Hundesteuer Bernburg (Saale) 2026
Stand: Satzung vom 19. Dezember 2017, geprüft am 1. Oktober 2026
In Bernburg (Saale) kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2015.
In Bernburg kostet jeder Hund 60 € im Jahr, auch der zweite und weitere, und es gibt keinen erhöhten Satz für gefährliche Hunde.
Steuersätze in Bernburg (Saale)
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 60 € |
| Jeder weitere Hund | 60 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bernburg (Saale)?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 120 € | 1.200 € |
| 3 Hunde | 180 € | 1.800 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Bernburg (Saale): das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Bernburg (Saale) an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Sachsen-Anhalt: Chippflicht spätestens 6 Monate nach der Geburt und Meldung an das zentrale Hunderegister mit Chipnummer und Versicherungsnachweis; die Meldung gilt zugleich als Anmeldung zur Hundesteuer.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Bernburg (Saale) gilt:
- Hunde aus einem Tierheim: 12 Monate befreit
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Hunde aus einem Tierheim: 12 Monate befreit
- Geprüfte Sanitäts-, Schutz- und Rettungshunde anerkannter Sanitäts- und Zivilschutzeinheiten
- Jagdgebrauchshunde von Jagdausübungsberechtigten und bestätigten Jagdaufsehern mit Jagdschein, die ausschließlich zur Jagd eingesetzt werden
Landesrecht in Sachsen-Anhalt
- Hundehaftpflicht
- In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für alle Hunde spätestens 3 Monate nach der Geburt, mind. 1 Mio. Euro Personen-/Sachschäden und 50.000 Euro Vermögensschäden (§ 2 Abs. 3 HundeG LSA).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier. Das Gesetz verweist auf § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes (Bund); für diese Rassen und Kreuzungen, bei denen der Phänotyp einer der Rassen erkennbar ist, wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 3 Abs. 2 HundeG LSA; Merkmale in HundeVO LSA). Haltung ist nur zulässig, wenn binnen sechs Monaten ab Haltungsbeginn ein bestandener Wesenstest nachgewiesen wird (§ 4 Abs. 1); nach Halterwechsel erneuter Wesenstest binnen sechs Monaten (§ 10 Abs. 3). Kein Erlaubnisverfahren für Listenhunde; Erlaubnis (ab 18, Zuverlässigkeit, Eignung, Sachkunde, Wesenstest, Chip, Haftpflicht) nur für im Einzelfall festgestellte gefährliche Hunde (§§ 4 Abs. 2, 6). Zucht, Vermehrung und Handel mit Listenhunden seit 01.03.2016 verboten (§ 3 Abs. 4). Durchführungsverordnung: HundeVO LSA, https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-GefHuGDVSTrahmen
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im Ort. In der freien Landschaft (Wald, Feld, Feld- und Waldwege) dürfen Hunde nur unter Aufsicht laufen und sind vom 1. März bis 15. Juli grundsätzlich anzuleinen (§ 28 Abs. 2 LWaldG). Für im Einzelfall gefährliche Hunde gilt bis zur Erlaubnis Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2 HundeG LSA); nach Erteilung keine gesetzliche Leinenpflicht mehr, aber Anordnung im Einzelfall möglich. Im Übrigen regeln Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 14 Abs. 2 HundeG LSA i. V. m. § 94 SOG LSA).
- Sachkunde
- Für alle Hunde: Chip (Transponder) spätestens 6 Monate nach Geburt (§ 2 Abs. 2) und Meldung an das zentrale Hunderegister beim Landesverwaltungsamt mit Transpondernummer und Versicherungsnachweis (§ 15 Abs. 3; gilt zugleich als Hundesteuer-Anmeldung). Kein allgemeiner Sachkundenachweis.
- Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz, HundeG LSA), Fassung vom 27. Oktober 2015 (geprüft am 28. September 2026)
Bernburg (Saale) im Vergleich
Bernburg (Saale) liegt 27 € unter dem Median der 14 erfassten Städte in Sachsen-Anhalt (87 €). In Sachsen-Anhalt teilt sich Bernburg (Saale) Platz 1 von 14 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Bernburg (Saale) Platz 44 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Bernburg (Saale) | – | 60 € | 120 € |
| Schönebeck (Elbe) | 25 km | 80 € | 180 € |
| Dessau-Roßlau | 35 km | 90 € | 270 € |
| Magdeburg | 38 km | 114 € | 228 € |
| Halle (Saale) | 38 km | 120 € | 300 € |
| Bitterfeld-Wolfen | 45 km | 60 € | 140 € |
| Median Sachsen-Anhalt | – | 87 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bernburg (Saale)
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bernburg (Saale) für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Bernburg (Saale) 120 € im Jahr: 60 € für den ersten und 60 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Bernburg (Saale) einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Bernburg (Saale) gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.
Bis wann muss ich einen Hund in Bernburg (Saale) anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Bernburg (Saale) innerhalb von 14 Tagen anmelden.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Bernburg (Saale) befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Bernburg (Saale) gilt: Hunde aus einem Tierheim: 12 Monate befreit.
Wann ist die Hundesteuer in Bernburg (Saale) fällig?
Die Hundesteuersatzung von Bernburg (Saale) nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung von Hundesteuer im Gebiet der Stadt Bernburg (Saale) vom 16.09.2014, zuletzt geändert am 19.12.2017 (Ortsrecht A 22.01, 48. Ergänzungslieferung)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 19. Dezember 2017
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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