Hundesteuer Staßfurt 2026
Stand: Satzung vom 11. Dezember 2025, geprüft am 4. Oktober 2026
In Staßfurt kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 80 €. Für einen gefährlichen Hund werden 350 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Für gelistete Rassen und Kreuzungen gelten 350 € jährlich, für amtlich als gefährlich festgestellte Hunde 200 €.
Steuersätze in Staßfurt
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 80 € |
| Jeder weitere Hund | 100 € |
| Gefährlicher Hund | 350 € |
Als gefährlich gilt: 350 € für Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden (§ 3 Abs. 4 a); 200 € für Hunde mit amtlich festgestellter Gefährlichkeit nach dem Hundegesetz Sachsen-Anhalt (§ 3 Abs. 4 b). Keine Steuervergünstigungen für gefährliche Hunde.
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Staßfurt?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 140 € | 1.400 € |
| 3 Hunde | 240 € | 2.400 € |
| 1 gefährlicher Hund | 350 € | 3.500 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Staßfurt: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tage nach Anschaffung oder Zuzug; neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Lebensmonats als angeschafft bei der Stadt Staßfurt an. Hund in Staßfurt anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Sachsen-Anhalt: Chippflicht spätestens 6 Monate nach der Geburt und Meldung an das zentrale Hunderegister mit Chipnummer und Versicherungsnachweis; die Meldung gilt zugleich als Anmeldung zur Hundesteuer.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Staßfurt
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich am 15.05.; bei einem Gesamtbetrag über 51 € in vierteljährlichen Teilbeträgen am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Staßfurt abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Jagdgebrauchshunde von Jagdausübungsberechtigten, Feldschutzkräften und bestätigten Jagdaufsehern mit Jagdschein, ausschließlich zur Jagd eingesetzt und mit bestätigtem Antrag
- Gebrauchshunde in erforderlicher Anzahl ausschließlich zur Bewachung von Herden
- Geprüfte Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten mit nachgewiesener Verwendung
- Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Wachhund für bewohnte Gebäude mehr als 300 m Luftlinie vom nächstbewohnten Gebäude entfernt
- 50 % für einen Wachhund für landwirtschaftliche Anwesen mehr als 400 m Luftlinie von den nächsten bewohnten Gebäuden entfernt
- 50 % für Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder berufsmäßiger Einzelwächter, die neben persönlichen Zwecken auch im Wachdienst benötigt werden
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Sachsen-Anhalt
- Hundehaftpflicht
- In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für alle Hunde spätestens drei Monate nach der Geburt: Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Euro für Personen- und Sachschäden und 50.000 Euro für sonstige Vermögensschäden (§ 2 Abs. 3). Ausgenommen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Pflicht gilt für alle nach dem 28. Februar 2009 geborenen Hunde und für gefährliche Hunde (§ 20).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier. Für die Hunde, die nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes nicht eingeführt werden dürfen, wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 3 Abs. 2). Die Rasse bestimmt sich nach dem äußeren Erscheinungsbild (Phänotyp). Kreuzungen, bei denen der Phänotyp einer dieser Rassen zu erkennen ist, zählen mit. Daneben gelten Hunde nach einem Vorfall im Einzelfall als gefährlich, etwa nach einem Biss mit nicht nur geringfügiger Verletzung oder bei wiederholtem gefahrdrohenden Anspringen (§ 3 Abs. 3). Die Behörde stellt das nach Prüfung fest (§ 4 Abs. 4).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht innerorts im Land. Die Gemeinden regeln das per Gefahrenabwehrverordnung. Im Hundegesetz gilt Leine und Maulkorb nur für Hunde, die im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurden und noch keine Erlaubnis haben, außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 5 Abs. 2). In der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen (§ 28 Abs. 2 Satz 1 LWaldG).
- Sachkunde
- Es gibt keinen allgemeinen Sachkundenachweis für Hundehalter. Nur wer einen im Einzelfall als gefährlich festgestellten Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss dafür die Sachkunde mit einer theoretischen und praktischen Prüfung nachweisen (§ 6, § 9). Für Listenhunde ist ein Wesenstest vorgeschrieben, keine Sachkundeprüfung. Wer einen solchen Hund für den Halter führen will, braucht eine Bescheinigung der Behörde. Dafür muss er dieselben Voraussetzungen erfüllen, also auch die Sachkunde (§ 11 Abs. 4).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz, HundeG LSA), Fassung vom 1. März 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Staßfurt im Vergleich
Staßfurt liegt 20 € unter dem Median der 21 erfassten Städte in Sachsen-Anhalt (80 €). In Sachsen-Anhalt teilt sich Staßfurt Platz 2 von 21 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Staßfurt Platz 78 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Staßfurt | – | 60 € | 140 € |
| Bernburg (Saale) | 12 km | 60 € | 120 € |
| Aschersleben | 14 km | 50 € | 150 € |
| Schönebeck (Elbe) | 22 km | 80 € | 180 € |
| Köthen (Anhalt) | 29 km | 80 € | 190 € |
| Magdeburg | 31 km | 114 € | 228 € |
| Median Sachsen-Anhalt | – | 80 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Staßfurt
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Staßfurt für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Staßfurt 140 € im Jahr: 60 € für den ersten und 80 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Staßfurt einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Staßfurt 350 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Staßfurt anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Staßfurt innerhalb von 14 Tage nach Anschaffung oder Zuzug; neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Lebensmonats als angeschafft anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Staßfurt fällig?
Die Hundesteuersatzung von Staßfurt nennt als Fälligkeit: jährlich am 15.05.; bei einem Gesamtbetrag über 51 € in vierteljährlichen Teilbeträgen am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Salzstadt Staßfurt vom 23.10.2008, Lesefassung mit 3. Änderung vom 11.12.2025, Stand 01.01.2026
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 11. Dezember 2025
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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