| Marburg | 70 km | 84 € | 216 € |
| Gießen | 71 km | 84 € | 204 € |
| Hanau | 71 km | 80 € | 230 € |
| Aschaffenburg | 75 km | 50 € | 100 € |
| Median Hessen | – | 87 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Fulda vom 21.12.1998 in der ab 01.01.2022 geltenden Fassung (Vierter Nachtrag vom 21.12.2021)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 21. Dezember 2021
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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