Hundesteuer Magdeburg 2026
In Magdeburg kostet der erste Hund 114 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Die Sätze gelten seit dem 1. August 2024.
Seit dem 20. Juli 2024 gibt es in Magdeburg keine Hundesteuermarken mehr.
Erster Hund114 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen228 €pro Jahr
Steuersätze in Magdeburg
| Erster Hund | 114 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 114 € |
| Jeder weitere Hund | 114 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Zusammen kosten zwei Hunde 228 €, drei Hunde 342 € im Jahr.
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Ein Hund, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe gehörloser Personen dient (fachärztliche Bescheinigung)
- Ein Hund, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe sonst hilfsbedürftiger Personen dient (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Hunde aus dem städtischen Tierheim Magdeburg: drei Jahre befreit
- Ausgebildete und zugelassene Diensthunde öffentlich-rechtlicher Körperschaften, die beim Hundeführer leben
- Geprüfte Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten (Antrag jährlich bis 31.01.)
- Erfolgreich geprüfte Jagdhunde mit jährlicher Bestätigung der unteren Jagdbehörde
- Geprüfte Assistenzhunde (AHundV) mit mindestens 12 Einsätzen pro Jahr in sozialen Einrichtungen
Ermäßigt wird
- 50 % (57 €) für einen Hund bei Bezug von Leistungen nach SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung), SGB II, Wohngeld oder Kinderzuschlag oder mit gültiger Otto-City-Card
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 14 Tage bei der Stadt anmelden.
- Hund in Magdeburg anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Magdeburg abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: jährlich zum 01.01.; auf Antrag halbjährlich zum 15.05. und 15.11.
- Magdeburg gibt keine Hundesteuermarke aus.
Landesrecht in Sachsen-Anhalt
- Hundehaftpflicht
- In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für alle Hunde spätestens 3 Monate nach der Geburt, mind. 1 Mio. Euro Personen-/Sachschäden und 50.000 Euro Vermögensschäden (§ 2 Abs. 3 HundeG LSA).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier. Das Gesetz verweist auf § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes (Bund); für diese Rassen und Kreuzungen, bei denen der Phänotyp einer der Rassen erkennbar ist, wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 3 Abs. 2 HundeG LSA; Merkmale in HundeVO LSA). Haltung ist nur zulässig, wenn binnen sechs Monaten ab Haltungsbeginn ein bestandener Wesenstest nachgewiesen wird (§ 4 Abs. 1); nach Halterwechsel erneuter Wesenstest binnen sechs Monaten (§ 10 Abs. 3). Kein Erlaubnisverfahren für Listenhunde; Erlaubnis (ab 18, Zuverlässigkeit, Eignung, Sachkunde, Wesenstest, Chip, Haftpflicht) nur für im Einzelfall festgestellte gefährliche Hunde (§§ 4 Abs. 2, 6). Zucht, Vermehrung und Handel mit Listenhunden seit 01.03.2016 verboten (§ 3 Abs. 4). Durchführungsverordnung: HundeVO LSA, https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-GefHuGDVSTrahmen
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im Ort. In der freien Landschaft (Wald, Feld, Feld- und Waldwege) dürfen Hunde nur unter Aufsicht laufen und sind vom 1. März bis 15. Juli grundsätzlich anzuleinen (§ 28 Abs. 2 LWaldG). Für im Einzelfall gefährliche Hunde gilt bis zur Erlaubnis Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2 HundeG LSA); nach Erteilung keine gesetzliche Leinenpflicht mehr, aber Anordnung im Einzelfall möglich. Im Übrigen regeln Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 14 Abs. 2 HundeG LSA i. V. m. § 94 SOG LSA).
- Sachkunde
- Für alle Hunde: Chip (Transponder) spätestens 6 Monate nach Geburt (§ 2 Abs. 2) und Meldung an das zentrale Hunderegister beim Landesverwaltungsamt mit Transpondernummer und Versicherungsnachweis (§ 15 Abs. 3; gilt zugleich als Hundesteuer-Anmeldung). Kein allgemeiner Sachkundenachweis.
- Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz – HundeG LSA), Fassung vom 27. Oktober 2015 (geprüft am 28. September 2026)
Magdeburg im Vergleich
Magdeburg entspricht genau dem Median der 3 erfassten Städte in Sachsen-Anhalt (114 €). Unter allen 200 erfassten Städten steht Magdeburg auf Platz 115 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Magdeburg | – | 114 € | 228 € |
| Dessau-Roßlau | 53 km | 90 € | 270 € |
| Wolfsburg | 66 km | 108 € | 252 € |
| Brandenburg an der Havel | 71 km | 72 € | 168 € |
| Wolfenbüttel | 75 km | 90 € | 222 € |
| Halle (Saale) | 75 km | 120 € | 300 € |
| Median Sachsen-Anhalt | – | 114 € |
Quelle
- Dokument
- Neufassung der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Magdeburg (Stadtratsbeschluss 13.06.2024, ausgefertigt 15.07.2024, Amtsblatt Nr. 14 vom 19.07.2024)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 15. Juli 2024
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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