Hundesteuer Dessau-Roßlau 2026

In Dessau-Roßlau kostet der erste Hund 90 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 180 €. Für einen gefährlichen Hund werden 700 € fällig.

Hunde aus dem Tierheim Dessau-Roßlau sind ein Jahr steuerfrei.

Erster Hund90 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen270 €pro Jahr
Gefährlicher Hund700 €pro Jahr

Steuersätze in Dessau-Roßlau

Hundesteuer pro Hund und Jahr
Erster Hund90 €
Zweiter Hund180 €
Jeder weitere Hund192 €
Gefährlicher Hund700 €

Zusammen kosten zwei Hunde 270 €, drei Hunde 462 € im Jahr.

Als gefährlich gilt: § 5 Abs. 1 d/e, Abs. 3-5: Kampfhunde (u. a. Bandog, Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, American Staffordshire Terrier, Mastin Espanol, Mastino Neapoletano, American Pit-Bull-Terrier, Mastiff, Staffordshire-Bullterrier, Tosa Inu, Bullmastiff und Kreuzungen) sowie nach § 4 Abs. 4 GefHuG LSA festgestellte gefährliche Hunde; je 700 €; Regelsatz auf Antrag nach Wesenstest/Nachweisen gemäß GefHuG LSA

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • ein Hund zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG, H)
  • Hunde aus dem Tierheim der Stadt Dessau-Roßlau (erworben oder länger als zwei Monate gepflegt): 1 Jahr befreit
  • geprüfte Rettungshunde anerkannter Zivilschutzeinheiten
  • Diensthunde öffentlich-rechtlicher Körperschaften
  • Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung bei aktiven Jägern

Ermäßigt wird

  • 50 % des Satzes für den ersten Hund für einen Wachhund bei Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude
  • 50 % des Satzes für den ersten Hund für einen Hund von Empfängern laufender Leistungen nach SGB XII oder SGB II
  • Keine Vergünstigung für Kampfhunde

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 14 Tage bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Dessau-Roßlau anmelden (offizielle Seite)
  • Hund in Dessau-Roßlau abmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: halbjährlich zum 15. Februar und 15. August; auf Antrag jährlich zum 1. Juli
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Sachsen-Anhalt

Hundehaftpflicht
In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für alle Hunde spätestens 3 Monate nach der Geburt, mind. 1 Mio. Euro Personen-/Sachschäden und 50.000 Euro Vermögensschäden (§ 2 Abs. 3 HundeG LSA).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier. Das Gesetz verweist auf § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes (Bund); für diese Rassen und Kreuzungen, bei denen der Phänotyp einer der Rassen erkennbar ist, wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 3 Abs. 2 HundeG LSA; Merkmale in HundeVO LSA). Haltung ist nur zulässig, wenn binnen sechs Monaten ab Haltungsbeginn ein bestandener Wesenstest nachgewiesen wird (§ 4 Abs. 1); nach Halterwechsel erneuter Wesenstest binnen sechs Monaten (§ 10 Abs. 3). Kein Erlaubnisverfahren für Listenhunde; Erlaubnis (ab 18, Zuverlässigkeit, Eignung, Sachkunde, Wesenstest, Chip, Haftpflicht) nur für im Einzelfall festgestellte gefährliche Hunde (§§ 4 Abs. 2, 6). Zucht, Vermehrung und Handel mit Listenhunden seit 01.03.2016 verboten (§ 3 Abs. 4). Durchführungsverordnung: HundeVO LSA, https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-GefHuGDVSTrahmen
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im Ort. In der freien Landschaft (Wald, Feld, Feld- und Waldwege) dürfen Hunde nur unter Aufsicht laufen und sind vom 1. März bis 15. Juli grundsätzlich anzuleinen (§ 28 Abs. 2 LWaldG). Für im Einzelfall gefährliche Hunde gilt bis zur Erlaubnis Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2 HundeG LSA); nach Erteilung keine gesetzliche Leinenpflicht mehr, aber Anordnung im Einzelfall möglich. Im Übrigen regeln Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 14 Abs. 2 HundeG LSA i. V. m. § 94 SOG LSA).
Sachkunde
Für alle Hunde: Chip (Transponder) spätestens 6 Monate nach Geburt (§ 2 Abs. 2) und Meldung an das zentrale Hunderegister beim Landesverwaltungsamt mit Transpondernummer und Versicherungsnachweis (§ 15 Abs. 3; gilt zugleich als Hundesteuer-Anmeldung). Kein allgemeiner Sachkundenachweis.
Rechtsgrundlage
Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz – HundeG LSA), Fassung vom 27. Oktober 2015 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Sachsen-Anhalt

Dessau-Roßlau im Vergleich

Dessau-Roßlau liegt 24 € unter dem Median der 3 erfassten Städte in Sachsen-Anhalt (114 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Dessau-Roßlau Platz 42 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Dessau-Roßlau–90 €270 €
Halle (Saale) 44 km 120 € 300 €
Magdeburg 53 km 114 € 228 €
Leipzig 56 km 150 € 300 €
Brandenburg an der Havel 67 km 72 € 168 €
Potsdam 84 km 108 € 252 €
Median Sachsen-Anhalt–114 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Dessau-Roßlau vom 29. November 2007 in der Fassung der 3. Änderung vom 14. Juli 2020 (Lesefassung)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
14. Juli 2020
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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