Hundesteuer Würzburg 2026
In Würzburg kostet der erste Hund 100 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 400 € fällig.
Erster Hund100 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen200 €pro Jahr
Gefährlicher Hund400 €pro Jahr
Steuersätze in Würzburg
| Erster Hund | 100 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 100 € |
| Jeder weitere Hund | 100 € |
| Gefährlicher Hund | 400 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 200 €, drei Hunde 300 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: Kampfhunde: alle in § 1 der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen (ein Negativzeugnis ist unerheblich)
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Hunde von DRK, ASB, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfall-Hilfe, THW oder Bundesluftschutzverband für deren Aufgaben
- Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
- Hunde zur Bewachung von Herden
- Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
- Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
- Hunde in Tierhandlungen
- Hunde aus dem Tierheim Würzburg: Jahressteuer für die zwei Jahre nach Erwerb (Übernahmevereinbarung vorlegen)
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde in Einöden und Weilern (Wohngebäude mehr als 500 m von anderen entfernt)
- 50 % für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- oder Forstschutzes
- Züchtersteuer: halber Steuersatz je Zuchthund für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse, darunter eine Hündin
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt anmelden.
- Hund in Würzburg anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Würzburg abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, danach jährlich zum 1. Februar
Landesrecht in Bayern
- Hundehaftpflicht
- In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine gesetzliche Haftpflichtpflicht für Hunde. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Haltungserlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Kampfhundeverordnung (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit): Kategorie 1 (§ 1 Abs. 1: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) gilt stets als Kampfhund. Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2: 14 Rassen und deren Kreuzungen) gilt als Kampfhund, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (in der Praxis Wesenstest/Negativzeugnis). Kampfhundehaltung braucht eine Erlaubnis der Gemeinde mit berechtigtem Interesse und Zuverlässigkeit (Art. 37 LStVG); Zucht und Kreuzung von Kampfhunden ist bußgeldbewehrt (bis 50.000 Euro, Art. 37a LStVG).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Die Gemeinden können durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG) und Einzelfallanordnungen treffen (Art. 18 Abs. 2 LStVG). Ob und wo Leinenpflicht gilt, regelt also die jeweilige Gemeinde.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Nur für Kampfhunde: Erlaubnispflicht (Art. 37 LStVG); für Kategorie-2-Hunde Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität (Wesenstest/Negativzeugnis).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG), Art. 18, 37, 37a, Fassung vom 9. Dezember 2024 (geprüft am 28. September 2026)
Würzburg im Vergleich
Würzburg liegt 20 € über dem Median der 17 erfassten Städte in Bayern (80 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Würzburg Platz 74 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Würzburg | – | 100 € | 200 € |
| Schweinfurt | 35 km | 50 € | 175 € |
| Aschaffenburg | 60 km | 50 € | 100 € |
| Bamberg | 69 km | 84 € | 215 € |
| Erlangen | 80 km | 132 € | 300 € |
| Hanau | 82 km | 80 € | 230 € |
| Median Bayern | – | 80 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Würzburg vom 28. Oktober 1980, zuletzt geändert durch Satzung vom 08.10.2021 (MP und FVBl Nr. 239 vom 15.10.2021)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 8. Oktober 2021
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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