Hundesteuer Bad Harzburg 2026
Stand: Satzung vom 14. November 2023, geprüft am 4. Oktober 2026
In Bad Harzburg kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 168 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2023.
Seit 1. Januar 2024 ist keine Hundesteuermarke mehr vorgeschrieben.
Steuersätze in Bad Harzburg
| Erster Hund | 120 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 168 € |
| Jeder weitere Hund | 216 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bad Harzburg?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 120 € | 1.200 € |
| 2 Hunde | 288 € | 2.880 € |
| 3 Hunde | 504 € | 5.040 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Bad Harzburg: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Bad Harzburg an. Hund in Bad Harzburg anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Bad Harzburg gibt keine Hundesteuermarke aus.
- Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Bad Harzburg gilt:
- Aus einem Tierheim übernommene Hunde: 1 Jahr steuerbefreit
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 120 € im Jahr. Fällig: jährlich am 1. Juli; bei späterer Festsetzung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe; auf Antrag vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Bad Harzburg abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Aufenthalt bis zu zwei Monaten für mitgebrachte Hunde, die in einer anderen deutschen Stadt versteuert oder steuerfrei gehalten werden
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen mit überwiegend öffentlich finanziertem Unterhalt
- Nichtpolizeiliche Rettungshunde auf der Niedersächsischen Alarmierungsliste für Rettungs- und Mantrailerteams
- Hunde mit Hundeführern auf der Liste der Nachsuchegespanne der Jägerschaft Goslar im Landkreis Goslar
- Blindenführhunde blinder Personen mit erklärter Kostenübernahme durch die Krankenkasse nach § 33 SGB V
- Aus einem Tierheim übernommene Hunde: 1 Jahr steuerbefreit
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Niedersachsen
- Hundehaftpflicht
- In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
- Sachkunde
- Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
- Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Bad Harzburg im Vergleich
Bad Harzburg liegt 39 € über dem Median der 93 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (81 €). In Niedersachsen teilt sich Bad Harzburg Platz 80 von 93 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Bad Harzburg Platz 545 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Bad Harzburg | – | 120 € | 288 € |
| Goslar | 9 km | 132 € | 324 € |
| Wernigerode | 16 km | 102 € | 270 € |
| Clausthal-Zellerfeld | 18 km | 84 € | 210 € |
| Wolfenbüttel | 32 km | 90 € | 222 € |
| Halberstadt | 33 km | 104 € | 259 € |
| Median Niedersachsen | – | 81 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bad Harzburg
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bad Harzburg für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Bad Harzburg 288 € im Jahr: 120 € für den ersten und 168 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Bad Harzburg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Bad Harzburg gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.
Bis wann muss ich einen Hund in Bad Harzburg anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Bad Harzburg innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Bad Harzburg befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Bad Harzburg gilt: Aus einem Tierheim übernommene Hunde: 1 Jahr steuerbefreit.
Wann ist die Hundesteuer in Bad Harzburg fällig?
Die Hundesteuersatzung von Bad Harzburg nennt als Fälligkeit: jährlich am 1. Juli; bei späterer Festsetzung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe; auf Antrag vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Bad Harzburg vom 12.12.2017, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 14.11.2023 (Amtsblatt Nr. 5/2023)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 14. November 2023
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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