Hundesteuer Bitterfeld-Wolfen 2026

In Bitterfeld-Wolfen kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 80 €. Für einen gefährlichen Hund werden 500 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2016.

Hunde aus dem Tierheim Bitterfeld sind sechs Monate steuerfrei.

Erster Hund60 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen140 €pro Jahr
Gefährlicher Hund500 €pro Jahr

Steuersätze in Bitterfeld-Wolfen

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2016
Erster Hund60 €
Zweiter Hund80 €
Jeder weitere Hund120 €
Gefährlicher Hund500 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 7 der Satzung: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Miniatur Bullterrier und deren Kreuzungen sowie im Einzelfall von der zuständigen Behörde als gefährlich festgestellte Hunde; auf Antrag normaler Satz nach bestandenem Wesenstest

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bitterfeld-Wolfen?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 60 € 600 €
2 Hunde 140 € 1.400 €
3 Hunde 260 € 2.600 €
1 gefährlicher Hund 500 € 5.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Bitterfeld-Wolfen: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen an. Hund in Bitterfeld-Wolfen anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Sachsen-Anhalt: Chippflicht spätestens 6 Monate nach der Geburt und Meldung an das zentrale Hunderegister mit Chipnummer und Versicherungsnachweis; die Meldung gilt zugleich als Anmeldung zur Hundesteuer.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Bitterfeld-Wolfen gilt:
    • Hunde aus dem Tierheim Bitterfeld: 6 Monate befreit
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; Jahresvorauszahlung oder auf Antrag (bis 30.11. des Vorjahres) jährlich zum 01.07.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Bitterfeld-Wolfen abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten und den Hund anderswo in Deutschland versteuern
  • Rettungshunde mit Prüfung nach DIN 13050
  • Blindenführhunde
  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Selbstgezogene Zuchthunde bis 6 Monate
  • Hunde aus dem Tierheim Bitterfeld: 6 Monate befreit
  • Keine Befreiung für gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude
  • 50 % für Hunde mit Begleithundeprüfung bei einem VDH-anerkannten Verein
  • 50 % für Jagdgebrauchshunde mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung
  • Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde

Landesrecht in Sachsen-Anhalt

Hundehaftpflicht
In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für alle Hunde spätestens 3 Monate nach der Geburt, mind. 1 Mio. Euro Personen-/Sachschäden und 50.000 Euro Vermögensschäden (§ 2 Abs. 3 HundeG LSA).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier. Das Gesetz verweist auf § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes (Bund); für diese Rassen und Kreuzungen, bei denen der Phänotyp einer der Rassen erkennbar ist, wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 3 Abs. 2 HundeG LSA; Merkmale in HundeVO LSA). Haltung ist nur zulässig, wenn binnen sechs Monaten ab Haltungsbeginn ein bestandener Wesenstest nachgewiesen wird (§ 4 Abs. 1); nach Halterwechsel erneuter Wesenstest binnen sechs Monaten (§ 10 Abs. 3). Kein Erlaubnisverfahren für Listenhunde; Erlaubnis (ab 18, Zuverlässigkeit, Eignung, Sachkunde, Wesenstest, Chip, Haftpflicht) nur für im Einzelfall festgestellte gefährliche Hunde (§§ 4 Abs. 2, 6). Zucht, Vermehrung und Handel mit Listenhunden seit 01.03.2016 verboten (§ 3 Abs. 4). Durchführungsverordnung: HundeVO LSA, https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-GefHuGDVSTrahmen
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im Ort. In der freien Landschaft (Wald, Feld, Feld- und Waldwege) dürfen Hunde nur unter Aufsicht laufen und sind vom 1. März bis 15. Juli grundsätzlich anzuleinen (§ 28 Abs. 2 LWaldG). Für im Einzelfall gefährliche Hunde gilt bis zur Erlaubnis Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2 HundeG LSA); nach Erteilung keine gesetzliche Leinenpflicht mehr, aber Anordnung im Einzelfall möglich. Im Übrigen regeln Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 14 Abs. 2 HundeG LSA i. V. m. § 94 SOG LSA).
Sachkunde
Für alle Hunde: Chip (Transponder) spätestens 6 Monate nach Geburt (§ 2 Abs. 2) und Meldung an das zentrale Hunderegister beim Landesverwaltungsamt mit Transpondernummer und Versicherungsnachweis (§ 15 Abs. 3; gilt zugleich als Hundesteuer-Anmeldung). Kein allgemeiner Sachkundenachweis.
Rechtsgrundlage
Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz, HundeG LSA), Fassung vom 27. Oktober 2015 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Sachsen-Anhalt

Bitterfeld-Wolfen im Vergleich

Bitterfeld-Wolfen liegt 27 € unter dem Median der 14 erfassten Städte in Sachsen-Anhalt (87 €). In Sachsen-Anhalt teilt sich Bitterfeld-Wolfen Platz 1 von 14 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Bitterfeld-Wolfen Platz 44 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Bitterfeld-Wolfen–60 €140 €
Delitzsch 11 km 84 € 204 €
Dessau-Roßlau 24 km 90 € 270 €
Halle (Saale) 29 km 120 € 300 €
Leipzig 32 km 150 € 300 €
Wittenberg 35 km 84 € 216 €
Median Sachsen-Anhalt–87 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bitterfeld-Wolfen

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bitterfeld-Wolfen für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Bitterfeld-Wolfen 140 € im Jahr: 60 € für den ersten und 80 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Bitterfeld-Wolfen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bitterfeld-Wolfen 500 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Bitterfeld-Wolfen anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Bitterfeld-Wolfen innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Bitterfeld-Wolfen befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Bitterfeld-Wolfen gilt: Hunde aus dem Tierheim Bitterfeld: 6 Monate befreit.

Wann ist die Hundesteuer in Bitterfeld-Wolfen fällig?

Die Hundesteuersatzung von Bitterfeld-Wolfen nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; Jahresvorauszahlung oder auf Antrag (bis 30.11. des Vorjahres) jährlich zum 01.07.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen vom 29.08.2011, Lesefassung mit 3. Änderungssatzung (Stadtrat 02.12.2015, Amtsblatt 19.12.2015)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
2. Dezember 2015
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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