Hundesteuer Bitterfeld-Wolfen 2026
Stand: Satzung vom 2. Dezember 2015, geprüft am 1. Oktober 2026
In Bitterfeld-Wolfen kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 80 €. Für einen gefährlichen Hund werden 500 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2016.
Hunde aus dem Tierheim Bitterfeld sind sechs Monate steuerfrei.
Steuersätze in Bitterfeld-Wolfen
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 80 € |
| Jeder weitere Hund | 120 € |
| Gefährlicher Hund | 500 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 7 der Satzung: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Miniatur Bullterrier und deren Kreuzungen sowie im Einzelfall von der zuständigen Behörde als gefährlich festgestellte Hunde; auf Antrag normaler Satz nach bestandenem Wesenstest
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bitterfeld-Wolfen?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 140 € | 1.400 € |
| 3 Hunde | 260 € | 2.600 € |
| 1 gefährlicher Hund | 500 € | 5.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Bitterfeld-Wolfen: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen an. Hund in Bitterfeld-Wolfen anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Sachsen-Anhalt: Chippflicht spätestens 6 Monate nach der Geburt und Meldung an das zentrale Hunderegister mit Chipnummer und Versicherungsnachweis; die Meldung gilt zugleich als Anmeldung zur Hundesteuer.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Bitterfeld-Wolfen gilt:
- Hunde aus dem Tierheim Bitterfeld: 6 Monate befreit
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; Jahresvorauszahlung oder auf Antrag (bis 30.11. des Vorjahres) jährlich zum 01.07.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Bitterfeld-Wolfen abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten und den Hund anderswo in Deutschland versteuern
- Rettungshunde mit Prüfung nach DIN 13050
- Blindenführhunde
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Selbstgezogene Zuchthunde bis 6 Monate
- Hunde aus dem Tierheim Bitterfeld: 6 Monate befreit
- Keine Befreiung für gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für Hunde mit Begleithundeprüfung bei einem VDH-anerkannten Verein
- 50 % für Jagdgebrauchshunde mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung
- Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde
Landesrecht in Sachsen-Anhalt
- Hundehaftpflicht
- In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für alle Hunde spätestens 3 Monate nach der Geburt, mind. 1 Mio. Euro Personen-/Sachschäden und 50.000 Euro Vermögensschäden (§ 2 Abs. 3 HundeG LSA).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier. Das Gesetz verweist auf § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes (Bund); für diese Rassen und Kreuzungen, bei denen der Phänotyp einer der Rassen erkennbar ist, wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 3 Abs. 2 HundeG LSA; Merkmale in HundeVO LSA). Haltung ist nur zulässig, wenn binnen sechs Monaten ab Haltungsbeginn ein bestandener Wesenstest nachgewiesen wird (§ 4 Abs. 1); nach Halterwechsel erneuter Wesenstest binnen sechs Monaten (§ 10 Abs. 3). Kein Erlaubnisverfahren für Listenhunde; Erlaubnis (ab 18, Zuverlässigkeit, Eignung, Sachkunde, Wesenstest, Chip, Haftpflicht) nur für im Einzelfall festgestellte gefährliche Hunde (§§ 4 Abs. 2, 6). Zucht, Vermehrung und Handel mit Listenhunden seit 01.03.2016 verboten (§ 3 Abs. 4). Durchführungsverordnung: HundeVO LSA, https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-GefHuGDVSTrahmen
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im Ort. In der freien Landschaft (Wald, Feld, Feld- und Waldwege) dürfen Hunde nur unter Aufsicht laufen und sind vom 1. März bis 15. Juli grundsätzlich anzuleinen (§ 28 Abs. 2 LWaldG). Für im Einzelfall gefährliche Hunde gilt bis zur Erlaubnis Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2 HundeG LSA); nach Erteilung keine gesetzliche Leinenpflicht mehr, aber Anordnung im Einzelfall möglich. Im Übrigen regeln Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 14 Abs. 2 HundeG LSA i. V. m. § 94 SOG LSA).
- Sachkunde
- Für alle Hunde: Chip (Transponder) spätestens 6 Monate nach Geburt (§ 2 Abs. 2) und Meldung an das zentrale Hunderegister beim Landesverwaltungsamt mit Transpondernummer und Versicherungsnachweis (§ 15 Abs. 3; gilt zugleich als Hundesteuer-Anmeldung). Kein allgemeiner Sachkundenachweis.
- Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz, HundeG LSA), Fassung vom 27. Oktober 2015 (geprüft am 28. September 2026)
Bitterfeld-Wolfen im Vergleich
Bitterfeld-Wolfen liegt 27 € unter dem Median der 14 erfassten Städte in Sachsen-Anhalt (87 €). In Sachsen-Anhalt teilt sich Bitterfeld-Wolfen Platz 1 von 14 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Bitterfeld-Wolfen Platz 44 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Bitterfeld-Wolfen | – | 60 € | 140 € |
| Delitzsch | 11 km | 84 € | 204 € |
| Dessau-Roßlau | 24 km | 90 € | 270 € |
| Halle (Saale) | 29 km | 120 € | 300 € |
| Leipzig | 32 km | 150 € | 300 € |
| Wittenberg | 35 km | 84 € | 216 € |
| Median Sachsen-Anhalt | – | 87 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bitterfeld-Wolfen
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bitterfeld-Wolfen für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Bitterfeld-Wolfen 140 € im Jahr: 60 € für den ersten und 80 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Bitterfeld-Wolfen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bitterfeld-Wolfen 500 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Bitterfeld-Wolfen anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Bitterfeld-Wolfen innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Bitterfeld-Wolfen befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Bitterfeld-Wolfen gilt: Hunde aus dem Tierheim Bitterfeld: 6 Monate befreit.
Wann ist die Hundesteuer in Bitterfeld-Wolfen fällig?
Die Hundesteuersatzung von Bitterfeld-Wolfen nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; Jahresvorauszahlung oder auf Antrag (bis 30.11. des Vorjahres) jährlich zum 01.07.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen vom 29.08.2011, Lesefassung mit 3. Änderungssatzung (Stadtrat 02.12.2015, Amtsblatt 19.12.2015)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 2. Dezember 2015
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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