Hundesteuer Meiningen 2026

In Meiningen kostet der erste Hund 90 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 400 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2021.

Mit rechtzeitig vorgelegtem Hundeführerschein oder gleichwertigem Nachweis halbiert sich die Hundesteuer für die folgenden Steuerjahre.

Erster Hund90 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen180 €pro Jahr
Gefährlicher Hund400 €pro Jahr

Steuersätze in Meiningen

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2021
Erster Hund90 €
Zweiter Hund90 €
Jeder weitere Hund150 €
Gefährlicher Hund400 €

Als gefährlich gilt: Von der zuständigen Behörde nach den geltenden Gesetzen und Bestimmungen als gefährlich eingestufte Hunde (§ 5 Abs. 1 Nr. 3)

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Meiningen?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 90 € 900 €
2 Hunde 180 € 1.800 €
3 Hunde 330 € 3.300 €
1 gefährlicher Hund 400 € 4.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Meiningen: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie unverzüglich bei der Stadt Meiningen an. Hund in Meiningen anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundehaftpflicht. In Thüringen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  3. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Thüringen: Chippflicht für alle Hunde (Mikrochip durch den Tierarzt, Anzeige bei der Behörde) und Nachweis der Haftpflichtversicherung per Bescheinigung.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Meiningen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 90 € im Jahr. Fällig: zum im Abgabebescheid genannten Termin.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Meiningen abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Hunde von DRK, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe und THW ausschließlich für deren Aufgaben
  • Für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrliche Hunde
  • Zur Herdenbewachung notwendige Hunde
  • Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde
  • Geprüfte Rettungshunde, die für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst zur Verfügung stehen
  • Hunde in Tierhandlungen

Ermäßigt wird

  • 50 % mit VDH-Hundeführerschein oder gleichwertigem Nachweis für die folgenden Steuerjahre; gültiger, höchstens 12 Monate alter Nachweis unaufgefordert bis 30.12., bei Hundewechsel erneut
  • 50 % für Hunde in Einöden oder Weilern: mehr als 500 m Abstand zu anderen Wohngebäuden, Weiler höchstens 50 Einwohner; nur ein Hund, keine gefährlichen Hunde
  • 50 % für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern überwiegend oder ausschließlich für Jagd, Jagdschutz oder Forstschutz; Jagdhunde mit Brauchbarkeitsprüfung oder gleichgestellter Prüfung; nur ein Hund, keine gefährlichen Hunde
  • Züchtersteuer: halber Regelsatz je Zuchthund bei mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse im zuchtfähigen Alter, darunter eine Hündin; keine zusätzliche Hundeführerscheinermäßigung

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Thüringen

Hundehaftpflicht
In Thüringen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Der Halter jedes Hundes muss eine Haftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten: mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden (§ 2 Abs. 5). Der Abschluss ist der zuständigen Behörde nachzuweisen. Ausgenommen sind Diensthunde von Behörden, Hunde des Rettungsdienstes oder des Katastrophenschutzes und Blindenführhunde (§ 13 Abs. 2). Für Personen ohne Wohnung in Thüringen, die sich höchstens zwei Monate mit einem gefährlichen Hund im Land aufhalten, gilt die Pflicht nicht (§ 13 Abs. 1).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste mehr. Die frühere Liste (Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen) wurde 2018 gestrichen. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies nach einem Wesenstest im Einzelfall wegen seines Verhaltens feststellt, etwa nach Beißattacken oder anderem aggressiven Verhalten (§ 3 Abs. 2). Die Gefährlichkeit kann auf Antrag durch einen erneuten Wesenstest widerlegt werden, frühestens nach neun Monaten (§ 3 Abs. 4).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im Ort. Die Gemeinden regeln das per ordnungsbehördlicher Verordnung. Im Wald sind Hunde, die nicht zur Jagd verwendet werden, ganzjährig an der Leine zu führen (§ 6 Abs. 2 Satz 2 ThürWaldG). In einem Jagdbezirk ist es eine Ordnungswidrigkeit, Hunde unbeaufsichtigt frei laufen zu lassen (§ 56 Abs. 1 Nr. 16 ThJG). Gefährliche Hunde sind außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m langer Leine mit Maulkorb zu führen (§ 12 Abs. 4 und 5 ThürTierGefG). Eine landesweite Brut- und Setzzeit mit festem Zeitraum gibt es im Wald- und Jagdgesetz nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können weitere Leinenpflichten festlegen.
Sachkunde
Es gibt keinen allgemeinen Sachkundenachweis für Hundehalter. Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, braucht eine Erlaubnis (§ 4). Dafür muss er mindestens 18 Jahre alt sein und die Sachkunde durch eine bestandene Sachkundeprüfung nachweisen (§ 5 Abs. 1). Der Nachweis gilt nur für den Hund, für den er erbracht wurde.
Rechtsgrundlage
Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG), Fassung vom 2. Juli 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Thüringen

Meiningen im Vergleich

Meiningen liegt 15 € über dem Median der 23 erfassten Städte in Thüringen (75 €). In Thüringen steht Meiningen auf Platz 19 von 23 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Meiningen Platz 312 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Meiningen–90 €180 €
Schmalkalden 17 km 80 € 180 €
Suhl 20 km 84 € 174 €
Bad Salzungen 29 km 80 € 160 €
Ilmenau 38 km 50 € 150 €
Eisenach 45 km 84 € 168 €
Median Thüringen–75 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Meiningen

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Meiningen für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Meiningen 180 € im Jahr: 90 € für den ersten und 90 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Meiningen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Meiningen 400 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 90 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Meiningen anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Meiningen unverzüglich anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Meiningen fällig?

Die Hundesteuersatzung von Meiningen nennt als Fälligkeit: zum im Abgabebescheid genannten Termin.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Meiningen vom 20.11.2003 in der Fassung der 3. Änderung vom 17.09.2020
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
17. September 2020
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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