Hundesteuer Büdingen 2026
Stand: Satzung vom 21. Januar 2019, geprüft am 4. Oktober 2026
In Büdingen kostet der erste Hund 90 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 140 €. Für einen gefährlichen Hund werden 700 € fällig.
Für von Tierheimen vermittelte Hunde gilt zwei Jahre lang eine Steuerermäßigung von 50 %; gefährliche Hunde sind ausgeschlossen.
Steuersätze in Büdingen
| Erster Hund | 90 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 140 € |
| Jeder weitere Hund | 200 € |
| Gefährlicher Hund | 700 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 4 und 5 der Satzung: verhaltensauffällige Hunde sowie Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler sowie deren Kreuzungen; Altbestandsausnahme für Rottweiler nach § 5 Abs. 5 Nr. 9
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Büdingen?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 90 € | 900 € |
| 2 Hunde | 230 € | 2.300 € |
| 3 Hunde | 430 € | 4.300 € |
| 1 gefährlicher Hund | 700 € | 7.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Büdingen: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei selbst gezogenen Welpen innerhalb von 2 Wochen nach Vollendung des dritten Lebensmonats bei der Stadt Büdingen an. Hund in Büdingen anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Büdingen
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 90 € im Jahr. Fällig: Jährlich zum 1. Juli; bei erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides; auf Antrag vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Büdingen abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten bei Aufnahme auf Weisung des Dienstherrn, Anschaffung auf dessen Kosten und in dessen Eigentum sowie überwiegend öffentlich finanziertem Unterhalt
- Assistenz- und Rettungshunde mit bestandener Prüfung eines von der Stadt anerkannten Vereins oder Verbandes und nachgewiesener Verwendung; aktuelle Bescheinigung alle 2 Jahre
- Hunde ausschließlich zu erwerbswirtschaftlichen Zwecken, insbesondere erforderliche Gebrauchshunde zur Bewachung von Herden auf freiem Feld und Hunde angemeldeter gewerbsmäßiger Hundehändler
- Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebracht sind
- Erlass durch den Magistrat auf Antrag zur Vermeidung von Härten in besonders gelagerten Fällen
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude, die mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für von Tierheimen vermittelte Hunde für 2 Jahre
- Ermäßigung durch den Magistrat auf Antrag zur Vermeidung von Härten in besonders gelagerten Fällen
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Hessen
- Hundehaftpflicht
- In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht für alle Hunde. Wer einen erlaubnispflichtigen (gefährlichen) Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen und aufrechterhalten (§ 71a Abs. 2 HSOG). Das betrifft Listenhunde und auffällige Hunde. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Erlaubnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO). Wer nach § 3a HundeVO von der Erlaubnispflicht befreit ist, fällt nicht unter diese Pflicht.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Für die neun Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 2 Abs. 1 HundeVO). Es gibt nur eine Liste ohne Kategorien. Daneben gilt jeder Hund als gefährlich, der zum Beispiel einen Menschen ohne Anlass gebissen, ein anderes Tier durch Biss geschädigt oder unkontrolliert Wild gehetzt hat (§ 2 Abs. 2).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht in Hessen. Hunde dürfen aber außerhalb des eingefriedeten Besitztums nicht unbeaufsichtigt laufen und brauchen ein Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift des Halters. Alle Hunde müssen an die Leine bei Versammlungen, Volksfesten, Märkten, Messen und anderen Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln. Das gilt auch auf Flächen, die die Gemeinde bestimmt, etwa Parks, Grünanlagen und Fußgängerzonen. Im Jagdbezirk dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können das Anleinen in der Flur per Satzung regeln, auch für die Brut- und Setzzeit.
- Sachkunde
- Nur Halter und Führer gefährlicher Hunde (Rasseliste oder auffällige Hunde) brauchen einen Sachkundenachweis. Er ist bei der ersten Erlaubnis vorzulegen und gilt nur für den einen Hund. Der Nachweis ist erst fällig, wenn der Hund 15 Monate alt ist. Das gilt nicht, wenn er vorher auffällig war oder aus einer Aggressionszucht stammt (§ 4 Abs. 4). Für gewöhnliche Hunde gibt es in Hessen keinen Sachkundenachweis und keinen Hundeführerschein.
- Rechtsgrundlage
- Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Büdingen im Vergleich
Büdingen liegt 3,50 € über dem Median der 50 erfassten Städte in Hessen (86,50 €). In Hessen teilt sich Büdingen Platz 28 von 50 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Büdingen Platz 312 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Büdingen | – | 90 € | 230 € |
| Gelnhausen | 11 km | 70 € | 170 € |
| Bruchköbel | 19 km | 75 € | 190 € |
| Nidderau | 19 km | 84 € | 216 € |
| Hanau | 22 km | 80 € | 230 € |
| Maintal | 26 km | 96 € | 240 € |
| Median Hessen | – | 86,50 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Büdingen
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Büdingen für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Büdingen 230 € im Jahr: 90 € für den ersten und 140 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Büdingen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Büdingen 700 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 90 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Büdingen anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Büdingen innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei selbst gezogenen Welpen innerhalb von 2 Wochen nach Vollendung des dritten Lebensmonats anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Büdingen fällig?
Die Hundesteuersatzung von Büdingen nennt als Fälligkeit: Jährlich zum 1. Juli; bei erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides; auf Antrag vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Büdingen vom 19.03.1999, zuletzt geändert durch Satzung vom 21.01.2019, Stand 02.02.2019
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 21. Januar 2019
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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