Hundesteuer Halberstadt 2026
Stand: Satzung vom 30. März 2020, geprüft am 1. Oktober 2026
In Halberstadt kostet der erste Hund 104 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 155 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Mai 2020.
Halberstadt kennt keinen erhöhten Steuersatz für gefährliche Hunde, alle Hunde werden gleich besteuert.
Steuersätze in Halberstadt
| Erster Hund | 104 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 155 € |
| Jeder weitere Hund | 187 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Halberstadt?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 104 € | 1.040 € |
| 2 Hunde | 259 € | 2.590 € |
| 3 Hunde | 446 € | 4.460 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Halberstadt: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Halberstadt an. Hund in Halberstadt anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Sachsen-Anhalt: Chippflicht spätestens 6 Monate nach der Geburt und Meldung an das zentrale Hunderegister mit Chipnummer und Versicherungsnachweis; die Meldung gilt zugleich als Anmeldung zur Hundesteuer.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Halberstadt gilt:
- Hunde aus einem Tierheim oder ähnlichen Einrichtungen: bis sechs Monate nach dem Erwerb
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 104 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 15. Februar; auf Antrag vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Halberstadt abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Ausgebildete Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
- Jagdgebrauchshunde, die ausschließlich zu beruflichen Zwecken der Jagd eingesetzt werden, und Hunde von Jagdausübungsberechtigten oder bestätigten Jagdaufsehern mit Jagdschein
- Hunde aus einem Tierheim oder ähnlichen Einrichtungen: bis sechs Monate nach dem Erwerb
- Diensthunde der Polizei, des Rettungswesens und des Zivil- und Katastrophenschutzes
Ermäßigt wird
- 50 % Züchtersteuer für Halter von mindestens zwei rassereinen Zuchthunden gleicher Rasse, darunter eine Hündin (höchstens 5 Jahre, verlängerbar)
- 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung
- 50 % für einen Hund zur Bewachung bewohnter Gebäude mehr als 500 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für einen Hund zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für haftpflichtversicherte, gegen Tollwut geimpfte Hunde mit bestandener Begleithunde- oder höherwertiger VDH-Prüfung, deren Halter Mitglied in einem VDH-Hundesportverein ist
Landesrecht in Sachsen-Anhalt
- Hundehaftpflicht
- In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für alle Hunde spätestens 3 Monate nach der Geburt, mind. 1 Mio. Euro Personen-/Sachschäden und 50.000 Euro Vermögensschäden (§ 2 Abs. 3 HundeG LSA).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier. Das Gesetz verweist auf § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes (Bund); für diese Rassen und Kreuzungen, bei denen der Phänotyp einer der Rassen erkennbar ist, wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 3 Abs. 2 HundeG LSA; Merkmale in HundeVO LSA). Haltung ist nur zulässig, wenn binnen sechs Monaten ab Haltungsbeginn ein bestandener Wesenstest nachgewiesen wird (§ 4 Abs. 1); nach Halterwechsel erneuter Wesenstest binnen sechs Monaten (§ 10 Abs. 3). Kein Erlaubnisverfahren für Listenhunde; Erlaubnis (ab 18, Zuverlässigkeit, Eignung, Sachkunde, Wesenstest, Chip, Haftpflicht) nur für im Einzelfall festgestellte gefährliche Hunde (§§ 4 Abs. 2, 6). Zucht, Vermehrung und Handel mit Listenhunden seit 01.03.2016 verboten (§ 3 Abs. 4). Durchführungsverordnung: HundeVO LSA, https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-GefHuGDVSTrahmen
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im Ort. In der freien Landschaft (Wald, Feld, Feld- und Waldwege) dürfen Hunde nur unter Aufsicht laufen und sind vom 1. März bis 15. Juli grundsätzlich anzuleinen (§ 28 Abs. 2 LWaldG). Für im Einzelfall gefährliche Hunde gilt bis zur Erlaubnis Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2 HundeG LSA); nach Erteilung keine gesetzliche Leinenpflicht mehr, aber Anordnung im Einzelfall möglich. Im Übrigen regeln Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 14 Abs. 2 HundeG LSA i. V. m. § 94 SOG LSA).
- Sachkunde
- Für alle Hunde: Chip (Transponder) spätestens 6 Monate nach Geburt (§ 2 Abs. 2) und Meldung an das zentrale Hunderegister beim Landesverwaltungsamt mit Transpondernummer und Versicherungsnachweis (§ 15 Abs. 3; gilt zugleich als Hundesteuer-Anmeldung). Kein allgemeiner Sachkundenachweis.
- Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz, HundeG LSA), Fassung vom 27. Oktober 2015 (geprüft am 28. September 2026)
Halberstadt im Vergleich
Halberstadt liegt 17 € über dem Median der 14 erfassten Städte in Sachsen-Anhalt (87 €). In Sachsen-Anhalt steht Halberstadt auf Platz 12 von 14 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Halberstadt Platz 309 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Halberstadt | – | 104 € | 259 € |
| Wernigerode | 19 km | 102 € | 270 € |
| Goslar | 42 km | 132 € | 324 € |
| Wolfenbüttel | 46 km | 90 € | 222 € |
| Nordhausen | 47 km | 72 € | 192 € |
| Magdeburg | 48 km | 114 € | 228 € |
| Median Sachsen-Anhalt | – | 87 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Halberstadt
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Halberstadt für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Halberstadt 259 € im Jahr: 104 € für den ersten und 155 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Halberstadt einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Halberstadt gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.
Bis wann muss ich einen Hund in Halberstadt anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Halberstadt innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Halberstadt befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Halberstadt gilt: Hunde aus einem Tierheim oder ähnlichen Einrichtungen: bis sechs Monate nach dem Erwerb.
Wann ist die Hundesteuer in Halberstadt fällig?
Die Hundesteuersatzung von Halberstadt nennt als Fälligkeit: jährlich zum 15. Februar; auf Antrag vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
Quelle
- Dokument
- 3. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Halberstadt (Hundesteuersatzung) vom 30.03.2020
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 30. März 2020
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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