Hundesteuer Schönebeck (Elbe) 2026

In Schönebeck (Elbe) kostet der erste Hund 80 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 100 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Juli 2022.

Hunde aus Tierheimen des Salzlandkreises sind im ersten Jahr steuerfrei.

Erster Hund80 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen180 €pro Jahr

Steuersätze in Schönebeck (Elbe)

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Juli 2022
Erster Hund80 €
Zweiter Hund100 €
Jeder weitere Hund125 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Schönebeck (Elbe)?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 80 € 800 €
2 Hunde 180 € 1.800 €
3 Hunde 305 € 3.050 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Schönebeck (Elbe): das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Schönebeck (Elbe) an. Hund in Schönebeck (Elbe) anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Schönebeck (Elbe) gibt keine Hundesteuermarke aus.
  3. Hundehaftpflicht. In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Sachsen-Anhalt: Chippflicht spätestens 6 Monate nach der Geburt und Meldung an das zentrale Hunderegister mit Chipnummer und Versicherungsnachweis; die Meldung gilt zugleich als Anmeldung zur Hundesteuer.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Schönebeck (Elbe) gilt:
    • Hunde, die per Vertrag aus Tierheimen des Salzlandkreises erworben wurden: 1 Jahr ab Erwerb befreit (danach immer als erster Hund besteuert)
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 80 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 01.07.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Schönebeck (Elbe) abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Ein Hund, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe einer blinden, tauben oder sonst hilflosen Person dient (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Hütehunde, die ausschließlich zur Bewachung von Herden verwendet werden
  • Erfolgreich geprüfte Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Sanitäts- und Zivilschutzeinheiten
  • Hunde, die per Vertrag aus Tierheimen des Salzlandkreises erworben wurden: 1 Jahr ab Erwerb befreit (danach immer als erster Hund besteuert)

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund zur Bewachung bewohnter Gebäude mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude

Landesrecht in Sachsen-Anhalt

Hundehaftpflicht
In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für alle Hunde spätestens 3 Monate nach der Geburt, mind. 1 Mio. Euro Personen-/Sachschäden und 50.000 Euro Vermögensschäden (§ 2 Abs. 3 HundeG LSA).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier. Das Gesetz verweist auf § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes (Bund); für diese Rassen und Kreuzungen, bei denen der Phänotyp einer der Rassen erkennbar ist, wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 3 Abs. 2 HundeG LSA; Merkmale in HundeVO LSA). Haltung ist nur zulässig, wenn binnen sechs Monaten ab Haltungsbeginn ein bestandener Wesenstest nachgewiesen wird (§ 4 Abs. 1); nach Halterwechsel erneuter Wesenstest binnen sechs Monaten (§ 10 Abs. 3). Kein Erlaubnisverfahren für Listenhunde; Erlaubnis (ab 18, Zuverlässigkeit, Eignung, Sachkunde, Wesenstest, Chip, Haftpflicht) nur für im Einzelfall festgestellte gefährliche Hunde (§§ 4 Abs. 2, 6). Zucht, Vermehrung und Handel mit Listenhunden seit 01.03.2016 verboten (§ 3 Abs. 4). Durchführungsverordnung: HundeVO LSA, https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-GefHuGDVSTrahmen
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im Ort. In der freien Landschaft (Wald, Feld, Feld- und Waldwege) dürfen Hunde nur unter Aufsicht laufen und sind vom 1. März bis 15. Juli grundsätzlich anzuleinen (§ 28 Abs. 2 LWaldG). Für im Einzelfall gefährliche Hunde gilt bis zur Erlaubnis Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2 HundeG LSA); nach Erteilung keine gesetzliche Leinenpflicht mehr, aber Anordnung im Einzelfall möglich. Im Übrigen regeln Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 14 Abs. 2 HundeG LSA i. V. m. § 94 SOG LSA).
Sachkunde
Für alle Hunde: Chip (Transponder) spätestens 6 Monate nach Geburt (§ 2 Abs. 2) und Meldung an das zentrale Hunderegister beim Landesverwaltungsamt mit Transpondernummer und Versicherungsnachweis (§ 15 Abs. 3; gilt zugleich als Hundesteuer-Anmeldung). Kein allgemeiner Sachkundenachweis.
Rechtsgrundlage
Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz, HundeG LSA), Fassung vom 27. Oktober 2015 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Sachsen-Anhalt

Schönebeck (Elbe) im Vergleich

Schönebeck (Elbe) liegt 7 € unter dem Median der 14 erfassten Städte in Sachsen-Anhalt (87 €). In Sachsen-Anhalt steht Schönebeck (Elbe) auf Platz 5 von 14 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Schönebeck (Elbe) Platz 142 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Schönebeck (Elbe)–80 €180 €
Magdeburg 14 km 114 € 228 €
Bernburg (Saale) 25 km 60 € 120 €
Dessau-Roßlau 40 km 90 € 270 €
Halberstadt 49 km 104 € 259 €
Bitterfeld-Wolfen 60 km 60 € 140 €
Median Sachsen-Anhalt–87 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Schönebeck (Elbe)

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Schönebeck (Elbe) für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Schönebeck (Elbe) 180 € im Jahr: 80 € für den ersten und 100 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Schönebeck (Elbe) einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Schönebeck (Elbe) gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Schönebeck (Elbe) anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Schönebeck (Elbe) innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Schönebeck (Elbe) befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Schönebeck (Elbe) gilt: Hunde, die per Vertrag aus Tierheimen des Salzlandkreises erworben wurden: 1 Jahr ab Erwerb befreit (danach immer als erster Hund besteuert).

Wann ist die Hundesteuer in Schönebeck (Elbe) fällig?

Die Hundesteuersatzung von Schönebeck (Elbe) nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 01.07.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Schönebeck (Elbe) (HStS) vom 20.05.2022, Lesefassung mit der 2. Änderungssatzung vom 30.04.2025 (ABl. 15/2025)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
30. April 2025
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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