Hundesteuer Quedlinburg 2026

In Quedlinburg kostet der erste Hund 78 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 90 €. Für einen gefährlichen Hund werden 400 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2016.

Für Hunde von Tierschutzorganisationen wird auf Antrag eine Steuerbefreiung für 12 Monate gewährt, ausgenommen gefährliche Hunde.

Erster Hund78 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen168 €pro Jahr
Gefährlicher Hund400 €pro Jahr

Steuersätze in Quedlinburg

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2016
Erster Hund78 €
Zweiter Hund90 €
Jeder weitere Hund120 €
Gefährlicher Hund400 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 7 der Satzung: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen sowie im Einzelfall behördlich als gefährlich festgestellte Hunde; erster gefährlicher Hund 400 €, jeder weitere 600 € jährlich; keine Steuervergünstigungen

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Quedlinburg?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 78 € 780 €
2 Hunde 168 € 1.680 €
3 Hunde 288 € 2.880 €
1 gefährlicher Hund 400 € 4.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Quedlinburg: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tage nach Aufnahme; bei eigenen Welpen innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des dritten Monats nach der Geburt bei der Stadt Quedlinburg an. Hund in Quedlinburg anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Sachsen-Anhalt: Chippflicht spätestens 6 Monate nach der Geburt und Meldung an das zentrale Hunderegister mit Chipnummer und Versicherungsnachweis; die Meldung gilt zugleich als Anmeldung zur Hundesteuer.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Quedlinburg gilt:
    • Von Tierschutzorganisationen erworbene Hunde: 12 Monate nach dem Erwerb
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 78 € im Jahr. Fällig: halbjährlich zum 15. Februar und 15. August; auf Antrag bis 30. September des Vorjahres jährlich zum 1. Juli.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Quedlinburg abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen mit überwiegend öffentlich finanziertem Unterhalt
  • Such-, Spür- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten
  • Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H); in Mehrpersonenhaushalten müssen alle Personen die Voraussetzungen erfüllen
  • Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung von Herden in der erforderlichen Anzahl
  • Von Tierschutzorganisationen erworbene Hunde: 12 Monate nach dem Erwerb

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden des Halters, die mehr als 100 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für geprüfte Schutzhunde bei glaubhaft gemachter Verwendung; Prüfungszeugnis bei Antragstellung höchstens 2 Jahre alt
  • 50 % für jagdlich verwendete Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung von Jagdausübungsberechtigten und bestätigten Jagdaufsehern

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Sachsen-Anhalt

Hundehaftpflicht
In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für alle Hunde spätestens drei Monate nach der Geburt: Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Euro für Personen- und Sachschäden und 50.000 Euro für sonstige Vermögensschäden (§ 2 Abs. 3). Ausgenommen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Pflicht gilt für alle nach dem 28. Februar 2009 geborenen Hunde und für gefährliche Hunde (§ 20).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier. Für die Hunde, die nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes nicht eingeführt werden dürfen, wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 3 Abs. 2). Die Rasse bestimmt sich nach dem äußeren Erscheinungsbild (Phänotyp). Kreuzungen, bei denen der Phänotyp einer dieser Rassen zu erkennen ist, zählen mit. Daneben gelten Hunde nach einem Vorfall im Einzelfall als gefährlich, etwa nach einem Biss mit nicht nur geringfügiger Verletzung oder bei wiederholtem gefahrdrohenden Anspringen (§ 3 Abs. 3). Die Behörde stellt das nach Prüfung fest (§ 4 Abs. 4).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht innerorts im Land. Die Gemeinden regeln das per Gefahrenabwehrverordnung. Im Hundegesetz gilt Leine und Maulkorb nur für Hunde, die im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurden und noch keine Erlaubnis haben, außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 5 Abs. 2). In der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen (§ 28 Abs. 2 Satz 1 LWaldG).
Sachkunde
Es gibt keinen allgemeinen Sachkundenachweis für Hundehalter. Nur wer einen im Einzelfall als gefährlich festgestellten Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss dafür die Sachkunde mit einer theoretischen und praktischen Prüfung nachweisen (§ 6, § 9). Für Listenhunde ist ein Wesenstest vorgeschrieben, keine Sachkundeprüfung. Wer einen solchen Hund für den Halter führen will, braucht eine Bescheinigung der Behörde. Dafür muss er dieselben Voraussetzungen erfüllen, also auch die Sachkunde (§ 11 Abs. 4).
Rechtsgrundlage
Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz, HundeG LSA), Fassung vom 1. März 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Sachsen-Anhalt

Quedlinburg im Vergleich

Quedlinburg liegt 2 € unter dem Median der 21 erfassten Städte in Sachsen-Anhalt (80 €). In Sachsen-Anhalt teilt sich Quedlinburg Platz 9 von 21 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Quedlinburg Platz 219 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Quedlinburg–78 €168 €
Halberstadt 13 km 104 € 259 €
Aschersleben 22 km 50 € 150 €
Wernigerode 25 km 102 € 270 €
Staßfurt 31 km 60 € 140 €
Sangerhausen 37 km 60 € 138 €
Median Sachsen-Anhalt–80 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Quedlinburg

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Quedlinburg für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Quedlinburg 168 € im Jahr: 78 € für den ersten und 90 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Quedlinburg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Quedlinburg 400 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 78 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Quedlinburg anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Quedlinburg innerhalb von 14 Tage nach Aufnahme; bei eigenen Welpen innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des dritten Monats nach der Geburt anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Quedlinburg befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Quedlinburg gilt: Von Tierschutzorganisationen erworbene Hunde: 12 Monate nach dem Erwerb.

Wann ist die Hundesteuer in Quedlinburg fällig?

Die Hundesteuersatzung von Quedlinburg nennt als Fälligkeit: halbjährlich zum 15. Februar und 15. August; auf Antrag bis 30. September des Vorjahres jährlich zum 1. Juli.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Welterbestadt Quedlinburg vom 08.12.2015
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
8. Dezember 2015
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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