Hundesteuer Naumburg (Saale) 2026
Stand: Satzung vom 1. Juni 2022, geprüft am 1. Oktober 2026
In Naumburg (Saale) kostet der erste Hund 100 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 150 €. Für einen gefährlichen Hund werden 360 € fällig.
Hunde aus dem Tierheim der Stadt Naumburg sind zwölf Monate steuerfrei.
Steuersätze in Naumburg (Saale)
| Erster Hund | 100 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 150 € |
| Jeder weitere Hund | 150 € |
| Gefährlicher Hund | 360 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 6 Abs. 4 der Satzung: Bullterrier, Miniatur-Bullterrier, Staffordshire-Bullterrier, American Staffordshire-Terrier, Pitbull-Terrier und deren Kreuzungen; 360 € je Hund
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Naumburg (Saale)?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 100 € | 1.000 € |
| 2 Hunde | 250 € | 2.500 € |
| 3 Hunde | 400 € | 4.000 € |
| 1 gefährlicher Hund | 360 € | 3.600 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Naumburg (Saale): das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Naumburg (Saale) an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Sachsen-Anhalt: Chippflicht spätestens 6 Monate nach der Geburt und Meldung an das zentrale Hunderegister mit Chipnummer und Versicherungsnachweis; die Meldung gilt zugleich als Anmeldung zur Hundesteuer.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Naumburg (Saale) gilt:
- Hunde aus dem Tierheim der Stadt Naumburg: 12 Monate befreit
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 100 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber, blinder oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Gebrauchshunde, die ausschließlich zur Bewachung von Herden gehalten werden
- Hunde aus dem Tierheim der Stadt Naumburg: 12 Monate befreit
- Geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
- Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung von Jagdausübungsberechtigten
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Ersthund zur Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für Hunde, die beruflich im Wachdienst oder Bewachungsgewerbe eingesetzt werden
- 50 % für Hunde mit VDH-anerkannter Begleithundeprüfung
Landesrecht in Sachsen-Anhalt
- Hundehaftpflicht
- In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für alle Hunde spätestens 3 Monate nach der Geburt, mind. 1 Mio. Euro Personen-/Sachschäden und 50.000 Euro Vermögensschäden (§ 2 Abs. 3 HundeG LSA).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier. Das Gesetz verweist auf § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes (Bund); für diese Rassen und Kreuzungen, bei denen der Phänotyp einer der Rassen erkennbar ist, wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 3 Abs. 2 HundeG LSA; Merkmale in HundeVO LSA). Haltung ist nur zulässig, wenn binnen sechs Monaten ab Haltungsbeginn ein bestandener Wesenstest nachgewiesen wird (§ 4 Abs. 1); nach Halterwechsel erneuter Wesenstest binnen sechs Monaten (§ 10 Abs. 3). Kein Erlaubnisverfahren für Listenhunde; Erlaubnis (ab 18, Zuverlässigkeit, Eignung, Sachkunde, Wesenstest, Chip, Haftpflicht) nur für im Einzelfall festgestellte gefährliche Hunde (§§ 4 Abs. 2, 6). Zucht, Vermehrung und Handel mit Listenhunden seit 01.03.2016 verboten (§ 3 Abs. 4). Durchführungsverordnung: HundeVO LSA, https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-GefHuGDVSTrahmen
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im Ort. In der freien Landschaft (Wald, Feld, Feld- und Waldwege) dürfen Hunde nur unter Aufsicht laufen und sind vom 1. März bis 15. Juli grundsätzlich anzuleinen (§ 28 Abs. 2 LWaldG). Für im Einzelfall gefährliche Hunde gilt bis zur Erlaubnis Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2 HundeG LSA); nach Erteilung keine gesetzliche Leinenpflicht mehr, aber Anordnung im Einzelfall möglich. Im Übrigen regeln Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 14 Abs. 2 HundeG LSA i. V. m. § 94 SOG LSA).
- Sachkunde
- Für alle Hunde: Chip (Transponder) spätestens 6 Monate nach Geburt (§ 2 Abs. 2) und Meldung an das zentrale Hunderegister beim Landesverwaltungsamt mit Transpondernummer und Versicherungsnachweis (§ 15 Abs. 3; gilt zugleich als Hundesteuer-Anmeldung). Kein allgemeiner Sachkundenachweis.
- Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz, HundeG LSA), Fassung vom 27. Oktober 2015 (geprüft am 28. September 2026)
Naumburg (Saale) im Vergleich
Naumburg (Saale) liegt 13 € über dem Median der 14 erfassten Städte in Sachsen-Anhalt (87 €). In Sachsen-Anhalt steht Naumburg (Saale) auf Platz 10 von 14 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Naumburg (Saale) Platz 281 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Naumburg (Saale) | – | 100 € | 250 € |
| Weißenfels | 12 km | 96 € | 216 € |
| Zeitz | 25 km | 72 € | 168 € |
| Merseburg | 26 km | 72 € | 186 € |
| Jena | 29 km | 102 € | 222 € |
| Gera | 36 km | 96 € | 220,80 € |
| Median Sachsen-Anhalt | – | 87 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Naumburg (Saale)
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Naumburg (Saale) für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Naumburg (Saale) 250 € im Jahr: 100 € für den ersten und 150 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Naumburg (Saale) einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Naumburg (Saale) 360 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 100 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Naumburg (Saale) anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Naumburg (Saale) innerhalb von 2 Wochen anmelden.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Naumburg (Saale) befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Naumburg (Saale) gilt: Hunde aus dem Tierheim der Stadt Naumburg: 12 Monate befreit.
Wann ist die Hundesteuer in Naumburg (Saale) fällig?
Die Hundesteuersatzung von Naumburg (Saale) nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer im Gebiet der Stadt Naumburg (Saale) vom 09.10.2000, zuletzt geändert durch die 5. Änderungssatzung vom 01.06.2022 (Lesefassung, in Kraft 01.01.2023)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 1. Juni 2022
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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