Hundesteuer Dessau-Roßlau 2026
In Dessau-Roßlau kostet der erste Hund 90 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 180 €. Für einen gefährlichen Hund werden 700 € fällig.
Hunde aus dem Tierheim Dessau-Roßlau sind ein Jahr steuerfrei.
Steuersätze in Dessau-Roßlau
| Erster Hund | 90 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 180 € |
| Jeder weitere Hund | 192 € |
| Gefährlicher Hund | 700 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 270 €, drei Hunde 462 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: § 5 Abs. 1 d/e, Abs. 3-5: Kampfhunde (u. a. Bandog, Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, American Staffordshire Terrier, Mastin Espanol, Mastino Neapoletano, American Pit-Bull-Terrier, Mastiff, Staffordshire-Bullterrier, Tosa Inu, Bullmastiff und Kreuzungen) sowie nach § 4 Abs. 4 GefHuG LSA festgestellte gefährliche Hunde; je 700 €; Regelsatz auf Antrag nach Wesenstest/Nachweisen gemäß GefHuG LSA
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- ein Hund zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG, H)
- Hunde aus dem Tierheim der Stadt Dessau-Roßlau (erworben oder länger als zwei Monate gepflegt): 1 Jahr befreit
- geprüfte Rettungshunde anerkannter Zivilschutzeinheiten
- Diensthunde öffentlich-rechtlicher Körperschaften
- Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung bei aktiven Jägern
Ermäßigt wird
- 50 % des Satzes für den ersten Hund für einen Wachhund bei Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % des Satzes für den ersten Hund für einen Hund von Empfängern laufender Leistungen nach SGB XII oder SGB II
- Keine Vergünstigung für Kampfhunde
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 14 Tage bei der Stadt anmelden.
- Hund in Dessau-Roßlau anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Dessau-Roßlau abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: halbjährlich zum 15. Februar und 15. August; auf Antrag jährlich zum 1. Juli
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Sachsen-Anhalt
- Hundehaftpflicht
- In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für alle Hunde spätestens 3 Monate nach der Geburt, mind. 1 Mio. Euro Personen-/Sachschäden und 50.000 Euro Vermögensschäden (§ 2 Abs. 3 HundeG LSA).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier. Das Gesetz verweist auf § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes (Bund); für diese Rassen und Kreuzungen, bei denen der Phänotyp einer der Rassen erkennbar ist, wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 3 Abs. 2 HundeG LSA; Merkmale in HundeVO LSA). Haltung ist nur zulässig, wenn binnen sechs Monaten ab Haltungsbeginn ein bestandener Wesenstest nachgewiesen wird (§ 4 Abs. 1); nach Halterwechsel erneuter Wesenstest binnen sechs Monaten (§ 10 Abs. 3). Kein Erlaubnisverfahren für Listenhunde; Erlaubnis (ab 18, Zuverlässigkeit, Eignung, Sachkunde, Wesenstest, Chip, Haftpflicht) nur für im Einzelfall festgestellte gefährliche Hunde (§§ 4 Abs. 2, 6). Zucht, Vermehrung und Handel mit Listenhunden seit 01.03.2016 verboten (§ 3 Abs. 4). Durchführungsverordnung: HundeVO LSA, https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-GefHuGDVSTrahmen
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im Ort. In der freien Landschaft (Wald, Feld, Feld- und Waldwege) dürfen Hunde nur unter Aufsicht laufen und sind vom 1. März bis 15. Juli grundsätzlich anzuleinen (§ 28 Abs. 2 LWaldG). Für im Einzelfall gefährliche Hunde gilt bis zur Erlaubnis Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2 HundeG LSA); nach Erteilung keine gesetzliche Leinenpflicht mehr, aber Anordnung im Einzelfall möglich. Im Übrigen regeln Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 14 Abs. 2 HundeG LSA i. V. m. § 94 SOG LSA).
- Sachkunde
- Für alle Hunde: Chip (Transponder) spätestens 6 Monate nach Geburt (§ 2 Abs. 2) und Meldung an das zentrale Hunderegister beim Landesverwaltungsamt mit Transpondernummer und Versicherungsnachweis (§ 15 Abs. 3; gilt zugleich als Hundesteuer-Anmeldung). Kein allgemeiner Sachkundenachweis.
- Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz – HundeG LSA), Fassung vom 27. Oktober 2015 (geprüft am 28. September 2026)
Dessau-Roßlau im Vergleich
Dessau-Roßlau liegt 24 € unter dem Median der 3 erfassten Städte in Sachsen-Anhalt (114 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Dessau-Roßlau Platz 42 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Dessau-Roßlau | – | 90 € | 270 € |
| Halle (Saale) | 44 km | 120 € | 300 € |
| Magdeburg | 53 km | 114 € | 228 € |
| Leipzig | 56 km | 150 € | 300 € |
| Brandenburg an der Havel | 67 km | 72 € | 168 € |
| Potsdam | 84 km | 108 € | 252 € |
| Median Sachsen-Anhalt | – | 114 € |
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Dessau-Roßlau vom 29. November 2007 in der Fassung der 3. Änderung vom 14. Juli 2020 (Lesefassung)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 14. Juli 2020
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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