Hundesteuer Maintal 2026
Stand: Satzung vom 2. Dezember 2025, geprüft am 1. Oktober 2026
In Maintal kostet der erste Hund 96 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 144 €. Für einen gefährlichen Hund werden 1.000 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Hunde aus einem inländischen Tierheim sind bis zum Ende des Folgejahres steuerfrei; für gefährliche Hunde entfällt der erhöhte Satz nach bestandener Begleithundeprüfung.
Steuersätze in Maintal
| Erster Hund | 96 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 144 € |
| Jeder weitere Hund | 198 € |
| Gefährlicher Hund | 1.000 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 3 und 4 der Satzung (u. a. Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler und Kreuzungen); 512 € für vor dem 31.12.2025 gemeldete gefährliche Hunde
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Maintal?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 96 € | 960 € |
| 2 Hunde | 240 € | 2.400 € |
| 3 Hunde | 438 € | 4.380 € |
| 1 gefährlicher Hund | 1.000 € | 10.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Maintal: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Maintal an. Hund in Maintal anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Maintal gilt:
- Hunde aus inländischen Tierheimen oder von inländischen Tierschutzorganisationen: befreit bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 96 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Maintal abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, GL, aG, G oder H)
- Gebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, die ausschließlich für die Bewachung von Herden verwendet werden
- Hunde, die in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind
- Hunde aus inländischen Tierheimen oder von inländischen Tierschutzorganisationen: befreit bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres
- Hunde mit bestandener jagdlicher Brauchbarkeitsprüfung
- Gefährliche Hunde: kein erhöhter Satz nach bestandener Begleithundeprüfung oder gleich- oder höherwertiger Prüfung
Ermäßigt wird
- 50 % für Wachhunde bewohnter Gebäude, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde (Prüfung jährlich zu wiederholen)
Landesrecht in Hessen
- Hundehaftpflicht
- In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter erlaubnispflichtiger (gefährlicher) Hunde (Rasseliste und verhaltensauffällige Hunde) müssen eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen (§ 71a Abs. 2 HSOG; Nachweis als Erlaubnisvoraussetzung, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 HundeVO).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Eine Liste (§ 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO) ohne Kategorien: Für die 9 Rassen/Gruppen und deren Kreuzungen wird Gefährlichkeit vermutet; die Haltung braucht eine befristete Erlaubnis (max. 4 Jahre) mit Volljährigkeit, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Sachkunde, positiver Wesensprüfung, Chip, Haftpflichtversicherung und bezahlter Hundesteuer (§ 3 Abs. 1). Eine positive Wesensprüfung widerlegt die Vermutung nicht, befreit aber u. a. von Leinenzwang und Grundstückssicherung (§ 9 Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 3). Befreiung von der Erlaubnispflicht möglich nach bestandener VDH-Begleithundprüfung, alle zwei Jahre nachzuweisen (§ 3a Abs. 2). Vermehrung, Handel, Erwerb und Abgabe verboten ohne positive Wesensprüfung (§ 13). Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 2 Abs. 2).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber kein unbeaufsichtigtes Laufenlassen außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 1 Abs. 1 Satz 2 HundeVO). Landesweit Leinenpflicht für alle Hunde bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 9 Abs. 2 Nr. 1) sowie auf von der Gemeinde bestimmten Flächen wie Park- und Grünanlagen oder Fußgängerzonen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m Leine, außer bei positiver Wesensprüfung (§ 9 Abs. 1).
- Sachkunde
- Für alle Hunde: außerhalb des eingefriedeten Besitztums Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift (und ggf. Telefonnummer) des Halters (§ 1 Abs. 2 HundeVO). Kein landesweiter Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für gewöhnliche Hunde. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung, Wesensprüfung und Chip (§§ 3, 6, 7, 12).
- Rechtsgrundlage
- Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Maintal im Vergleich
Maintal liegt 6 € über dem Median der 41 erfassten Städte in Hessen (90 €). In Hessen teilt sich Maintal Platz 28 von 41 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Maintal Platz 228 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Maintal | – | 96 € | 240 € |
| Mühlheim am Main | 2 km | 90 € | 210 € |
| Hanau | 5 km | 80 € | 230 € |
| Offenbach am Main | 7 km | 90 € | 270 € |
| Bad Vilbel | 9 km | 58 € | 145 € |
| Frankfurt am Main | 12 km | 102 € | 204 € |
| Median Hessen | – | 90 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Maintal
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Maintal für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Maintal 240 € im Jahr: 96 € für den ersten und 144 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Maintal einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Maintal 1.000 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 96 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Maintal anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Maintal innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Maintal befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Maintal gilt: Hunde aus inländischen Tierheimen oder von inländischen Tierschutzorganisationen: befreit bis zum Ende des auf das Erwerbsjahr folgenden Kalenderjahres.
Wann ist die Hundesteuer in Maintal fällig?
Die Hundesteuersatzung von Maintal nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Maintal (Hundesteuersatzung) vom 20.09.2011, zuletzt geändert durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.12.2025 (Ortsrecht 9.600)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 2. Dezember 2025
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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