Hundesteuer Gelnhausen 2026
Stand: Satzung vom 8. September 2022, geprüft am 4. Oktober 2026
In Gelnhausen kostet der erste Hund 70 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 100 €. Für einen gefährlichen Hund werden 900 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2023.
Hunde aus einem Tierheim sind auf Antrag bis Ende des folgenden Kalenderjahres steuerfrei, ausgenommen gefährliche Hunde.
Steuersätze in Gelnhausen
| Erster Hund | 70 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 100 € |
| Jeder weitere Hund | 125 € |
| Gefährlicher Hund | 900 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 4 der Satzung: Pit Bull-Terrier oder American Pit Bull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden; außerdem nach § 2 Abs. 2 der hessischen HundeVO als gefährlich erwiesene, erlaubnispflichtige Hunde
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Gelnhausen?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 70 € | 700 € |
| 2 Hunde | 170 € | 1.700 € |
| 3 Hunde | 295 € | 2.950 € |
| 1 gefährlicher Hund | 900 € | 9.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Gelnhausen: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Gelnhausen an. Hund in Gelnhausen anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Gelnhausen gilt:
- Hunde aus einem Tierheim: bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres befreit
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 70 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli; bei erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Gelnhausen abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG, G oder H)
- Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten bei Aufnahme auf Weisung des Dienstherrn, Anschaffung und Eigentum durch den Dienstherrn sowie überwiegend öffentlich finanziertem Unterhalt
- Hunde ausschließlich zu erwerbswirtschaftlichen Zwecken, insbesondere erforderliche Herdengebrauchshunde und Hunde angemeldeter gewerbsmäßiger Hundehändler
- Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebracht sind
- Hunde aus einem Tierheim: bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres befreit
- Aktive und ehemalige Rettungshunde mit bestandener Prüfung bei einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband und nachgewiesenem Einsatz
Ermäßigt wird
- 50 % für erforderliche Wachhunde an bewohnten Gebäuden mehr als 100 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt
- 50 % für erforderliche Wachhunde auf landwirtschaftlichen Anwesen mehr als 400 Meter vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt
- 50 % für den ersten Hund bei Bezug von Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II und für einkommensmäßig gleichstehende Personen
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Hessen
- Hundehaftpflicht
- In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht für alle Hunde. Wer einen erlaubnispflichtigen (gefährlichen) Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen und aufrechterhalten (§ 71a Abs. 2 HSOG). Das betrifft Listenhunde und auffällige Hunde. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Erlaubnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO). Wer nach § 3a HundeVO von der Erlaubnispflicht befreit ist, fällt nicht unter diese Pflicht.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Für die neun Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 2 Abs. 1 HundeVO). Es gibt nur eine Liste ohne Kategorien. Daneben gilt jeder Hund als gefährlich, der zum Beispiel einen Menschen ohne Anlass gebissen, ein anderes Tier durch Biss geschädigt oder unkontrolliert Wild gehetzt hat (§ 2 Abs. 2).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht in Hessen. Hunde dürfen aber außerhalb des eingefriedeten Besitztums nicht unbeaufsichtigt laufen und brauchen ein Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift des Halters. Alle Hunde müssen an die Leine bei Versammlungen, Volksfesten, Märkten, Messen und anderen Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln. Das gilt auch auf Flächen, die die Gemeinde bestimmt, etwa Parks, Grünanlagen und Fußgängerzonen. Im Jagdbezirk dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können das Anleinen in der Flur per Satzung regeln, auch für die Brut- und Setzzeit.
- Sachkunde
- Nur Halter und Führer gefährlicher Hunde (Rasseliste oder auffällige Hunde) brauchen einen Sachkundenachweis. Er ist bei der ersten Erlaubnis vorzulegen und gilt nur für den einen Hund. Der Nachweis ist erst fällig, wenn der Hund 15 Monate alt ist. Das gilt nicht, wenn er vorher auffällig war oder aus einer Aggressionszucht stammt (§ 4 Abs. 4). Für gewöhnliche Hunde gibt es in Hessen keinen Sachkundenachweis und keinen Hundeführerschein.
- Rechtsgrundlage
- Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Gelnhausen im Vergleich
Gelnhausen liegt 16,50 € unter dem Median der 50 erfassten Städte in Hessen (86,50 €). In Hessen steht Gelnhausen auf Platz 12 von 50 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Gelnhausen Platz 157 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Gelnhausen | – | 70 € | 170 € |
| Büdingen | 11 km | 90 € | 230 € |
| Bruchköbel | 19 km | 75 € | 190 € |
| Hanau | 21 km | 80 € | 230 € |
| Nidderau | 23 km | 84 € | 216 € |
| Seligenstadt | 24 km | 43 € | 115 € |
| Median Hessen | – | 86,50 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Gelnhausen
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Gelnhausen für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Gelnhausen 170 € im Jahr: 70 € für den ersten und 100 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Gelnhausen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Gelnhausen 900 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 70 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Gelnhausen anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Gelnhausen innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Gelnhausen befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Gelnhausen gilt: Hunde aus einem Tierheim: bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres befreit.
Wann ist die Hundesteuer in Gelnhausen fällig?
Die Hundesteuersatzung von Gelnhausen nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli; bei erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Barbarossastadt Gelnhausen vom 08.09.2022, beschlossen am 07.09.2022
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 8. September 2022
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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