Hundesteuer Weißenfels 2026

In Weißenfels kostet der erste Hund 96 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 636 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Seit 1. Januar 2026 kostet der erste Hund 96 € statt 60 € im Jahr.

Erster Hund96 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen216 €pro Jahr
Gefährlicher Hund636 €pro Jahr

Steuersätze in Weißenfels

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund96 €
Zweiter Hund120 €
Jeder weitere Hund144 €
Gefährlicher Hund636 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 6 Abs. 3 der Satzung: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier (einschließlich Miniatur Bullterrier) und deren Kreuzungen sowie im Einzelfall nach dem Hundegesetz LSA als gefährlich festgestellte Hunde; jeder weitere gefährliche Hund 792 €

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Weißenfels?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 96 € 960 €
2 Hunde 216 € 2.160 €
3 Hunde 360 € 3.600 €
1 gefährlicher Hund 636 € 6.360 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Weißenfels: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Weißenfels an. Hund in Weißenfels anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundehaftpflicht. In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  3. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Sachsen-Anhalt: Chippflicht spätestens 6 Monate nach der Geburt und Meldung an das zentrale Hunderegister mit Chipnummer und Versicherungsnachweis; die Meldung gilt zugleich als Anmeldung zur Hundesteuer.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Weißenfels gilt:
    • Hunde aus einem vertraglich mit der Stadt Weißenfels gebundenen Tierheim: bis zum Ablauf von sechs Monaten ab dem Monat des Erwerbs
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 96 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Weißenfels abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, gehörloser oder hilfloser Personen dienen (Merkzeichen Bl, Gl, H oder aG)
  • Gebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, die ausschließlich zur Bewachung von Herden verwendet werden
  • Jagdgebrauchshunde von Jagdausübungsberechtigten und bestätigten Jagdaufsehern mit Jagdschein, die ausschließlich zur Jagd eingesetzt werden
  • Hunde aus einem vertraglich mit der Stadt Weißenfels gebundenen Tierheim: bis zum Ablauf von sechs Monaten ab dem Monat des Erwerbs

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Ersthund zur Bewachung bewohnter Gebäude mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude
  • 50 % für einen Ersthund zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude
  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde, die für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst bereitstehen
  • 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung von Jagdausübungsberechtigten
  • 50 % für Hunde, die beruflich im Wachdienst eingesetzt werden
  • Zwingersteuer für nichtgewerbliche Züchter: 96 € für zwei, 156 € für drei, 180 € für vier und mehr Zuchthunde
  • Keine Vergünstigung für gefährliche Hunde (außer Tierheimbefreiung für vom Ordnungsamt sichergestellte Hunde)

Landesrecht in Sachsen-Anhalt

Hundehaftpflicht
In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für alle Hunde spätestens 3 Monate nach der Geburt, mind. 1 Mio. Euro Personen-/Sachschäden und 50.000 Euro Vermögensschäden (§ 2 Abs. 3 HundeG LSA).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier. Das Gesetz verweist auf § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes (Bund); für diese Rassen und Kreuzungen, bei denen der Phänotyp einer der Rassen erkennbar ist, wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 3 Abs. 2 HundeG LSA; Merkmale in HundeVO LSA). Haltung ist nur zulässig, wenn binnen sechs Monaten ab Haltungsbeginn ein bestandener Wesenstest nachgewiesen wird (§ 4 Abs. 1); nach Halterwechsel erneuter Wesenstest binnen sechs Monaten (§ 10 Abs. 3). Kein Erlaubnisverfahren für Listenhunde; Erlaubnis (ab 18, Zuverlässigkeit, Eignung, Sachkunde, Wesenstest, Chip, Haftpflicht) nur für im Einzelfall festgestellte gefährliche Hunde (§§ 4 Abs. 2, 6). Zucht, Vermehrung und Handel mit Listenhunden seit 01.03.2016 verboten (§ 3 Abs. 4). Durchführungsverordnung: HundeVO LSA, https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-GefHuGDVSTrahmen
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im Ort. In der freien Landschaft (Wald, Feld, Feld- und Waldwege) dürfen Hunde nur unter Aufsicht laufen und sind vom 1. März bis 15. Juli grundsätzlich anzuleinen (§ 28 Abs. 2 LWaldG). Für im Einzelfall gefährliche Hunde gilt bis zur Erlaubnis Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2 HundeG LSA); nach Erteilung keine gesetzliche Leinenpflicht mehr, aber Anordnung im Einzelfall möglich. Im Übrigen regeln Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 14 Abs. 2 HundeG LSA i. V. m. § 94 SOG LSA).
Sachkunde
Für alle Hunde: Chip (Transponder) spätestens 6 Monate nach Geburt (§ 2 Abs. 2) und Meldung an das zentrale Hunderegister beim Landesverwaltungsamt mit Transpondernummer und Versicherungsnachweis (§ 15 Abs. 3; gilt zugleich als Hundesteuer-Anmeldung). Kein allgemeiner Sachkundenachweis.
Rechtsgrundlage
Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz, HundeG LSA), Fassung vom 27. Oktober 2015 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Sachsen-Anhalt

Weißenfels im Vergleich

Weißenfels liegt 9 € über dem Median der 14 erfassten Städte in Sachsen-Anhalt (87 €). In Sachsen-Anhalt steht Weißenfels auf Platz 9 von 14 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Weißenfels Platz 228 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Weißenfels–96 €216 €
Naumburg (Saale) 12 km 100 € 250 €
Merseburg 18 km 72 € 186 €
Zeitz 20 km 72 € 168 €
Halle (Saale) 31 km 120 € 300 €
Leipzig 32 km 150 € 300 €
Median Sachsen-Anhalt–87 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Weißenfels

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Weißenfels für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Weißenfels 216 € im Jahr: 96 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Weißenfels einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Weißenfels 636 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 96 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Weißenfels anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Weißenfels innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Weißenfels befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Weißenfels gilt: Hunde aus einem vertraglich mit der Stadt Weißenfels gebundenen Tierheim: bis zum Ablauf von sechs Monaten ab dem Monat des Erwerbs.

Wann ist die Hundesteuer in Weißenfels fällig?

Die Hundesteuersatzung von Weißenfels nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Weißenfels vom 16.12.2010, zuletzt geändert durch die Änderungssatzung vom 11.12.2025 (WSF-ABl. Nr. 12/2025, S. 10)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
11. Dezember 2025
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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