Hundesteuer Köthen (Anhalt) 2026
Stand: Satzung vom 11. Dezember 2015, geprüft am 4. Oktober 2026
In Köthen (Anhalt) kostet der erste Hund 80 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 110 €. Für einen gefährlichen Hund werden 500 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2016.
Für übernommene örtliche Fundhunde gibt es auf Antrag im ersten Jahr 50 % und im zweiten Jahr 25 % Steuerermäßigung.
Steuersätze in Köthen (Anhalt)
| Erster Hund | 80 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 110 € |
| Jeder weitere Hund | 140 € |
| Gefährlicher Hund | 500 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2: Pit-Bull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bull-Terrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Rassen; außerdem im Einzelfall gefährliche Hunde, insbesondere auf Angriffslust oder übermäßige Kampfbereitschaft oder Schärfe gezüchtete, ausgebildete oder abgerichtete Hunde, bissige Hunde sowie Hunde, die wiederholt Menschen gefahrdrohend anspringen oder unkontrolliert Tiere hetzen oder reißen; 500 € für jeden gefährlichen Hund
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Köthen (Anhalt)?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 80 € | 800 € |
| 2 Hunde | 190 € | 1.900 € |
| 3 Hunde | 330 € | 3.300 € |
| 1 gefährlicher Hund | 500 € | 5.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Köthen (Anhalt): das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei selbstgeborenen Hunden innerhalb von 2 Wochen nach Vollendung des dritten Lebensmonats bei der Stadt Köthen (Anhalt) an. Hund in Köthen (Anhalt) anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Sachsen-Anhalt: Chippflicht spätestens 6 Monate nach der Geburt und Meldung an das zentrale Hunderegister mit Chipnummer und Versicherungsnachweis; die Meldung gilt zugleich als Anmeldung zur Hundesteuer.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Köthen (Anhalt)
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 80 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag bis zum 30.11. des Vorjahres jährlich zum 01.07.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Köthen (Anhalt) abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Aufenthalt bis zu zwei Monaten: mitgebrachte Hunde, die in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert oder steuerbefreit sind
- Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), nicht für gefährliche Hunde
- Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung von Herden in der benötigten Anzahl, nicht für gefährliche Hunde
- Selbstgezogene Hunde bis zum Alter von sechs Monaten im Zwinger bei Erfüllung der Zuchtvoraussetzungen nach § 6, nicht für gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für erforderliche Wachhunde bei Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt
- 50 % für Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten mit Jagdschein, höchstens zwei Hunde
- 50 % für verwendete Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit anerkannter Prüfung
- 75 % für geeignete, erforderliche Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt
- 25 % für Empfänger von Grundsicherungsleistungen (ALG II) oder Sozialgeld nach SGB II beziehungsweise Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII, nur für einen Hund
- Übernahme eines örtlichen Fundhundes von der zuständigen Fundtierstelle: 50 % in den ersten zwölf Monaten, 25 % in den folgenden zwölf Monaten; keine gleichzeitige Ermäßigung nach § 5 Abs. 1 oder 2
- 50 % je Zuchthund für zuverlässige Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin, bei Erfüllung der Voraussetzungen nach § 6
- Keine Ermäßigungen nach §§ 5 und 6 für gefährliche Hunde
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Sachsen-Anhalt
- Hundehaftpflicht
- In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für alle Hunde spätestens drei Monate nach der Geburt: Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Euro für Personen- und Sachschäden und 50.000 Euro für sonstige Vermögensschäden (§ 2 Abs. 3). Ausgenommen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Pflicht gilt für alle nach dem 28. Februar 2009 geborenen Hunde und für gefährliche Hunde (§ 20).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier. Für die Hunde, die nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes nicht eingeführt werden dürfen, wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 3 Abs. 2). Die Rasse bestimmt sich nach dem äußeren Erscheinungsbild (Phänotyp). Kreuzungen, bei denen der Phänotyp einer dieser Rassen zu erkennen ist, zählen mit. Daneben gelten Hunde nach einem Vorfall im Einzelfall als gefährlich, etwa nach einem Biss mit nicht nur geringfügiger Verletzung oder bei wiederholtem gefahrdrohenden Anspringen (§ 3 Abs. 3). Die Behörde stellt das nach Prüfung fest (§ 4 Abs. 4).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht innerorts im Land. Die Gemeinden regeln das per Gefahrenabwehrverordnung. Im Hundegesetz gilt Leine und Maulkorb nur für Hunde, die im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurden und noch keine Erlaubnis haben, außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 5 Abs. 2). In der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen (§ 28 Abs. 2 Satz 1 LWaldG).
- Sachkunde
- Es gibt keinen allgemeinen Sachkundenachweis für Hundehalter. Nur wer einen im Einzelfall als gefährlich festgestellten Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss dafür die Sachkunde mit einer theoretischen und praktischen Prüfung nachweisen (§ 6, § 9). Für Listenhunde ist ein Wesenstest vorgeschrieben, keine Sachkundeprüfung. Wer einen solchen Hund für den Halter führen will, braucht eine Bescheinigung der Behörde. Dafür muss er dieselben Voraussetzungen erfüllen, also auch die Sachkunde (§ 11 Abs. 4).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz, HundeG LSA), Fassung vom 1. März 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Köthen (Anhalt) im Vergleich
Köthen (Anhalt) entspricht genau dem Median der 21 erfassten Städte in Sachsen-Anhalt (80 €). In Sachsen-Anhalt teilt sich Köthen (Anhalt) Platz 11 von 21 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Köthen (Anhalt) Platz 232 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Köthen (Anhalt) | – | 80 € | 190 € |
| Bernburg (Saale) | 17 km | 60 € | 120 € |
| Dessau-Roßlau | 21 km | 90 € | 270 € |
| Bitterfeld-Wolfen | 28 km | 60 € | 140 € |
| Landsberg | 28 km | 60 € | 144 € |
| Staßfurt | 29 km | 60 € | 140 € |
| Median Sachsen-Anhalt | – | 80 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Köthen (Anhalt)
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Köthen (Anhalt) für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Köthen (Anhalt) 190 € im Jahr: 80 € für den ersten und 110 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Köthen (Anhalt) einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Köthen (Anhalt) 500 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 80 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Köthen (Anhalt) anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Köthen (Anhalt) innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei selbstgeborenen Hunden innerhalb von 2 Wochen nach Vollendung des dritten Lebensmonats anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Köthen (Anhalt) fällig?
Die Hundesteuersatzung von Köthen (Anhalt) nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag bis zum 30.11. des Vorjahres jährlich zum 01.07.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Köthen (Anhalt) vom 11.12.2015 (Amtsblatt 12/2015), Lesefassung Stand 28.01.2016
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 11. Dezember 2015
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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