Hundesteuer Schönebeck (Elbe) 2026
Stand: Satzung vom 30. April 2025, geprüft am 1. Oktober 2026
In Schönebeck (Elbe) kostet der erste Hund 80 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 100 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Juli 2022.
Hunde aus Tierheimen des Salzlandkreises sind im ersten Jahr steuerfrei.
Steuersätze in Schönebeck (Elbe)
| Erster Hund | 80 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 100 € |
| Jeder weitere Hund | 125 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Schönebeck (Elbe)?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 80 € | 800 € |
| 2 Hunde | 180 € | 1.800 € |
| 3 Hunde | 305 € | 3.050 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Schönebeck (Elbe): das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Schönebeck (Elbe) an. Hund in Schönebeck (Elbe) anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Schönebeck (Elbe) gibt keine Hundesteuermarke aus.
- Hundehaftpflicht. In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Sachsen-Anhalt: Chippflicht spätestens 6 Monate nach der Geburt und Meldung an das zentrale Hunderegister mit Chipnummer und Versicherungsnachweis; die Meldung gilt zugleich als Anmeldung zur Hundesteuer.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Schönebeck (Elbe) gilt:
- Hunde, die per Vertrag aus Tierheimen des Salzlandkreises erworben wurden: 1 Jahr ab Erwerb befreit (danach immer als erster Hund besteuert)
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 80 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 01.07.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Schönebeck (Elbe) abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Ein Hund, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe einer blinden, tauben oder sonst hilflosen Person dient (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Hütehunde, die ausschließlich zur Bewachung von Herden verwendet werden
- Erfolgreich geprüfte Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Sanitäts- und Zivilschutzeinheiten
- Hunde, die per Vertrag aus Tierheimen des Salzlandkreises erworben wurden: 1 Jahr ab Erwerb befreit (danach immer als erster Hund besteuert)
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Hund zur Bewachung bewohnter Gebäude mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude
Landesrecht in Sachsen-Anhalt
- Hundehaftpflicht
- In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für alle Hunde spätestens 3 Monate nach der Geburt, mind. 1 Mio. Euro Personen-/Sachschäden und 50.000 Euro Vermögensschäden (§ 2 Abs. 3 HundeG LSA).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier. Das Gesetz verweist auf § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes (Bund); für diese Rassen und Kreuzungen, bei denen der Phänotyp einer der Rassen erkennbar ist, wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 3 Abs. 2 HundeG LSA; Merkmale in HundeVO LSA). Haltung ist nur zulässig, wenn binnen sechs Monaten ab Haltungsbeginn ein bestandener Wesenstest nachgewiesen wird (§ 4 Abs. 1); nach Halterwechsel erneuter Wesenstest binnen sechs Monaten (§ 10 Abs. 3). Kein Erlaubnisverfahren für Listenhunde; Erlaubnis (ab 18, Zuverlässigkeit, Eignung, Sachkunde, Wesenstest, Chip, Haftpflicht) nur für im Einzelfall festgestellte gefährliche Hunde (§§ 4 Abs. 2, 6). Zucht, Vermehrung und Handel mit Listenhunden seit 01.03.2016 verboten (§ 3 Abs. 4). Durchführungsverordnung: HundeVO LSA, https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-GefHuGDVSTrahmen
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im Ort. In der freien Landschaft (Wald, Feld, Feld- und Waldwege) dürfen Hunde nur unter Aufsicht laufen und sind vom 1. März bis 15. Juli grundsätzlich anzuleinen (§ 28 Abs. 2 LWaldG). Für im Einzelfall gefährliche Hunde gilt bis zur Erlaubnis Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2 HundeG LSA); nach Erteilung keine gesetzliche Leinenpflicht mehr, aber Anordnung im Einzelfall möglich. Im Übrigen regeln Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 14 Abs. 2 HundeG LSA i. V. m. § 94 SOG LSA).
- Sachkunde
- Für alle Hunde: Chip (Transponder) spätestens 6 Monate nach Geburt (§ 2 Abs. 2) und Meldung an das zentrale Hunderegister beim Landesverwaltungsamt mit Transpondernummer und Versicherungsnachweis (§ 15 Abs. 3; gilt zugleich als Hundesteuer-Anmeldung). Kein allgemeiner Sachkundenachweis.
- Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz, HundeG LSA), Fassung vom 27. Oktober 2015 (geprüft am 28. September 2026)
Schönebeck (Elbe) im Vergleich
Schönebeck (Elbe) liegt 7 € unter dem Median der 14 erfassten Städte in Sachsen-Anhalt (87 €). In Sachsen-Anhalt steht Schönebeck (Elbe) auf Platz 5 von 14 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Schönebeck (Elbe) Platz 142 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Schönebeck (Elbe) | – | 80 € | 180 € |
| Magdeburg | 14 km | 114 € | 228 € |
| Bernburg (Saale) | 25 km | 60 € | 120 € |
| Dessau-Roßlau | 40 km | 90 € | 270 € |
| Halberstadt | 49 km | 104 € | 259 € |
| Bitterfeld-Wolfen | 60 km | 60 € | 140 € |
| Median Sachsen-Anhalt | – | 87 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Schönebeck (Elbe)
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Schönebeck (Elbe) für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Schönebeck (Elbe) 180 € im Jahr: 80 € für den ersten und 100 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Schönebeck (Elbe) einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Schönebeck (Elbe) gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.
Bis wann muss ich einen Hund in Schönebeck (Elbe) anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Schönebeck (Elbe) innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Schönebeck (Elbe) befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Schönebeck (Elbe) gilt: Hunde, die per Vertrag aus Tierheimen des Salzlandkreises erworben wurden: 1 Jahr ab Erwerb befreit (danach immer als erster Hund besteuert).
Wann ist die Hundesteuer in Schönebeck (Elbe) fällig?
Die Hundesteuersatzung von Schönebeck (Elbe) nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 01.07.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Schönebeck (Elbe) (HStS) vom 20.05.2022, Lesefassung mit der 2. Änderungssatzung vom 30.04.2025 (ABl. 15/2025)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 30. April 2025
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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