Hundesteuer Naumburg (Saale) 2026

In Naumburg (Saale) kostet der erste Hund 100 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 150 €. Für einen gefährlichen Hund werden 360 € fällig.

Hunde aus dem Tierheim der Stadt Naumburg sind zwölf Monate steuerfrei.

Erster Hund100 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen250 €pro Jahr
Gefährlicher Hund360 €pro Jahr

Steuersätze in Naumburg (Saale)

Hundesteuer pro Hund und Jahr
Erster Hund100 €
Zweiter Hund150 €
Jeder weitere Hund150 €
Gefährlicher Hund360 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 6 Abs. 4 der Satzung: Bullterrier, Miniatur-Bullterrier, Staffordshire-Bullterrier, American Staffordshire-Terrier, Pitbull-Terrier und deren Kreuzungen; 360 € je Hund

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Naumburg (Saale)?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 100 € 1.000 €
2 Hunde 250 € 2.500 €
3 Hunde 400 € 4.000 €
1 gefährlicher Hund 360 € 3.600 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Naumburg (Saale): das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Naumburg (Saale) an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Sachsen-Anhalt: Chippflicht spätestens 6 Monate nach der Geburt und Meldung an das zentrale Hunderegister mit Chipnummer und Versicherungsnachweis; die Meldung gilt zugleich als Anmeldung zur Hundesteuer.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Naumburg (Saale) gilt:
    • Hunde aus dem Tierheim der Stadt Naumburg: 12 Monate befreit
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 100 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber, blinder oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Gebrauchshunde, die ausschließlich zur Bewachung von Herden gehalten werden
  • Hunde aus dem Tierheim der Stadt Naumburg: 12 Monate befreit
  • Geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
  • Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung von Jagdausübungsberechtigten

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Ersthund zur Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude
  • 50 % für Hunde, die beruflich im Wachdienst oder Bewachungsgewerbe eingesetzt werden
  • 50 % für Hunde mit VDH-anerkannter Begleithundeprüfung

Landesrecht in Sachsen-Anhalt

Hundehaftpflicht
In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für alle Hunde spätestens 3 Monate nach der Geburt, mind. 1 Mio. Euro Personen-/Sachschäden und 50.000 Euro Vermögensschäden (§ 2 Abs. 3 HundeG LSA).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier. Das Gesetz verweist auf § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes (Bund); für diese Rassen und Kreuzungen, bei denen der Phänotyp einer der Rassen erkennbar ist, wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 3 Abs. 2 HundeG LSA; Merkmale in HundeVO LSA). Haltung ist nur zulässig, wenn binnen sechs Monaten ab Haltungsbeginn ein bestandener Wesenstest nachgewiesen wird (§ 4 Abs. 1); nach Halterwechsel erneuter Wesenstest binnen sechs Monaten (§ 10 Abs. 3). Kein Erlaubnisverfahren für Listenhunde; Erlaubnis (ab 18, Zuverlässigkeit, Eignung, Sachkunde, Wesenstest, Chip, Haftpflicht) nur für im Einzelfall festgestellte gefährliche Hunde (§§ 4 Abs. 2, 6). Zucht, Vermehrung und Handel mit Listenhunden seit 01.03.2016 verboten (§ 3 Abs. 4). Durchführungsverordnung: HundeVO LSA, https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-GefHuGDVSTrahmen
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im Ort. In der freien Landschaft (Wald, Feld, Feld- und Waldwege) dürfen Hunde nur unter Aufsicht laufen und sind vom 1. März bis 15. Juli grundsätzlich anzuleinen (§ 28 Abs. 2 LWaldG). Für im Einzelfall gefährliche Hunde gilt bis zur Erlaubnis Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2 HundeG LSA); nach Erteilung keine gesetzliche Leinenpflicht mehr, aber Anordnung im Einzelfall möglich. Im Übrigen regeln Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 14 Abs. 2 HundeG LSA i. V. m. § 94 SOG LSA).
Sachkunde
Für alle Hunde: Chip (Transponder) spätestens 6 Monate nach Geburt (§ 2 Abs. 2) und Meldung an das zentrale Hunderegister beim Landesverwaltungsamt mit Transpondernummer und Versicherungsnachweis (§ 15 Abs. 3; gilt zugleich als Hundesteuer-Anmeldung). Kein allgemeiner Sachkundenachweis.
Rechtsgrundlage
Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz, HundeG LSA), Fassung vom 27. Oktober 2015 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Sachsen-Anhalt

Naumburg (Saale) im Vergleich

Naumburg (Saale) liegt 13 € über dem Median der 14 erfassten Städte in Sachsen-Anhalt (87 €). In Sachsen-Anhalt steht Naumburg (Saale) auf Platz 10 von 14 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Naumburg (Saale) Platz 281 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Naumburg (Saale)–100 €250 €
Weißenfels 12 km 96 € 216 €
Zeitz 25 km 72 € 168 €
Merseburg 26 km 72 € 186 €
Jena 29 km 102 € 222 €
Gera 36 km 96 € 220,80 €
Median Sachsen-Anhalt–87 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Naumburg (Saale)

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Naumburg (Saale) für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Naumburg (Saale) 250 € im Jahr: 100 € für den ersten und 150 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Naumburg (Saale) einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Naumburg (Saale) 360 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 100 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Naumburg (Saale) anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Naumburg (Saale) innerhalb von 2 Wochen anmelden.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Naumburg (Saale) befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Naumburg (Saale) gilt: Hunde aus dem Tierheim der Stadt Naumburg: 12 Monate befreit.

Wann ist die Hundesteuer in Naumburg (Saale) fällig?

Die Hundesteuersatzung von Naumburg (Saale) nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer im Gebiet der Stadt Naumburg (Saale) vom 09.10.2000, zuletzt geändert durch die 5. Änderungssatzung vom 01.06.2022 (Lesefassung, in Kraft 01.01.2023)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
1. Juni 2022
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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