Hundesteuer Aschersleben 2026

In Aschersleben kostet der erste Hund 50 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 100 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2013.

Hunde aus dem Tierheim Aschersleben sind für ein Jahr, nach mindestens einem Jahr Tierheimaufenthalt für zwei Jahre steuerfrei.

Erster Hund50 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen150 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Aschersleben

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2013
Erster Hund50 €
Zweiter Hund100 €
Jeder weitere Hund125 €
Gefährlicher Hund600 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 3 und 4 der Satzung, insbesondere behördlich als gefährlich festgestellte Hunde sowie Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Pitbull-Terrier und deren Kreuzungen; reguläre Besteuerung ab dem Folgemonat nach behördlicher Bescheinigung der Ungefährlichkeit auf Antrag

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Aschersleben?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 50 € 500 €
2 Hunde 150 € 1.500 €
3 Hunde 275 € 2.750 €
1 gefährlicher Hund 600 € 6.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Aschersleben: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Aschersleben an. Hund in Aschersleben anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Sachsen-Anhalt: Chippflicht spätestens 6 Monate nach der Geburt und Meldung an das zentrale Hunderegister mit Chipnummer und Versicherungsnachweis; die Meldung gilt zugleich als Anmeldung zur Hundesteuer.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Aschersleben gilt:
    • Hunde aus dem Tierheim Aschersleben: ein Jahr ab Erwerb steuerfrei
    • Hunde aus dem Tierheim Aschersleben nach mindestens einem Jahr Tierheimaufenthalt: zwei Jahre ab Erwerb steuerfrei
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 50 € im Jahr. Fällig: Vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag bis 30.11. des Vorjahres jährlich am 01.07.; bei unterjähriger Entstehung oder Änderung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Aschersleben abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Ausschließlich zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde sind nicht steuerbar
  • Vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebrachte Hunde
  • Hunde zum ausschließlichen Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen mit Merkzeichen B, BL, aG oder H
  • Geprüfte Such-, Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten mit Verwendungsnachweis
  • Geprüfte Jagdgebrauchshunde von Jagdausübungsberechtigten mit Jagdschein und nachgewiesenem Pachtverhältnis oder Jagderlaubnisschein
  • Zertifizierte Herdenschutzhunde: zwei Hunde ab 100 Nutztieren, ab 200 Nutztieren ein zusätzlicher Hund je weitere 100 Nutztiere
  • Geprüfte Therapiebegleithunde mit Einsatznachweis
  • Geprüfte Besuchshunde mit Einsatznachweis
  • Hunde aus dem Tierheim Aschersleben: ein Jahr ab Erwerb steuerfrei
  • Hunde aus dem Tierheim Aschersleben nach mindestens einem Jahr Tierheimaufenthalt: zwei Jahre ab Erwerb steuerfrei

Ermäßigt wird

  • Vollständiger oder teilweiser Erlass auf Antrag bei Unbilligkeit im Einzelfall (§ 8)

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Sachsen-Anhalt

Hundehaftpflicht
In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für alle Hunde spätestens drei Monate nach der Geburt: Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Euro für Personen- und Sachschäden und 50.000 Euro für sonstige Vermögensschäden (§ 2 Abs. 3). Ausgenommen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Pflicht gilt für alle nach dem 28. Februar 2009 geborenen Hunde und für gefährliche Hunde (§ 20).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier. Für die Hunde, die nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes nicht eingeführt werden dürfen, wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 3 Abs. 2). Die Rasse bestimmt sich nach dem äußeren Erscheinungsbild (Phänotyp). Kreuzungen, bei denen der Phänotyp einer dieser Rassen zu erkennen ist, zählen mit. Daneben gelten Hunde nach einem Vorfall im Einzelfall als gefährlich, etwa nach einem Biss mit nicht nur geringfügiger Verletzung oder bei wiederholtem gefahrdrohenden Anspringen (§ 3 Abs. 3). Die Behörde stellt das nach Prüfung fest (§ 4 Abs. 4).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht innerorts im Land. Die Gemeinden regeln das per Gefahrenabwehrverordnung. Im Hundegesetz gilt Leine und Maulkorb nur für Hunde, die im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurden und noch keine Erlaubnis haben, außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 5 Abs. 2). In der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen (§ 28 Abs. 2 Satz 1 LWaldG).
Sachkunde
Es gibt keinen allgemeinen Sachkundenachweis für Hundehalter. Nur wer einen im Einzelfall als gefährlich festgestellten Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss dafür die Sachkunde mit einer theoretischen und praktischen Prüfung nachweisen (§ 6, § 9). Für Listenhunde ist ein Wesenstest vorgeschrieben, keine Sachkundeprüfung. Wer einen solchen Hund für den Halter führen will, braucht eine Bescheinigung der Behörde. Dafür muss er dieselben Voraussetzungen erfüllen, also auch die Sachkunde (§ 11 Abs. 4).
Rechtsgrundlage
Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz, HundeG LSA), Fassung vom 1. März 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Sachsen-Anhalt

Aschersleben im Vergleich

Aschersleben liegt 30 € unter dem Median der 21 erfassten Städte in Sachsen-Anhalt (80 €). In Sachsen-Anhalt steht Aschersleben auf Platz 1 von 21 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Aschersleben Platz 46 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Aschersleben–50 €150 €
Staßfurt 14 km 60 € 140 €
Bernburg (Saale) 20 km 60 € 120 €
Quedlinburg 22 km 78 € 168 €
Eisleben 26 km 78 € 156 €
Halberstadt 32 km 104 € 259 €
Median Sachsen-Anhalt–80 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Aschersleben

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Aschersleben für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Aschersleben 150 € im Jahr: 50 € für den ersten und 100 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Aschersleben einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Aschersleben 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 50 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Aschersleben anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Aschersleben innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Aschersleben befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Aschersleben gilt: Hunde aus dem Tierheim Aschersleben: ein Jahr ab Erwerb steuerfrei; Hunde aus dem Tierheim Aschersleben nach mindestens einem Jahr Tierheimaufenthalt: zwei Jahre ab Erwerb steuerfrei.

Wann ist die Hundesteuer in Aschersleben fällig?

Die Hundesteuersatzung von Aschersleben nennt als Fälligkeit: Vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag bis 30.11. des Vorjahres jährlich am 01.07.; bei unterjähriger Entstehung oder Änderung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Aschersleben vom 06.12.2012 einschließlich 1. Änderung vom 24.02.2022 und 2. Änderung vom 28.09.2023
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
28. September 2023
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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