Hundesteuer Schweinfurt 2026
In Schweinfurt kostet der erste Hund 50 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 125 €. Für einen gefährlichen Hund werden 400 € fällig.
Erster Hund50 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen175 €pro Jahr
Gefährlicher Hund400 €pro Jahr
Steuersätze in Schweinfurt
| Erster Hund | 50 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 125 € |
| Jeder weitere Hund | 125 € |
| Gefährlicher Hund | 400 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 175 €, drei Hunde 300 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: § 5 Abs. 3: Kampfhunde nach § 1 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992; 400 € je Hund
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW oder Bundesverband für den Selbstschutz für deren Aufgaben
- Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
- Hunde zur Bewachung von Herden
- Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
- geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
- Hunde in Tierhandlungen
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde in Einöden oder Weilern (Wohngebäude mehr als 500 m entfernt)
- 50 % für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern zur Jagd bzw. zum Jagd- oder Forstschutz (Jagdhunde mit Brauchbarkeitsprüfung)
- Züchtersteuer: halber Steuersatz je Zuchthund (mindestens zwei rassereine Hunde gleicher Rasse, darunter eine Hündin)
- jeder Ermäßigungsgrund nur für einen Hund
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von unverzüglich bei der Stadt anmelden.
- Hund in Schweinfurt anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Schweinfurt abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabebescheids
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Bayern
- Hundehaftpflicht
- In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine gesetzliche Haftpflichtpflicht für Hunde. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Haltungserlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Kampfhundeverordnung (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit): Kategorie 1 (§ 1 Abs. 1: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) gilt stets als Kampfhund. Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2: 14 Rassen und deren Kreuzungen) gilt als Kampfhund, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (in der Praxis Wesenstest/Negativzeugnis). Kampfhundehaltung braucht eine Erlaubnis der Gemeinde mit berechtigtem Interesse und Zuverlässigkeit (Art. 37 LStVG); Zucht und Kreuzung von Kampfhunden ist bußgeldbewehrt (bis 50.000 Euro, Art. 37a LStVG).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Die Gemeinden können durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG) und Einzelfallanordnungen treffen (Art. 18 Abs. 2 LStVG). Ob und wo Leinenpflicht gilt, regelt also die jeweilige Gemeinde.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Nur für Kampfhunde: Erlaubnispflicht (Art. 37 LStVG); für Kategorie-2-Hunde Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität (Wesenstest/Negativzeugnis).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG), Art. 18, 37, 37a, Fassung vom 9. Dezember 2024 (geprüft am 28. September 2026)
Schweinfurt im Vergleich
Schweinfurt liegt 30 € unter dem Median der 17 erfassten Städte in Bayern (80 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Schweinfurt Platz 3 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Schweinfurt | – | 50 € | 175 € |
| Würzburg | 35 km | 100 € | 200 € |
| Bamberg | 50 km | 84 € | 215 € |
| Fulda | 69 km | 75 € | 195 € |
| Erlangen | 75 km | 132 € | 300 € |
| Aschaffenburg | 78 km | 50 € | 100 € |
| Median Bayern | – | 80 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Schweinfurt vom 17.10.1980, zuletzt geändert durch Satzung vom 02.11.2001
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 2. November 2001
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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