Hundesteuer Bad Kissingen 2026

In Bad Kissingen kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 90 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2023.

Für Hunde aus steuerbegünstigten, öffentlich geförderten Tierheimen im Landkreis gibt es auf Antrag eine Ermäßigung für die ersten zwölf Monate; Kampfhunde sind ausgeschlossen.

Erster Hund60 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen150 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Bad Kissingen

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2023
Erster Hund60 €
Zweiter Hund90 €
Jeder weitere Hund150 €
Gefährlicher Hund600 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 2: alle in § 1 der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bad Kissingen?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 60 € 600 €
2 Hunde 150 € 1.500 €
3 Hunde 300 € 3.000 €
1 gefährlicher Hund 600 € 6.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Bad Kissingen: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat nach Anschaffung eines über vier Monate alten Hundes bzw. nach Vollendung des vierten Lebensmonats bei der Stadt Bad Kissingen an. Hund in Bad Kissingen anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Bad Kissingen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich am 1. April, frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Bad Kissingen abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde allein zu Erwerbszwecken, insbesondere in Tierhandlungen und zur notwendigen Bewachung gewerblich gehaltener Herden
  • Hunde des DRK, ASB, Malteser-Hilfsdienstes, der Johanniter-Unfall-Hilfe oder des THW ausschließlich für deren Aufgaben
  • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Hunde von Mitgliedern verbündeter Stationierungsstreitkräfte, ihres zivilen Gefolges und deren Angehörigen
  • Hunde von Angehörigen ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen
  • Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde
  • Geprüfte Rettungshunde, die für Zivil- oder Katastrophenschutz oder Rettungsdienst zur Verfügung stehen (nicht für Kampfhunde)
  • Für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrliche Hunde (nicht für Kampfhunde)

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund in einer Einöde, deren Wohngebäude mehr als 500 m Luftlinie von jedem anderen Wohngebäude entfernt sind (nicht für Kampfhunde)
  • 50 % für einen jagdlich brauchbaren Hund von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern, der ausschließlich oder überwiegend zur Jagd oder zum Jagd- oder Forstschutz gehalten wird (nicht für Kampfhunde)
  • Hunde aus einem steuerbegünstigten und öffentlich geförderten Tierheim oder Tierasyl im Landkreis Bad Kissingen: Ermäßigung um ein Zwölftel des Steuersatzes je Haltungsmonat, längstens für die ersten zwölf Monate nach Aufnahme (nicht für Kampfhunde)

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Bayern

Hundehaftpflicht
In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Für normale Hunde gibt es in Bayern keine gesetzliche Haftpflichtpflicht. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Erlaubnis von einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 LStVG). Laut Vollzugsbekanntmachung soll das regelmäßig geschehen, mit mindestens 1 Mio. Euro für Personenschäden und 0,25 Mio. Euro für Sachschäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Bei Hunden der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet. Bei Kategorie 2 gilt die Vermutung, bis der Halter mit einem Gutachten (Wesenstest) nachweist, dass der einzelne Hund nicht gesteigert aggressiv ist; dann stellt die Gemeinde ein Negativzeugnis aus. Jeder Hund kann außerdem im Einzelfall wegen einer Ausbildung auf gesteigerte Aggressivität als Kampfhund gelten.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Gemeinden können per Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG). Sie können auch Anordnungen im Einzelfall treffen. Kampfhunde müssen nach der Erlaubnis meist außerhalb des eigenen Grundstücks an die Leine. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden (Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG). Die untere oder höhere Naturschutzbehörde kann das Betretungsrecht beschränken, zum Beispiel mit einer Anleinpflicht in Wiesenbrütergebieten zur Brutzeit (Art. 31 Abs. 1 BayNatSchG). Schutzgebietsverordnungen können Leinenzwang vorschreiben. Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Besteht die Gefahr, dass ein frei laufender Hund besonders geschützten Arten nachstellt, muss er an die Leine (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).
Sachkunde
Für normale Hunde verlangt Bayern weder Hundeführerschein noch Sachkundenachweis. Nur bei Kampfhunden der Kategorie 2 prüft der Sachverständige im Wesenstest auch die Sachkunde des Halters. Bei einer Kampfhund-Erlaubnis kann die Gemeinde ein Gutachten zur Eignung des Halters verlangen. Wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde und muss dafür die erforderliche Sachkunde besitzen (Art. 37a Abs. 2 LStVG).
Rechtsgrundlage
Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), Art. 18, 37 und 37a, mit der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, Fassung vom 17. Dezember 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Bayern

Bad Kissingen im Vergleich

Bad Kissingen liegt 5 € unter dem Median der 63 erfassten Städte und Gemeinden in Bayern (65 €). In Bayern teilt sich Bad Kissingen Platz 19 von 63 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Bad Kissingen Platz 78 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Bad Kissingen–60 €150 €
Schweinfurt 20 km 50 € 175 €
Würzburg 46 km 100 € 200 €
Meiningen 48 km 90 € 180 €
Fulda 48 km 75 € 195 €
Kitzingen 52 km 40 € 120 €
Median Bayern–65 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bad Kissingen

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bad Kissingen für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Bad Kissingen 150 € im Jahr: 60 € für den ersten und 90 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Bad Kissingen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bad Kissingen 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Bad Kissingen anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Bad Kissingen innerhalb von 1 Monat nach Anschaffung eines über vier Monate alten Hundes bzw. nach Vollendung des vierten Lebensmonats anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Bad Kissingen fällig?

Die Hundesteuersatzung von Bad Kissingen nennt als Fälligkeit: jährlich am 1. April, frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Quelle

Dokument
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Bad Kissingen (Hundesteuersatzung, HStS) vom 5. Mai 2022
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
5. Mai 2022
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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